Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen des Kernhaushaltes aus 2009 gem. § 22 GemHVO
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2010/0015 informiert der Bürgermeister über die Übersicht der Ermächtigungsübertragungen des Kernhaushaltes aus dem Jahr 2009 gemäß § 22 GemHVO. Die Vorlage dient der Information des Rates für die Sitzung am 18. Februar 2010.
Grundlage der Übertragungen ist die Abweichung vom Jährlichkeitsprinzip, welches besagt, dass Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen mit Ende des Haushaltsjahres entfallen. Ermächtigungsübertragungen ermöglichen es, Mittel für Vorhaben, die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, über den Jahreswechsel hinaus in Anspruch zu nehmen. Dies soll eine wirtschaftliche Nutzung der Mittel sicherstellen und Verzögerungen bei der Durchführung von Projekten vermeiden, falls eine erneute Veranschlagung im neuen Haushaltsplan nicht rechtzeitig möglich ist. Voraussetzung hierfür sind die haushaltswirtschaftliche Verträglichkeit sowie die sachliche Notwendigkeit und Zweckbindung.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Übertragung im neuen Haushaltsrecht zu Lasten des Folgejahres 2010 erfolgt, wodurch die Haushaltspositionen unmittelbar verändert werden. Im Bereich der Prüfung der Eröffnungsbilanz wird die Maßnahme als ergebnisneutral beschrieben, da dem Aufwand eine entsprechende Rückstellung gegenübersteht. Im Bereich des Tiefbaus handelt es sich um Mittelabflüsse im Jahr 2010, da Schlussabrechnungen im Jahr 2009 nicht mehr durchgeführt werden konnten. Die Vorlage stellt fest, dass aufgrund der aktuellen Finanzsoftware derzeit keine Jahresabschlussbuchungen für bestimmte Sachverhalte vorgenommen werden können, weshalb die Ermächtigungsübertragung zur Erfüllung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen genutzt wird.
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Beratungsfolge
- 18.02.2010kein Ergebnis hinterlegt
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