Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Bürgerantrag auf Veränderung der bestehenden Beschilderung des Heckenweges in HamminkelnZur Vorlage · 2008/0037 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0037 befasst sich mit dem Antrag auf eine Veränderung der bestehenden Beschilderung des Heckenweges in Hamminkeln. Der Weg ist derzeit für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, wobei Ausnahmen für Anlieger sowie den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr bestehen. Ein Bürger hat beantragt, die Sperrung aufzuheben oder die Durchfahrt für Mofas zu ermöglichen, um die Fahrzeit zu einem Arbeitsplatz in Dingden zu verkürzen.
Zur Prüfung des Antrags wurden Stellungnahmen der Polizei sowie der Unteren Landschaftsbehörde beim Kreis Wesel eingeholt. Die Polizei befürwortet die Zulassung des Mofa-Verkehrs, empfiehlt jedoch die Beibehaltung der Sperrung für andere Kraftfahrzeuge aufgrund des Straßenzustandes und der Straßenbreite. Die Fachgruppe Natur- und Landschaftsschutz sieht die Sperrung für den Durchgangsverkehr weiterhin als sinnvoll an, stimmt jedoch einer Freigabe für Mofas zu, da deren Einfluss auf das Naturschutzgebiet als unbedeutend eingestuft wird.
Da die vorliegende Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde mit der Einschätzung der Polizei übereinstimmt, schlägt die Verwaltung vor, den bereits im Dezember 2007 im Bauausschuss gefassten Beschluss beizubehalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Sperrung des Heckenweges für den Kraftfahrzeugverkehr aufrechtzuerhalten, jedoch den Mofa-Verkehr ausdrücklich zuzulassen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Leege Heide" in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2008/0043 behandelt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Leege Heide“ in Mehrhoog. Ziel der Änderung ist der Entfall der Zweckbindung für einen Fuß- und Radweg auf einer im Änderungsbereich liegenden öffentlichen Verkehrsfläche. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde bereits im Juni 2007 durch den Rat der Stadt Hamminkeln gefasst.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfs zwischen dem 14. Januar und dem 15. Februar 2008 gingen zwei Stellungnahmen ein. Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke wiesen darauf hin, dass im betroffenen Bereich Gasleitungen verlaufen und Maßnahmen zur Sicherung der Betriebssicherheit der Leitungen unterlassen werden müssen. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass die Änderung lediglich die Zweckbindung der Fläche betrifft und keine baulichen Veränderungen im Verkehrsraum vorsieht.
Zudem legte der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf nach einer Auswertung keine Hinweise auf vorhandene Kampfmittel vor. Es wurde jedoch empfohlen, bei Erdarbeiten mit mechanischen Belastungen eine Sicherheitsdetektion durchzuführen. Auch hier wird seitens der Verwaltung angeführt, dass aufgrund der fehlenden baulichen Maßnahmen keine Erdarbeiten erforderlich sind.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die eingegangenen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 09.04.2008 · Rat (26. Sitzung)
- 12.03.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 35. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Buschfeld" und 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGBZur Vorlage · 2008/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 5. Änderung der Bebauungspläne Nr. 11 „Buschfeld“ und Nr. 13 „Diersfordter Straße“. Gegenstand der Beschlussvorlage 2008/0044 ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB.
Hintergrund der Vorlage ist die Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an die aktuelle Situation vor Ort. Im Rahmen früherer Änderungsverfahren wurden Voraussetzungen für eine Turnhalle sowie ein Jugendzentrum geschaffen. Zudem wurde ein Baufenster im Bereich der Diersfordter Straße mit einem privaten Erschließungsweg versehen. Dieser Weg ist mittlerweile fertiggestellt, und es wurde ein Stichweg mit Wendemöglichkeit geschaffen, der über die Parkplatzzufahrt der Turnhalle an die Diersfordter Straße angebunden ist.
Die Stadtverwaltung hat sich vertraglich dazu verpflichtet, die ausgebauten Straßenflächen nach deren mängelfreier Abnahme zu erwerben, in die Straßenbaulast zu übernehmen und dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Da eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche jedoch eine Übereinstimmung mit den Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans voraussetzt, ist eine Änderung der Pläne notwendig. Die geplante Anpassung sieht vor, bestehende Wohnbauflächen sowie Gemeinbedarfsflächen in Verkehrsflächen umzuwandeln, um die rechtliche Grundlage für die Übernahme der Straßenflächen zu schaffen. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2008 · Rat (26. Sitzung)
- 12.03.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 4Antrag auf Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 "Minkelsches Feld" in HamminkelnZur Vorlage · 2008/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0045 liegt ein Antrag zur Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 „Minkelsches Feld“ vor. Ziel des Antrags ist es, die Errichtung von Stellplätzen in den Vorgartenbereichen innerhalb dieses Gebiets zu ermöglichen. Der bestehende Bebauungsplan untersagt derzeit die Nutzung von Vorgartenflächen für Stellplätze, Garagen oder sonstige Nebenanlagen.
Die Verwaltung beurteilt die beantragte Änderung nicht als empfehlenswert. Als Begründung führt die zuständige Fachabteilung an, dass die Zulassung von Stellplätzen zu einer erhöhten Befahrung der als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzten, drei Meter breiten Stichwege führen würde. Dies könne das Störpotenzial für Anlieger erhöhen und das Gefahrenpotential im Bereich des Wegenetzes, welches auch als Zugang zu einem Kinderspielplatz dient, steigern. Zudem werden gestalterische Defizite auf den schmalen Grundstücken sowie ein fehlender allgemeiner Parkdruck im öffentlichen Raum angeführt, da bereits Parkmöglichkeiten am Feuerdornweg und am Feldrain zur Verfügung stehen.
Zwar wurden im Rahmen einer Besichtigung Einzelbeispiele für bereits bestehende Stellplätze in Vorgärten festgestellt, die Verwaltung sieht daraus jedoch keinen generellen Handlungsbedarf. Für besondere Situationen, etwa bei körperlichen Behinderungen, wird die Prüfung von Einzelfallregelungen zur befristeten Duldung in Aussicht gestellt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Antrag abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2008 · Rat (26. Sitzung)
- 12.03.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 5Grundsatzberatung für eine Bebauung im Umfeld des Schlosses RingenbergZur Vorlage · 2008/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit einer Grundsatzberatung für eine mögliche Bebauung im Umfeld des Schlosses Ringenberg. Anlass ist ein Antrag auf Vorbescheid für ein zweigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss, das als Seniorenresidenz genutzt werden soll. Das geplante Bauvorhaben umfasst eine Grundfläche von etwa 40 Metern mal 11 Metern auf dem Flurstück 136. Dieses Grundstück liegt zwischen dem Schloss und dem Ortskern von Ringenberg und wird derzeit als Wiese genutzt.
Das Areal zwischen dem Schloss und dem Ortskern war historisch als Vorburg bekannt, die einst Befestigungsanlagen und Wirtschaftsgebäude umfasste. Ein städtebaulicher Rahmenplan aus den 1990er Jahren sah eine Wiederbelebung dieses Bereichs vor, was jedoch bisher nicht umgesetzt wurde.
Hinsichtlich des Denkmalschutzes hat die untere Denkmalbehörde die Genehmigung für das geplante Bauvorhaben abgelehnt. Grundlage hierfür ist eine Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, wonach das Grundstück eine historische Freifläche darstellt, die als Abstandsfläche zwischen Schlossareal und Siedlung dient. Eine Bebauung würde das Erscheinungsbild des Schlosses einschränken.
Das Fachamt für Stadtplanung hält eine Bebauung des Areals unter Berücksichtigung der historischen Aspekte grundsätzlich nicht für ausgeschlossen, sofern eine angemessene Nutzung in Abstimmung mit der Denkmalbehörde erfolgt. Eine Planung, die den gesamten Vorburgbereich umfasst, könnte den ländlichen Tourismus stärken. Planungsrechtlich könnte die Umsetzung über einen Vorhaben- und Erschließungsplan erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2008 · Rat (26. Sitzung)
- 12.03.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 6Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Baugesetzbuch für die Diersfordter Straße in HamminkelnZur Vorlage · 2008/0047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Diersfordter Straße. Grundlage für das Vorhaben ist ein Beschluss des Rates vom 20. Juni 2007, der einen Teilausbau der genannten Straße vorsieht.
Nach Angaben der Verwaltung liegt für den mittleren Abschnitt des geplanten Teilausbaus mit dem Bebauungsplan Nr. 13 „Diersfordter Straße“ eine rechtsverbindliche Grundlage vor. Für die nördlichen sowie südlichen Ausbauteile der Diersfordter Straße existiert jedoch kein entsprechendes Bebauungsplanverfahren. Da ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan als Basis für die Ausbauart und die Abrechnung einer Erschließungsstraße dient, ist für die nicht abgedeckten Flächen ein Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Im Rahmen dieses Verfahrens ist eine Abwägung über die Art und den Umfang der Verkehrsflächen vorzunehmen. Dabei sind die Belange einzubeziehen, die auch in einem regulären Bauleitplanverfahren berücksichtigt worden wären. Eine entsprechende Begründung zur Herstellung der Erschließungsstraßen, welche den Abwägungsvorgang dokumentiert, liegt der Vorlage bei. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, das Verfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben einzuleiten.
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- 09.04.2008 · Rat (26. Sitzung)
- 12.03.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 751. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (Änderung der Vorgaben zur Rohstoffsicherung und -gewinnung) - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln - Beratung über die Resolution des Kreises WeselZur Vorlage · 2008/0052 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0052 befasst sich mit der 51. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf, welche Vorgaben zur Rohstoffsicherung und -gewinnung beinhaltet. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf hat das Verfahren zur Änderung des Regionalplans bereits im Juni 2007 eingeleitet. Nach einer ersten Beteiligungsrunde und einer darauf folgenden Stellungnahme der Stadt Hamminkeln im September 2007 wurden die Unterlagen aufgrund von Anregungen und Bedenken bei der Bezirksregierung überarbeitet. Dies führte zur Einleitung einer zweiten Beteiligungsrunde, für die die Stadt Hamminkeln bis zum 25. Februar 2008 eine erneute Stellungnahme einreichen musste.
Zusätzlich zur erneuten Stellungnahme der Stadt wird über die Beratung einer Resolution des Kreistags des Kreises Wesel entschieden. Der Kreistag hat eine Resolution an die Landesregierung bzw. den Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen. Da die in der Resolution aufgeführten Punkte in wesentlichen Teilen mit den Interessen der Stadt Hamminkeln übereinstimmen, soll im Rahmen der Beratung festgelegt werden, ob sich die Stadt Hamminkeln der Resolution des Kreises Wesel ganz oder teilweise anschließt. Die entsprechenden Textentwürfe der Stellungnahme sowie der Resolution liegen der Vorlage zur Einsicht bei. Die Beratung ist für den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 12. März 2008 sowie für den Rat am 9. April 2008 vorgesehen.
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- 09.04.2008 · Rat (26. Sitzung)
- 12.03.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 8Stellplatzsituation vor dem Gebäude Weseler Straße 59 (Arztpraxis) in Brünen hier: Antrag der FDP FraktionZur Vorlage · 2008/0049 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 24. Oktober 2007 beantragt, über die Parkplatzsituation vor dem Gebäude in der Weseler Straße 59 in Brünen zu beraten. Hintergrund des Antrags ist die Annahme, dass durch die Aufgabe einer weiteren Arztpraxis in Hamminkeln ein erhöhtes Patientenaufkommen mit dem Pkw in die Praxis in Brünen führt, was die bestehende Stellplatzsituation verändern könnte.
Nach Angaben der Verwaltung stehen auf der privaten Eigentumsfläche vor dem Praxisgebäude maximal vier Stellplätze zur Verfügung, die ohne gegenseitige Blockierung nutzbar sind. Eine Erweiterung der Parkmöglichkeiten erfolgt durch den nahtlosen Übergang der befestigten Fläche zum benachbarten Grundstück der Apotheke in der Weseler Straße 57, wodurch eine zusammenhängende Stellplatzreihe entsteht. Die Nutzung dieser Flächen erfolgt durch Kunden beider Einrichtungen unabhängig von der jeweiligen Eigentumssituation.
Die Verwaltung stellt fest, dass auf dem Grundstück der Arztpraxis keine zusätzlichen Stellplätze angelegt werden können. Auch im öffentlichen Verkehrsraum der B 70 sind im direkten Umfeld keine weiteren Parkmöglichkeiten realisierbar. Ein Handlungsspielraum zur Schaffung neuer Stellplätze besteht daher nur durch die Begründung von Nutzungsrechten auf benachbarten Grundstücken. Sollte sich ein dauerhaftes Parkplatzdefizit entwickeln, müsste eine Verlagerung des Praxisstandortes in Betracht gezogen werden.
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Beratungsfolge
- 12.03.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 9Ersatzneubau der vorhandenen 110-kv-Hochspannungsfreileitung Wittenhorst-Bocholt hier: Plangenehmigungsbescheid vom 07.02.2008Zur Vorlage · 2008/0050 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die RWE Rhein-Ruhr Transportnetz GmbH plant den Ersatzneubau der bestehenden 110-kv-Hochspannungsfreileitung, welche die Strecke von Wittenhorst über Loikum nach Bocholt führt. Das Vorhaben sieht vor, die seit 1929 betriebene Leitung innerhalb der bestehenden Trasse zu modernisieren.
Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens wurde die Stadt Hamminkeln als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der Rat hatte in einer Sitzung im Juni 2007 beschlossen, keine Bedenken oder Anregungen gegen den Ersatzneubau vorzubringen. Eine Zustimmung zum Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde jedoch nicht erteilt, da sich die Standorte der Masten verändern.
Die Bezirksregierung Düsseldorf stellte jedoch im Juni 2007 nach einer durchgeführten Vorprüfung fest, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Entscheidung wurde im Amtsblatt des Regierungsbezirks Düsseldorf veröffentlicht.
Am 7. Februar 2008 erteilte die Bezirksregierung Düsseldorf den Plangenehmigungsbescheid für den Ersatzneubau der Hochspannungsfreileitung. Die vorliegende Mitteilungsvorlage dient dazu, den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung über diesen Sachverhalt zu informieren.
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- 12.03.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen