Grundsatzberatung für eine Bebauung im Umfeld des Schlosses Ringenberg
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit einer Grundsatzberatung für eine mögliche Bebauung im Umfeld des Schlosses Ringenberg. Anlass ist ein Antrag auf Vorbescheid für ein zweigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss, das als Seniorenresidenz genutzt werden soll. Das geplante Bauvorhaben umfasst eine Grundfläche von etwa 40 Metern mal 11 Metern auf dem Flurstück 136. Dieses Grundstück liegt zwischen dem Schloss und dem Ortskern von Ringenberg und wird derzeit als Wiese genutzt.
Das Areal zwischen dem Schloss und dem Ortskern war historisch als Vorburg bekannt, die einst Befestigungsanlagen und Wirtschaftsgebäude umfasste. Ein städtebaulicher Rahmenplan aus den 1990er Jahren sah eine Wiederbelebung dieses Bereichs vor, was jedoch bisher nicht umgesetzt wurde.
Hinsichtlich des Denkmalschutzes hat die untere Denkmalbehörde die Genehmigung für das geplante Bauvorhaben abgelehnt. Grundlage hierfür ist eine Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, wonach das Grundstück eine historische Freifläche darstellt, die als Abstandsfläche zwischen Schlossareal und Siedlung dient. Eine Bebauung würde das Erscheinungsbild des Schlosses einschränken.
Das Fachamt für Stadtplanung hält eine Bebauung des Areals unter Berücksichtigung der historischen Aspekte grundsätzlich nicht für ausgeschlossen, sofern eine angemessene Nutzung in Abstimmung mit der Denkmalbehörde erfolgt. Eine Planung, die den gesamten Vorburgbereich umfasst, könnte den ländlichen Tourismus stärken. Planungsrechtlich könnte die Umsetzung über einen Vorhaben- und Erschließungsplan erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2008kein Ergebnis hinterlegt
- 12.03.2008kein Ergebnis hinterlegt
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