35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Jugendhaus in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - Feststellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0209 behandelt die 35. Änderung des Flächennutzungsplans in Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung einer Grünfläche im Bereich der Straße Kerschenkamp, die bisher als Kinderspielplatz und Spielbereich diente, in eine Gemeinbedarfsfläche für ein Jugendhaus. Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Ratbeschluss vom 26. September 2001. Die öffentliche Auslegung des Plans fand im Zeitraum vom 24. Mai bis zum 24. Juni 2002 statt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Einwände von Anwohnern sowie von einem Rechtsanwalt vorgelegt. Die Bedenken beziehen sich auf eine mögliche Unterversorgung mit Spielplatzflächen, potenzielle Immissionskonflikte sowie eine mögliche Wertminderung angrenzender Grundstücke. Durch die Aufgabe des Spielplatzes Kerschenkamp vergrößert sich die Entfernung zum nächsten Spielplatz von 300 auf 500 Meter. Die Verwaltung bewertet die Einwände jedoch als unbegründet, da die fußläufige Erreichbarkeit anderer Spielplätze sowie die Versorgung des Ortskerns gewährleistet bleiben. Für den Standort des Jugendhauses am Kerschenkamp werden bauliche Abschirmungsmöglichkeiten durch Grünpuffer und Gebäude als gegeben angesehen. Alternative Standorte in der Diersfordter Straße, am Feldrain oder im Bereich Labsa(a)l wurden aufgrund mangelnder Zentralität oder fehlender Lärmschutzwirkung ausgeschlossen. Ein Lärmgutachten soll im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens erstellt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen und den Anregungen der Anwohner nicht zu folgen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 30.10.2002kein Ergebnis hinterlegt
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