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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorstellung eines neuen Euregio-Projektes der Derik-Baegert-Gesellschaft; Sachstand zum Kulturprojekt <gap>Zur Vorlage · 2008/0065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0065 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Vorstellung eines neuen Euregio-Projektes der Derik-Baegert-Gesellschaft sowie dem aktuellen Sachstand zum bisherigen Kulturprojekt. Die künstlerische Leiterin der Derik-Baegert-Gesellschaft beabsichtigt, im Rahmen der Ratssitzung am 9. April 2008 einen Fotorückblick auf das laufende Projekt zu geben, welches im Juli 2008 nach einer dreijährigen Laufzeit endet.
Gleichzeitig soll das neue Projekt mit dem Titel „smax“ vorgestellt werden. Dieses Vorhaben soll erneut am Standort Schloss Ringenberg stattfinden und verschiedene Orte am Niederrhein einbeziehen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Förderung des vorangegangenen Projekts an die Bedingung geknüpft war, dass die Stadt Hamminkeln die Trägerschaft und die damit verbundene Haftung übernimmt. Sollte die Stadt auch den Antrag für das neue Kulturprojekt „smax“ stellen, würde sie erneut als Gewährsträger für die Einhaltung der Förderrichtlinien fungieren.
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll die Ausführungen der künstlerischen Leiterin der Derik-Baegert-Gesellschaft zur Kenntnis nehmen. Eine Entscheidung über eine mögliche Trägerschaft für das Projekt „smax“ wird zu einem späteren Zeitpunkt im Haupt- und Finanzausschuss beraten, welcher daraufhin einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorbereiten soll.
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Beratungsfolge
- 09.04.2008 · Rat (26. Sitzung)
- 2Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen; hier: Vorschläge für die vom Kreistag zu wählenden Vertrauenspesonen zur Besetzung der Wahlausschüsse bei den AmtsgerichtenZur Vorlage · 2008/0051 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Vorbereitung der Wahl von Schöffinnen, Schöffen sowie Jugendschöffinnen für die Amtszeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013. Im Zentrum steht dabei die Benennung von Vertrauenspersonen, die durch den Kreistag gewählt werden, um die Wahlausschüsse bei den zuständigen Amtsgerichten zu besetzen.
Die Wahl der Vertrauenspersonen durch den Kreistag ist für den 19. Juni 2008 angesetzt. Voraussetzung für eine Nominierung ist die Ansässigkeit im Amtsgerichtsbezirk Wesel. Auf Anfrage des Landrates muss die Stadt Hamminkeln ihre Vorschläge bis zum 30. April 2008 vorlegen. Der Wahlausschuss wird im Zeitraum vom 16. September bis zum 15. Oktober 2008 zusammenkommen, um die eigentliche Schöffenwahl durchzuführen.
Die Verwaltung hat die Fraktionen des Rates bereits dazu aufgefordert, jeweils eine Person als Vertreter oder Vertreterin für die kommende Amtszeit zu benennen. Der Vorschlag sieht vor, die Besetzung der Vertrauenspersonen analog zur vorangegangenen Wahl zu gestalten, bei der jeweils ein Mitglied aus jeder Fraktion benannt wurde. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Kandidaturen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion, der USD-Fraktion sowie der B’90/Grüne-Fraktion zur weiteren Verwendung durch den Kreistag zu bestätigen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2008 · Rat (26. Sitzung)
- 03.04.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Leege Heide" in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2008/0043 behandelt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Leege Heide“ in Mehrhoog. Ziel der Änderung ist der Entfall der Zweckbindung für einen Fuß- und Radweg auf einer im Änderungsbereich liegenden öffentlichen Verkehrsfläche. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde bereits im Juni 2007 durch den Rat der Stadt Hamminkeln gefasst.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfs zwischen dem 14. Januar und dem 15. Februar 2008 gingen zwei Stellungnahmen ein. Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke wiesen darauf hin, dass im betroffenen Bereich Gasleitungen verlaufen und Maßnahmen zur Sicherung der Betriebssicherheit der Leitungen unterlassen werden müssen. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass die Änderung lediglich die Zweckbindung der Fläche betrifft und keine baulichen Veränderungen im Verkehrsraum vorsieht.
Zudem legte der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf nach einer Auswertung keine Hinweise auf vorhandene Kampfmittel vor. Es wurde jedoch empfohlen, bei Erdarbeiten mit mechanischen Belastungen eine Sicherheitsdetektion durchzuführen. Auch hier wird seitens der Verwaltung angeführt, dass aufgrund der fehlenden baulichen Maßnahmen keine Erdarbeiten erforderlich sind.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die eingegangenen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 09.04.2008 · Rat (26. Sitzung)
- 12.03.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 45. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Buschfeld" und 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGBZur Vorlage · 2008/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 5. Änderung der Bebauungspläne Nr. 11 „Buschfeld“ und Nr. 13 „Diersfordter Straße“. Gegenstand der Beschlussvorlage 2008/0044 ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB.
Hintergrund der Vorlage ist die Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an die aktuelle Situation vor Ort. Im Rahmen früherer Änderungsverfahren wurden Voraussetzungen für eine Turnhalle sowie ein Jugendzentrum geschaffen. Zudem wurde ein Baufenster im Bereich der Diersfordter Straße mit einem privaten Erschließungsweg versehen. Dieser Weg ist mittlerweile fertiggestellt, und es wurde ein Stichweg mit Wendemöglichkeit geschaffen, der über die Parkplatzzufahrt der Turnhalle an die Diersfordter Straße angebunden ist.
Die Stadtverwaltung hat sich vertraglich dazu verpflichtet, die ausgebauten Straßenflächen nach deren mängelfreier Abnahme zu erwerben, in die Straßenbaulast zu übernehmen und dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Da eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche jedoch eine Übereinstimmung mit den Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans voraussetzt, ist eine Änderung der Pläne notwendig. Die geplante Anpassung sieht vor, bestehende Wohnbauflächen sowie Gemeinbedarfsflächen in Verkehrsflächen umzuwandeln, um die rechtliche Grundlage für die Übernahme der Straßenflächen zu schaffen. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2008 · Rat (26. Sitzung)
- 12.03.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 5Antrag auf Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 "Minkelsches Feld" in HamminkelnZur Vorlage · 2008/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0045 liegt ein Antrag zur Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 „Minkelsches Feld“ vor. Ziel des Antrags ist es, die Errichtung von Stellplätzen in den Vorgartenbereichen innerhalb dieses Gebiets zu ermöglichen. Der bestehende Bebauungsplan untersagt derzeit die Nutzung von Vorgartenflächen für Stellplätze, Garagen oder sonstige Nebenanlagen.
Die Verwaltung beurteilt die beantragte Änderung nicht als empfehlenswert. Als Begründung führt die zuständige Fachabteilung an, dass die Zulassung von Stellplätzen zu einer erhöhten Befahrung der als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzten, drei Meter breiten Stichwege führen würde. Dies könne das Störpotenzial für Anlieger erhöhen und das Gefahrenpotential im Bereich des Wegenetzes, welches auch als Zugang zu einem Kinderspielplatz dient, steigern. Zudem werden gestalterische Defizite auf den schmalen Grundstücken sowie ein fehlender allgemeiner Parkdruck im öffentlichen Raum angeführt, da bereits Parkmöglichkeiten am Feuerdornweg und am Feldrain zur Verfügung stehen.
Zwar wurden im Rahmen einer Besichtigung Einzelbeispiele für bereits bestehende Stellplätze in Vorgärten festgestellt, die Verwaltung sieht daraus jedoch keinen generellen Handlungsbedarf. Für besondere Situationen, etwa bei körperlichen Behinderungen, wird die Prüfung von Einzelfallregelungen zur befristeten Duldung in Aussicht gestellt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Antrag abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2008 · Rat (26. Sitzung)
- 12.03.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 6Grundsatzberatung für eine Bebauung im Umfeld des Schlosses RingenbergZur Vorlage · 2008/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit einer Grundsatzberatung für eine mögliche Bebauung im Umfeld des Schlosses Ringenberg. Anlass ist ein Antrag auf Vorbescheid für ein zweigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss, das als Seniorenresidenz genutzt werden soll. Das geplante Bauvorhaben umfasst eine Grundfläche von etwa 40 Metern mal 11 Metern auf dem Flurstück 136. Dieses Grundstück liegt zwischen dem Schloss und dem Ortskern von Ringenberg und wird derzeit als Wiese genutzt.
Das Areal zwischen dem Schloss und dem Ortskern war historisch als Vorburg bekannt, die einst Befestigungsanlagen und Wirtschaftsgebäude umfasste. Ein städtebaulicher Rahmenplan aus den 1990er Jahren sah eine Wiederbelebung dieses Bereichs vor, was jedoch bisher nicht umgesetzt wurde.
Hinsichtlich des Denkmalschutzes hat die untere Denkmalbehörde die Genehmigung für das geplante Bauvorhaben abgelehnt. Grundlage hierfür ist eine Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, wonach das Grundstück eine historische Freifläche darstellt, die als Abstandsfläche zwischen Schlossareal und Siedlung dient. Eine Bebauung würde das Erscheinungsbild des Schlosses einschränken.
Das Fachamt für Stadtplanung hält eine Bebauung des Areals unter Berücksichtigung der historischen Aspekte grundsätzlich nicht für ausgeschlossen, sofern eine angemessene Nutzung in Abstimmung mit der Denkmalbehörde erfolgt. Eine Planung, die den gesamten Vorburgbereich umfasst, könnte den ländlichen Tourismus stärken. Planungsrechtlich könnte die Umsetzung über einen Vorhaben- und Erschließungsplan erfolgen.
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- 09.04.2008 · Rat (26. Sitzung)
- 12.03.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 7Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Baugesetzbuch für die Diersfordter Straße in HamminkelnZur Vorlage · 2008/0047 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Diersfordter Straße. Grundlage für das Vorhaben ist ein Beschluss des Rates vom 20. Juni 2007, der einen Teilausbau der genannten Straße vorsieht.
Nach Angaben der Verwaltung liegt für den mittleren Abschnitt des geplanten Teilausbaus mit dem Bebauungsplan Nr. 13 „Diersfordter Straße“ eine rechtsverbindliche Grundlage vor. Für die nördlichen sowie südlichen Ausbauteile der Diersfordter Straße existiert jedoch kein entsprechendes Bebauungsplanverfahren. Da ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan als Basis für die Ausbauart und die Abrechnung einer Erschließungsstraße dient, ist für die nicht abgedeckten Flächen ein Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Im Rahmen dieses Verfahrens ist eine Abwägung über die Art und den Umfang der Verkehrsflächen vorzunehmen. Dabei sind die Belange einzubeziehen, die auch in einem regulären Bauleitplanverfahren berücksichtigt worden wären. Eine entsprechende Begründung zur Herstellung der Erschließungsstraßen, welche den Abwägungsvorgang dokumentiert, liegt der Vorlage bei. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, das Verfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 09.04.2008 · Rat (26. Sitzung)
- 12.03.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 851. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (Änderung der Vorgaben zur Rohstoffsicherung und -gewinnung) - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln - Beratung über die Resolution des Kreises WeselZur Vorlage · 2008/0052 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0052 befasst sich mit der 51. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf, welche Vorgaben zur Rohstoffsicherung und -gewinnung beinhaltet. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf hat das Verfahren zur Änderung des Regionalplans bereits im Juni 2007 eingeleitet. Nach einer ersten Beteiligungsrunde und einer darauf folgenden Stellungnahme der Stadt Hamminkeln im September 2007 wurden die Unterlagen aufgrund von Anregungen und Bedenken bei der Bezirksregierung überarbeitet. Dies führte zur Einleitung einer zweiten Beteiligungsrunde, für die die Stadt Hamminkeln bis zum 25. Februar 2008 eine erneute Stellungnahme einreichen musste.
Zusätzlich zur erneuten Stellungnahme der Stadt wird über die Beratung einer Resolution des Kreistags des Kreises Wesel entschieden. Der Kreistag hat eine Resolution an die Landesregierung bzw. den Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen. Da die in der Resolution aufgeführten Punkte in wesentlichen Teilen mit den Interessen der Stadt Hamminkeln übereinstimmen, soll im Rahmen der Beratung festgelegt werden, ob sich die Stadt Hamminkeln der Resolution des Kreises Wesel ganz oder teilweise anschließt. Die entsprechenden Textentwürfe der Stellungnahme sowie der Resolution liegen der Vorlage zur Einsicht bei. Die Beratung ist für den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 12. März 2008 sowie für den Rat am 9. April 2008 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2008 · Rat (26. Sitzung)
- 12.03.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen