Bebauungsplan Nr. 8 ''Schnellenhof'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0214 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 8 „Schnellenhof“ in Mehrhoog, der eine Misch- und Wohnbaunutzung sowie einen Dorfplatz vorsieht. Nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs im Zeitraum vom 09.09.2002 bis 09.10.2002 liegen verschiedene Stellungnahmen vor, die im Ausschuss abgewogen wurden.
Das Staatliche Forstamt Wesel empfiehlt, die geplante Erstaufforstung als Ausgleichsmaßnahme frühzeitig zu beantragen. Die Deutsche Telekom AG weist auf die Notwendigkeit von Anpassungen bestehender Anlagen hin, was laut Verwaltung im Rahmen der technischen Erschließungsplanung durch den Erschließungsträger berücksichtigt wird. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege regt einen Hinweis auf mögliche Bodenfunde im Bebauungsplan an, was die Verwaltung ohne inhaltliche Änderung des Entwurfs umsetzen möchte. Zudem soll die Konkretisierung der Ausgleichsmaßnahmen gemäß der Anregung des Kreises Wesel in den textlichen Festsetzungen erfolgen. Bezüglich der Problematik am Abwasserbetriebspunkt Mehrhoog verweist die Verwaltung auf einen bereits vorliegenden Abwägungsbeschluss.
Gegen die Planung der Straße „Im Rehhagen“ wurden von einer Einspruchsgemeinschaft Bedenken hinsichtlich des Grünbestandes, der Erschließung sowie der Ausrichtung der Grundstücke vorgebracht. Die Verwaltung sieht die städtebauliche Konzeption durch die geplante Orientierung der Gebäude als sinnvoll an und sieht keine unzumutbare Einschränkung der Anlieger. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Schnellenhof“ zu fassen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 30.10.2002kein Ergebnis hinterlegt
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