Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung eines neuen Ratsmitgliedes; hier: Karl-Heinz Stenck, Baumschulenweg 2, 46499 HamminkelnZur Vorlage · 2010/0010 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2010/0010 informiert der Bürgermeister über die Neubesetzung eines Sitzplatzes im Rat der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist das Ableben eines Ratsmitglieds am 14. Dezember 2009.
Gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes wurde ein Nachfolger aus der Reserveliste der FDP festgestellt. Die betreffende Person hat die Nachfolgefeststellung angenommen.
Der Vorgang sieht vor, dass der Bürgermeister das neue Ratsmitglied gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in das Amt einführt. Dabei erfolgt die Verpflichtung zur gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben in feierlicher Form. Die Durchführung der Verpflichtung sieht vor, dass sich das Ratsmitglied von seinem Platz erhebt und sein Einverständnis mit einer festgelegten Formel erklärt. In dieser Erklärung verpflichtet sich das Mitglied, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 18. Februar 2010 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 2Neubesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremiumsmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2010/0001 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0001 befasst sich mit der Neubesetzung von kommunalen Ausschüssen sowie der Benennung von Mitgliedern in Drittorganisationen. Anlass für die personellen Veränderungen ist der Tod eines Ratsmitglieds. Nach der Feststellung eines Nachfolgers aus der Reserveliste der FDP ergeben sich personelle Anpassungen in verschiedenen Gremien.
Für die kommunalen Ausschüsse liegt ein Vorschlag der FDP-Fraktion vor. Dieser sieht vor, ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu benennen. Zudem werden Neubesetzungen im Rechnungsprüfungsausschuss, im Wahlprüfungsausschuss sowie als stellvertretende Mitglieder im Betriebsausschuss und im Wahlprüfungsausschuss vorgeschlagen. Da das neue Ratsmitglied nicht gleichzeitig als sachkundiger Bürger im Feuerschutsausschuss vertreten sein kann, wird für diesen Sitz eine Nachfolge vorgeschlagen.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Nachfolgefeststellung in Drittorganisationen. Hierbei werden Vorschläge für die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst, die Verbandsversammlung des Schulverbandes Brünen-Weselerwald-Dämmerwald sowie für den VHS-Zweckverband vorgelegt. Bezüglich des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Issel“ wird darauf hingewiesen, dass für die Besetzung des Vorstands der Gruppe Gemeinden derzeit noch kein Nachbesetzungsvorschlag vorliegt. Der Rat soll die vorgeschlagenen Besetzungen in den Ausschüssen und Gremien beschließen und den Bürgermeister mit der Umsetzung beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 3Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 "Brauereigelände" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0002 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0002 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Brauereigelände“ in Hamminkeln. Ziel des Plans ist die Umnutzung des Areals an der Mehrhooger Straße in ein Misch- und allgemeines Wohngebiet, wobei der bestehende Brauereibetrieb erhalten bleiben soll.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Offenlage wurden verschiedene Anliegen geprüft. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, das Baufenster am Weißdornweg in Bezug auf Größe und Lage zu modifizieren sowie Festsetzungen zu Dachneigung, Traufhöhe, Firsthöhe und Gaubenbreite zu treffen. Die Empfehlung sieht zudem vor, die Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf, des Kreises Wesel, des Landschaftsverbandes Rheinland und der Handwerkskammer Düsseldorf zu berücksichtigen. Eine Anregung zur Reduzierung der Baudichte soll hingegen nicht befolgt werden.
Hinsichtlich der Infrastruktur liegen Hinweise der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke zu Gasleitungen sowie der Deutschen Telekom zur Notwendigkeit neuer Telekommunikationslinien vor. Der Ausschuss empfiehlt, diese Hinweise nicht in den Bebauungsplan aufzunehmen, aber den Vorhabenträger darüber zu informieren. Auf die Bedenken eines Bürgers bezüglich der Wohnverdichtung nahe Funksenderanlagen auf dem Sudhaus der Brauerei wird nicht eingegangen, da eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur die Einhaltung der 26. BImSchV bestätigt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 21.01.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Saatweide" in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0003 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0003 behandelt die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Gegenstand der Änderung sind textliche Festsetzungen zur Zulässigkeit von Stellplätzen im Vorgartenbereich. Während Stellplätze dort bislang ausgeschlossen waren, sollen künftig maximal zwei nebeneinander liegende Stellplätze in der Vorgartenfläche zulässig sein.
Im Rahmen der Offenlage wurden verschiedene Anregungen und Hinweise geprüft. Ein Anwohner regte eine andere Lage der Stellplätze an, um die optische Qualität des Vorgartens zu erhalten; der Ausschuss empfiehlt jedoch, diese Anregung nicht zu berücksichtigen, um die Kompaktheit der Vorgartenflächen städtebaulich zu wahren. Bezüglich der Kampfmittelproblematik in dem Gebiet empfiehlt der Ausschuss, den Hinweis der Bezirksregierung Düsseldorf zur möglichen Durchführung geophysikalischer Untersuchungen bei Erdarbeiten aufzunehmen. Ebenso soll der Hinweis der Bauleitplanung der Bezirksregierung zur Prüfung der Immissionsschutzbelange durch den Kreis Wesel berücksichtigt werden.
Hinsichtlich der Anbaubeschränkungszone der Autobahn 3 wird ein entsprechender Hinweis in den Planentwurf aufgenommen. Die Hinweise der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH werden nicht in den Bebauungsplan übernommen, da diese primär bei Straßenausbaumaßnahmen relevant sind. Der Hinweis des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Issel“ zur Genehmigungspflicht bei baulichen Anlagen in Gewässernähe soll hingegen berücksichtigt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die Änderung unter Berücksichtigung der ergänzten Hinweise zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 21.01.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 5Erweiterungsantrag "Abgrabung Loikum Kleine Issel" - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2010/0005 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die DK Sand- und Kiesgewinnungsgesellschaft mbH hat einen Antrag auf Fortführung des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung der bereits 1996 genehmigten Abgrabung im Bereich Loikum-Dingden gestellt. Das Vorhaben sieht eine Erweiterung der Abgrabungsfläche um insgesamt 15,7 Hektar vor, aufgeteilt in einen nordöstlichen Bereich von 12,2 Hektar und einen südwestlichen Bereich von 3,5 Hektar. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Verlegung des Verlaufs der Kleinen Issel an den Ostrand des Erweiterungsgebiets.
Im Rahmen der Planung ist vorgesehen, im Südwesten einen separaten Abgrabungsbereich zu schaffen, wobei die Straße „Im Klosterbusch“ in ihrer jetzigen Lage verbleiben soll. Für den Einsatz eines Schwimmbaggers ist eine zeitweise Unterbrechung der Straße von bis zu drei Monaten sowie eine Verrohrung unter der Straße für ein Transportband vorgesehen. Zur Aufwertung der Infrastruktur sollen neue Wegeverbindungen zwischen dem Rissenweg und der Straße „Am Klosterbusch“ geschaffen werden, die unter anderem zwei Brückenbauwerke umfassen. Die Kosten für diese Maßnahmen sowie die Unterhaltung der Wege trägt der Antragsteller.
Die erweiterten Flächen sollen zudem der Arten- und Biotopschutz sowie der Hochwasserentlastung als Retentionsräume dienen. Die Verwaltung stellt fest, dass keine begründeten Bedenken gegen das Vorhaben bestehen, sofern die temporäre Inanspruchnahme der Straße „Am Klosterbusch“ durch eine entsprechende Vereinbarung geregelt wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 21.01.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 6Geplante 110-/380 kV-Hochspannungsfreileitung Niederrhein/Wesel - Bundesgrenze (Doetinchen/NL) - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2010/0006 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die RWE-Transportnetz Strom GmbH plant gemeinsam mit dem niederländischen Netzbetreiber TenneT TGO B.V. den Bau einer 110-/380 kV-Hochspannungsfreileitung zwischen der Umspannanlage Niederrhein in Wesel und der Umspannanlage Doetinschen in den Niederlanden. Ziel des Vorhabens ist die Erhöhung der Transportkapazität sowie der Systemsicherheit zwischen den Netzen. Die Trassenführung wurde im Rahmen einer raumordnerischen und landespflegerischen Vorprüfung als Vorzugstrasse entwickelt.
Das Stadtgebiet Hamminkeln ist von den Abschnitten 2 und 3 des Trassenverlaufs betroffen. Während in diesen Bereichen die Maßnahmen vorrangig im Trassenraum vorhandener Leitungen erfolgen sollen, sieht Abschnitt 3 ab dem Leitungspunkt Wittenhorst in Richtung Haldern einen Ersatz der vorhandenen Leitung durch neue Tragmasten mit einer Gesamthöhe von bis zu 56,5 Metern vor.
Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurden eine Raumverträglichkeitsuntersuchung sowie eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse des Berichts deuten darauf hin, dass keine unüberwindbaren Restriktionen für die Realisierung erkennbar sind und keine erheblichen Beeinträchtigungen für Natura 2000-Gebiete zu erwarten sind. Die Prüfung einer Erdkabel-Variante ergab laut Bericht keine tragfähige Alternative aufgrund geringerer Kapazitäten, geringerer Betriebssicherheit und höherer Kosten.
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vor, eine Stellungnahme abzugeben, die keine Bedenken gegen das Vorhaben äußert, jedoch die weitere Verfolgung der Erdkabel-Variante als Alternative fordert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 21.01.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 7Strukturkonzept Natur- und Freizeitverbund Niederrhein - Vorstellung des KonzeptesZur Vorlage · 2010/0007 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/0007 dient der Vorstellung des Strukturkonzepts Natur- und Freizeitverbund Niederrhein im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung. Der Gegenstand der Vorlage knüpft an eine Beratung vom 25. November 2009 an, bei der eine Entscheidung vertagt worden war.
Nach Angaben der Verwaltung hat die Gesellschafterversammlung am 9. Dezember 2009 den Endbericht des Strukturkonzepts einstimmig zur Kenntnis genommen. Dabei sprachen sich die Gesellschafter für die auf Basis von Raumeinheiten entwickelten Projektvorschläge aus, wobei die Stadt Hamminkeln sich bei diesem Beschluss enthielt. Obwohl dieser Beschluss der Gesellschafter keine direkte Bindungswirkung für die Stadt Hamminkeln entfaltet, wird auf die inhaltliche Relevanz hingewiesen. Es wird zudem angemerkt, dass nicht alle im Konzept aufgeführten Projekte von den Gesellschaftern einvernehmlich beschlossen wurden.
Die Verwaltung schlägt vor, das Strukturkonzept im Ausschuss zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Sollte eine darüber hinausgehende Bindungswirkung für die Stadt angestrebt werden, müsste der vorliegende Beschlussvorschlag im Hinblick auf die Umsetzung des Konzepts ergänzt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Kenntnisnahme des Strukturkonzepts Natur- und Freizeitverbund zustimmend zu verabschieden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 21.01.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 8Übertragung von Haushaltsresten aus dem Planjahr 2009 in das Planjahr 2010Zur Vorlage · 2010/0012 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Geschäftsführung des GBH sieht die Übertragung von Haushaltsresten aus dem Planjahr 2009 in das Planjahr 2010 vor. Grundlage hierfür ist die Ermächtigung gemäß § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung, wonach die Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen auf das Folgejahr möglich ist.
Die geplanten Übertragungen betreffen investive Maßnahmen, deren Planung oder Umsetzung bereits im Jahr 2009 begonnen haben. Die Beantragung umfasst Ermächtigungen in Höhe von 1.153.500 Euro. Durch diesen Vorgang erhöht sich der Planansatz der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Finanzplan von 3.607.654 Euro auf 4.761.154 Euro. In der Folge verändert sich der Endbestand der liquiden Mittel von -178.436 Euro auf -1.331.936 Euro. Gleichzeitig steigt der Planansatz der liquiden Mittel zum Jahresabschluss 2009 von 138.049 Euro auf 1.291.549 Euro an.
Die Auswirkungen auf den Ergebnisplan durch zusätzliche Abschreibungen der investiven Maßnahmen wurden in der Vorlage nicht berücksichtigt. Der Rat wird gebeten, die Übertragung der Ermächtigungen aus 2009 in der beantragten Höhe in das Jahr 2010 zu beschließen. Die Vorlage war zur Beratung im Betriebsausschuss am 28. Januar 2010 sowie im Rat am 18. Februar 2010 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 28.01.2010 · Betriebsausschuss (2. Sitzung)
- 9Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von September 2009 bis Dezember 2009Zur Vorlage · 2010/0016 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2010/0016 informiert den Rat über über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie Auszahlungen, die im Zeitraum von September 2009 bis Dezember 2009 angefallen sind. Die entsprechenden Vorgänge wurden von der Kämmerin genehmigt.
Gemäß den Angaben in der Vorlage war die Deckung der zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen für den genannten Zeitraum gewährleistet. Die detaillierte Auflistung der einzelnen Posten ist der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Eine spezifische Aufstellung der finanziellen Auswirkungen auf die einzelnen Produkte oder Sachkonten wird in der Mitteilung nicht separat textlich ausgeführt, sondern auf die entsprechende Anlage verwiesen. Die Vorlage dient der Information des Rats im Rahmen der Sitzung am 18. Februar 2010.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 10Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen des Kernhaushaltes aus 2009 gem. § 22 GemHVOZur Vorlage · 2010/0015 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2010/0015 informiert der Bürgermeister über die Übersicht der Ermächtigungsübertragungen des Kernhaushaltes aus dem Jahr 2009 gemäß § 22 GemHVO. Die Vorlage dient der Information des Rates für die Sitzung am 18. Februar 2010.
Grundlage der Übertragungen ist die Abweichung vom Jährlichkeitsprinzip, welches besagt, dass Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen mit Ende des Haushaltsjahres entfallen. Ermächtigungsübertragungen ermöglichen es, Mittel für Vorhaben, die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, über den Jahreswechsel hinaus in Anspruch zu nehmen. Dies soll eine wirtschaftliche Nutzung der Mittel sicherstellen und Verzögerungen bei der Durchführung von Projekten vermeiden, falls eine erneute Veranschlagung im neuen Haushaltsplan nicht rechtzeitig möglich ist. Voraussetzung hierfür sind die haushaltswirtschaftliche Verträglichkeit sowie die sachliche Notwendigkeit und Zweckbindung.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Übertragung im neuen Haushaltsrecht zu Lasten des Folgejahres 2010 erfolgt, wodurch die Haushaltspositionen unmittelbar verändert werden. Im Bereich der Prüfung der Eröffnungsbilanz wird die Maßnahme als ergebnisneutral beschrieben, da dem Aufwand eine entsprechende Rückstellung gegenübersteht. Im Bereich des Tiefbaus handelt es sich um Mittelabflüsse im Jahr 2010, da Schlussabrechnungen im Jahr 2009 nicht mehr durchgeführt werden konnten. Die Vorlage stellt fest, dass aufgrund der aktuellen Finanzsoftware derzeit keine Jahresabschlussbuchungen für bestimmte Sachverhalte vorgenommen werden können, weshalb die Ermächtigungsübertragung zur Erfüllung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen genutzt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 11Mittelverwendung Konjunkturpaket IIZur Vorlage · 2010/0020 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0020 befasst sich mit der Verwendung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II in der Stadt Hamminkeln. Basierend auf einem Beschluss des Rates vom 18. Juni 2009 sind für verschiedene Maßnahmen im Bereich der Bildungsinfrastruktur sowie der Infrastruktur Mittel vorgesehen.
Im Bereich der Bildungsinfrastruktur umfasst die Planung die energetische Sanierung der Räumlichkeiten der Hauptschule im Schulzentrum Hamminkeln, die energetische Aufwertung der Hauptschule Dingden sowie der Schul- und Nebengebäude im Grundschulbereich. Zudem sind die Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten für den Ganztagsunterricht sowie die Errichtung einer Bücherei im Schulzentrum vorgesehen. Im Bereich der Infrastruktur sind die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Mehrhoog sowie Maßnahmen am Standort Brünen gemäß Brandschutzbedarfsplan vorgesehen.
Die Vorlage legt dar, dass sich die finanzielle Situation bei den geplanten Maßnahmen verändert hat. Während im Bereich der Bildungsinfrastruktur Mittel in Höhe von 102.093 Euro nicht gebunden sind, sollen diese für die energetische Sanierung des Schulzentrums Hamminkeln eingesetzt werden. Dies umfasst auch die energetische Aufwertung von Fassadenelementen und die Sanierung des Daches am nördlichen Gebäude.
Im Bereich der Infrastruktur wird festgestellt, dass die Errichtung der Bücherei aus Mitteln des Konjunkturpaketes II nicht mehr möglich ist. Grund hierfür sind gestiegene Kosten bei den Feuerwehrgerätehäusern in Brünen und Mehrhoog, wodurch die ursprünglich für die Bücherei vorgesehenen Einsparungen entfallen. Die bereitstehenden Mittel im Infrastrukturbereich sollen daher ausschließlich für die Feuerwehrgerätehäuser in Brünen und Mehrhoog verwendet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 12Lokale Agenda 21 in Hamminkeln -Dokumentation der Arbeit-Zur Vorlage · 2010/0019 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Gleichstellungsstelle hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2010/0019 eine Dokumentation zur Arbeit der Lokalen Agenda 21 in Hamminkeln vorgelegt. Die Initiative arbeitet seit zehn Jahren in den Foren Stadtentwicklung, Senioren und Familie mit dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Die vorliegende Dokumentation gibt einen Überblick über verschiedene Projekte, darunter der Senioren- und Familienwegweiser, die Aktion Gütesiegel „Familien- und seniorenfreundliche Stadt Hamminkeln“ sowie Spielplatzpatenschaften. Neben Beiträgen von Mitgliedern der Foren umfasst das Dokument zudem Presseberichte und Bildmaterial.
Nach Berechnungen der Foren belief sich das ehrenamtliche Engagement allein im Jahr 2009 auf etwa 2000 Stunden. Die Vorlage dient der Information des Rates in der Sitzung am 18. Februar 2010.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 13SPD-Antrag: Resolution des Rates der Stadt Hamminkeln an die Bundesregierung und den Bundestag "Null Cent für die Betuwe"Zur Vorlage · 2010/0028 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamminkeln einen Antrag gestellt, eine Resolution an die Bundesregierung und den Bundestag zu richten. Die Resolution mit dem Titel „Null Cent für die Betuwe“ fordert im Bundeshaushalt finanzielle Zuwendungen, um die Stadt von den Kosten zu befreien, die durch den Ausbau der sogenannten Betuwe-Route entstehen.
Die Schienenstrecke verbindet Rotterdam über Oberhausen und Duisburg mit Genua. Hamminkeln gehört neben sechs weiteren Kommunen am nördlichen Niederrhein zu den Anliegergemeinden der Strecke Oberhausen – Emmerich / Landesgrenze D/NL. Der Ausbau der Bahnlinie führt dazu, dass im Endzustand etwa 400 Güterzüge pro Tag die Strecke passieren, was laut Antrag zu einer erhöhten Lärmbelastung und einem gesteigerten Gefahrenpotential führt. Im Stadtgebiet befinden sich ein Haltepunkt sowie elf Bahnübergänge, wobei die Strecke den Stadtteil Mehrhoog durchschneidet.
Die Anliegerkommunen fordern Maßnahmen zum Lärmschutz, wie etwa die Troglage der Strecke, sowie die Sicherstellung von Querungsmöglichkeiten für den Verkehr. Die Kosten für solche baulichen Maßnahmen müssen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz von den Kommunen getragen werden. Die Fraktion führt aus, dass die Stadt Hamminkeln durch die verstärkte Auslastung der Strecke keine Vorteile erhalte, jedoch durch die Kosten für innerörtliche Querungen finanziell beansprucht werde. Der Rat soll daher beschließen, die Übernahme der gesamten finanziellen Belastungen durch den Bund zu beantragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen