Bebauungsplan Nr. 32 "Grundschule Diersfordter Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB
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Die Beschlussvorlage 2023/0050.1 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 32 „Grundschule Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung eines neuen Grundschulstandortes inklusive einer Turnhalle sowie eine damit einhergehende Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Vorlage dokumentiert die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung vom Februar 2023 sowie der Behördenbeteiligung im Zeitraum vom 15. März bis zum 17. April 2023.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung liegen Hinweise von Energieversorgungsunternehmen zu Versorgungsleitungen, Informationen der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern sowie ein Kampfmittelverdacht der Bezirksregierung Düsseldorf vor. Zudem wurden Anregungen des Kreises Wesel zu Themen wie Artenschutz, Landschaftsplanung, Regionalplanung und Wasserrecht eingereicht. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, die Hinweise der Energieversorger, des Kampfmitteldienstes und der Unteren Wasserbehörde sowie die Anregungen des Kreises Wesel, insbesondere zur Randeingrünung und zum Ökokonto, zu berücksichtigen.
Die Untere Altlasten- und Bodenschutzbehörde fordert aufgrund der novellierten Bundesbodenschutzverordnung eine bodenkundliche Baubegleitung während der Bauausführung. Der Ausschuss empfiehlt, diese Forderung bei der Umsetzung zu beachten. Zudem wird die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beantragt, wofür die Verwaltung eine Befolgung des Beschlussentwurfs empfiehlt. Als klimaschädliche Auswirkung des Vorhabens wird der Verlust von Freiflächen angeführt.
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- 11.05.2023kein Ergebnis hinterlegt
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