Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Aufstellung des Landschaftsplanes des Kreises Wesel für den Raum Hamminkeln - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zum VorentwurfZur Vorlage · 2002/0217 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0217 befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zum Vorentwurf des Landschaftsplanes des Kreises Wesel für den Raum Hamminkeln. Der Kreistag des Kreises Wesel hatte die Aufstellung des Entwurfs am 28. Juni 2001 beschlossen, wobei das Dokument der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Bürgerbeteiligung dient.
Die Vorlage thematisiert konkrete Forderungen für die Stellungnahme, insbesondere die Ausweisung bestimmter Gebiete als temporäre Entwicklungsbereiche in den Ortsteilen Hamminkeln, Brünen und Ringenberg, einschließlich der Erweiterungsfläche Elleringdeich. Zudem werden die Auswirkungen von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten auf die Siedlungsränder der Ortsteile Wertherbruch, Loikum, Marienthal, Brünen, Ringenberg, Mehrhoog, Dingden und Hamminkeln bewertet.
Da die Stadt Hamminkeln Eigentümer verschiedener Grundstücke im Geltungsbereich des zukünftigen Landschaftsplanes ist, unter anderem für ökologische Ausgleichsmaßnahmen, wird die Auswirkungen geprüft. Da der Entwurf Maßnahmen ohne konkreten Standortbezug vorsieht, die auf freiwilliger vertraglicher Basis erfolgen sollen, werden keine nachteiligen Auswirkungen auf gemeindliche Eigentumsflächen festgestellt. Auch für die Benutzung und Unterhaltung gemeindeeigener Straßen und Wege ergeben sich keine konkreten Auswirkungen, da Maßnahmen in Abstimmung mit den Beteiligten erfolgen. Finanzielle Auswirkungen oder Kosten werden nicht beziffert. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die genannten Punkte als Anregung und Bedenken in die Stellungnahme einzubringen. Die Beratung erfolgt im Planungsausschuss am 30. Oktober 2002 und im Rat am 6. November 2002.
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Beratungsfolge
- 06.11.2002 · Rat (29. Sitzung)
- 30.10.2002 · Planungsausschuss (21. Sitzung)
- 235. Änderung des Flächennutzungsplanes (Jugendhaus in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0209 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0209 behandelt die 35. Änderung des Flächennutzungsplans in Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung einer Grünfläche im Bereich der Straße Kerschenkamp, die bisher als Kinderspielplatz und Spielbereich diente, in eine Gemeinbedarfsfläche für ein Jugendhaus. Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Ratbeschluss vom 26. September 2001. Die öffentliche Auslegung des Plans fand im Zeitraum vom 24. Mai bis zum 24. Juni 2002 statt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Einwände von Anwohnern sowie von einem Rechtsanwalt vorgelegt. Die Bedenken beziehen sich auf eine mögliche Unterversorgung mit Spielplatzflächen, potenzielle Immissionskonflikte sowie eine mögliche Wertminderung angrenzender Grundstücke. Durch die Aufgabe des Spielplatzes Kerschenkamp vergrößert sich die Entfernung zum nächsten Spielplatz von 300 auf 500 Meter. Die Verwaltung bewertet die Einwände jedoch als unbegründet, da die fußläufige Erreichbarkeit anderer Spielplätze sowie die Versorgung des Ortskerns gewährleistet bleiben. Für den Standort des Jugendhauses am Kerschenkamp werden bauliche Abschirmungsmöglichkeiten durch Grünpuffer und Gebäude als gegeben angesehen. Alternative Standorte in der Diersfordter Straße, am Feldrain oder im Bereich Labsa(a)l wurden aufgrund mangelnder Zentralität oder fehlender Lärmschutzwirkung ausgeschlossen. Ein Lärmgutachten soll im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens erstellt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen und den Anregungen der Anwohner nicht zu folgen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2002 · Rat (29. Sitzung)
- 30.10.2002 · Planungsausschuss (21. Sitzung)
- 35. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 ''Ortskern östlich der B 473'' (jetzt L 602) und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 ''Gelände Hasselmann / Up de Woort'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0213 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0213 behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ sowie die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Gelände Hasselmann / Up de Woort“ in Dingden. Die öffentliche Auslegung der Pläne fand im Zeitraum vom 4. September bis zum 4. Oktober 2002 statt.
Im Rahmen der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen liegen Beschlussvorschläge vor, die verschiedene Fachbehörden und Anregungen behandeln. Die Stellungnahmen des Staatlichen Umweltamtes Duisburg, des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege sowie der ISH-GmbH & Co. KG sollen zur Kenntnis genommen werden. Ebenso wird die Anregung des Landesbetriebes Straßenbau NRW bezüglich einer Zufahrtsbreite von mindestens sechs Metern zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der hydraulischen Situation des Königsbach wird die Beachtung der Bedenken des Kreises Wesel empfohlen, während der Anregung des Wasser- und Bodenverbandes Untere Issel Nord, eine Engstelle aufzuweiten, nicht gefolgt werden soll.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Prüfung der gewerblichen Nutzung eines Betriebshofes für ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen. Dabei wurden Bedenken hinsichtlich Lärm- und Staubimmissionen sowie der verkehrlichen Erschließung untersucht. Ein Gutachten auf Basis der TA-Lärm bestätigt die Einhaltung der Grenzwerte an benachbarten Wohnstandorten. Zur Entlastung der Wohnbebauung ist die Verlegung der Betriebszufahrt direkt an die L 896 vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den eingegangenen Bedenken und Anregungen nicht zu folgen und die Satzungsbeschlüsse für beide Bebauungsplanänderungen zu fassen.
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- 06.11.2002 · Rat (29. Sitzung)
- 30.10.2002 · Planungsausschuss (21. Sitzung)
- 4Bebauungsplan Nr. 8 ''Schnellenhof'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0214 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2002/0214 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 8 „Schnellenhof“ in Mehrhoog, der eine Misch- und Wohnbaunutzung sowie einen Dorfplatz vorsieht. Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs im Zeitraum vom 09.09.2002 bis 09.10.2002 liegen verschiedene Stellungnahmen vor, die im Ausschuss abgewogen wurden.
Das Staatliche Forstamt Wesel empfiehlt, die geplante Erstaufforstung als Ausgleichsmaßnahme frühzeitig zu beantragen. Die Deutsche Telekom AG weist auf die Notwendigkeit von Anpassungen bestehender Anlagen hin, was laut Verwaltung im Rahmen der technischen Erschließungsplanung durch den Erschließungsträger berücksichtigt wird. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege regt einen Hinweis auf mögliche Bodenfunde im Bebauungsplan an, was die Verwaltung ohne inhaltliche Änderung des Entwurfs umsetzen möchte. Zudem soll die Konkretisierung der Ausgleichsmaßnahmen gemäß der Anregung des Kreises Wesel in den textlichen Festsetzungen erfolgen. Bezüglich der Problematik am Abwasserbetriebspunkt Mehrhoog verweist die Verwaltung auf einen bereits vorliegenden Abwägungsbeschluss.
Gegen die Planung der Straße „Im Rehhagen“ wurden von einer Einspruchsgemeinschaft Bedenken hinsichtlich des Grünbestandes, der Erschließung sowie der Ausrichtung der Grundstücke vorgebracht. Die Verwaltung sieht die städtebauliche Konzeption durch die geplante Orientierung der Gebäude als sinnvoll an und sieht keine unzumutbare Einschränkung der Anlieger. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Schnellenhof“ zu fassen.
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- 06.11.2002 · Rat (29. Sitzung)
- 30.10.2002 · Planungsausschuss (21. Sitzung)
- 525. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schnellenhof in Mehrhoog) - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0215 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0215 befasst sich mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Mehrhoog, konkret im Bereich Schnellenhof. Die Änderung sieht die Darstellung einer Misch- und Wohnbaufläche sowie die Ausweisung einer Grünfläche vor. Letztere soll als Dorfplatz für die öffentliche Nutzung und für Veranstaltungen im Bereich zwischen der Reithalle und der Bahnlinie dienen. Die Planung erfolgt parallel zum Bebauungsplan Nr. 8 „Schnellenhof“.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes, die vom 09.09.2002 bis zum 09.10.2002 stattfand, gingen Stellungnahmen ein. Das Staatliche Umweltamt Duisburg verwies in einem Schreiben auf die Problematik am Betriebspunkt Mehrhoog. Die Verwaltung führt dazu aus, dass dieser Sachverhalt bereits in einem früheren Abwägungsbeschluss behandelt wurde. Es wurde beschlossen, die Bedenken zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten, wobei eine bauliche Nutzung des Plangebietes erst nach einer Regelung der Situation am Abwasserbetriebspunkt Mehrhoog erfolgen kann.
Weitere eingegangene Schreiben beziehen sich inhaltlich auf den Bebauungsplan Nr. 8 und werden separat behandelt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Bedenkenn des Staatlichen Umweltamtes zur Kenntnis zu nehmen und den Feststellungsbeschluss für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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- 06.11.2002 · Rat (29. Sitzung)
- 30.10.2002 · Planungsausschuss (21. Sitzung)
- 68. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ''An der kath. Kirche'' in Mehrhoog - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0218 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln mit der Nummer 2002/0218 behandelt den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der kath. Kirche“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Anpassung des bestehenden Bebauungsplans aus den 1960er Jahren an aktuelle städtebauliche Anforderungen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein städtebaulicher Vertrag, der im Zuge der Planungen zum Bebauungsplan Nr. 11 „Alte Reeser Straße“ geschlossen wurde. Dieser Vertrag sieht die Aufgabe der Landhandelsnutzung am bisherigen Standort an der Halderner Straße vor. Durch die damit verbundene Auslagerung des Betriebes wird eine Umnutzung des Areals ermöglicht. Der von der Verwaltung erstellte Änderungsentwurf sieht vor, das Gebiet als allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Die Erschließung der rückwärtigen Gartenflächen sowie des bereits vorhandenen Spielplatzes soll über einen neu anzulegenden Stichweg erfolgen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die im städtebaulichen Vertrag festgelegten Vereinbarungen umzusetzen. Der Planungsausschuss soll dem Rat der Stadt der Stadt Hamminkeln empfehlen, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Beratung im Planungsausschuss ist für den 30. Oktober 2002 und im Rat für den 6. November 2002 vorgesehen.
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- 06.11.2002 · Rat (29. Sitzung)
- 30.10.2002 · Planungsausschuss (21. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 11 ''Alte Reeser Straße'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0211 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2002/0211 behandelt den Bebauungsplan Nr. 11 „Alte Reeser Straße“ in Mehrhoog, der die Abwägungsbeschlüsse zur Offenlage sowie den Satzungsbeschluss zum Gegenstand hat. Die Offenlage der Pläne fand im Zeitraum vom 4. September bis zum 4. Oktober 2002 statt.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen. In der Abwägung der Stellungnahmen wird empfohlen, der Anregung der Handwerkskammer Düsseldorf zur Zulassung von Betrieben der Abstandsklasse 7 nicht zu folgen. Demgegenüber sollen die Anregungen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege sowie der Unteren Landschaftsbehörde, welche die Regelung der Pflanzenqualität im Erschließungsvertrag vorsieht, umgesetzt werden. Die Hinweise des Staatlichen Forstamtes Wesel, des Staatlichen Umweltamtes Duisburg, des Kreises Wesel sowie der Unteren Wasserbehörde sollen zur Kenntnis genommen werden, wobei die Festsetzung zur Regenwasserversickerung nicht vorgenommen wird.
Gegen die Anträge von Anwohnern bezüglich eines erneuten Lärmschutzgutachtens, Planalternativen oder einer Konfliktprüfung wird sich aufgrund bestehender Gutachten und der Einhaltung von Grenzwerten nicht einhalten. Die verkehrliche Erschließung über die Rheinstraße wird auf Basis von Verkehrswegezählungen und Planungen als geeignet bewertet. Ein Lärmschutzwall an der B 8 wird als nicht erforderlich eingestuft, da die Bebauung eine Schutzfunktion übernimmt. Eine biologische Prüfung ergab keine Gefährdung der Fledermauspopulation. Regelungen zu Betriebszeiten und Kundenverkehr wurden in den Plan integriert.
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Beratungsfolge
- 06.11.2002 · Rat (29. Sitzung)
- 30.10.2002 · Planungsausschuss (21. Sitzung)
- 822. Änderung des Flächennutzungsplanes (Alte Reeser Straße in Mehrhoog) - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0212 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 2002/0212 befasst sich mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Mehrhoog, konkret im Bereich der Alten Reeser Straße. Die Änderung wird parallel zum Bebauungsplan Nr. 11 „Alte Reeser Straße“ aufgestellt, dessen Ziel die Auslagerung eines Landhandelsbetriebes sowie die Ansiedlung eines Grünen Marktes ist.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 4. September bis 4. Oktober 2002 gingen Stellungnahmen ein, die unter anderem die Forderung nach neuen Lärmschutzgutachten, die Prüfung von Verkehrsbelastungen sowie den Schutz von Fledermauspopulationen zum Gegenstand hatten. Die Verwaltung führt dazu aus, dass bestehende Gutachten die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bestätigen und von der zuständigen Fachbehörde nicht beanstandet wurden. Ein erneutes Gutachten oder die Erarbeitung von Planalternativen werden als nicht erforderlich erachtet, da die Schutzansprüche der Anlieger gewahrt bleiben.
Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung und der Lärmsituation durch die B 8 oder die K 11 sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für zusätzliche Maßnahmen wie Lärmschutzwälle, da die geplante Bebauung bereits eine schirmende Wirkung entfalten kann. Auch die Belange des Artenschutzes wurden nach Abstimmung mit der Biologischen Station geprüft. Der Ausschuss empfiehend dem Rat der Stadt, den Anregungen der Antragsteller nicht zu folgen und den Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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- 06.11.2002 · Rat (29. Sitzung)
- 30.10.2002 · Planungsausschuss (21. Sitzung)
- 92. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0210 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0210 sieht den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist es, die Ausnutzbarkeit der Bauflächen im östlichen Geltungsbereich entlang der geplanten zentralen Versickerungsfläche zu reduzieren. Dabei sollen insbesondere die maximale Geschossigkeit und die Gebäudehöhe gesenkt werden.
Die Verwaltung schlägt für die verschiedenen Bauflächen spezifische Festlegungen vor. Auf der Baufläche 1 soll die Anzahl der Vollgeschosse von zwei auf ein Vollgeschoss reduziert und die Bebaubarkeit auf Einzel- und Doppelhäuser beschränkt werden. Für die Baufläche 2 wird die zwingende zweigeschossige Bauweise aufgehoben, wobei die Firsthöhe auf maximal 9,5 Meter begrenzt und die offene Bauweise beibehalten werden soll. Für die Bauflächen 3 und 4 ist eine maximale zweigeschossige Bauweise mit ausbaufähigem Dachgeschoss sowie eine Reduzierung der Firsthöhe auf 10,5 Meter vorgesehen, wobei die Bauweise von geschlossen auf offen umgestellt werden soll. Die Baufläche 5 soll die Regelungen der Bauflächen 3 und 4 übernehmen, jedoch die bereits festgelegte offene Bauweise beibehalten.
Die Vorlage berücksichtigt zudem laufende Verhandlungen mit einem Investor bezüglich der baulichen Nutzung angrenzender Flächen sowie die vom Grundstücksausschuss beschlossene Parzellierung der Baugrundstücke. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2002 · Rat (29. Sitzung)
- 30.10.2002 · Planungsausschuss (21. Sitzung)
- 10Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Marienthal'' Antragsteller: Heinz BardenheuerZur Vorlage · 2002/0216 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2002/0216 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Marienthal“ vor. Der Antragsteller beabsichtigt, auf einem 794 Quadratmeter großen Grundstück an der Straße „Im Isselgrund“ eine zweite Wohneinheit neben dem bestehenden Wohnhaus zu errichten.
Nach Angaben der Verwaltung ermöglicht die Größe und der Zuschnitt des Grundstücks das Vorhaben grundsätzlich. Da der Bebauungsplan aus der zweiten Hälfte der 1960er Jahre jedoch keine ausreichend große überbaubare Grundstücksfläche für ein zweites Gebäude vorsieht, ist eine Anpassung der Planung erforderlich. Der Standort für das zusätzliche Gebäude liegt nach aktueller Planung außerhalb der überbaubaren Flächen.
Die Verwaltung führt aus, dass eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes städtebaulich vertretbar sei. Der Gebietscharakter bleibe durch die zusätzliche Bebauung gewahrt, da der Verdichtungsgrad weiterhin als gering einzustufen ist. Zudem könne durch die Änderung Baulandpotenzial in einem bereits voll erschlossenen Baugebiet genutzt werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Marienthal“ zu fassen. Die Beratung der Vorlage ist für den Planungsausschuss am 30. Oktober 2002 sowie für den Rat am 6. November 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2002 · Rat (29. Sitzung)
- 30.10.2002 · Planungsausschuss (21. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen