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Beschlussvorlage

Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen; hier: Vorschläge für die vom Kreistag zu wählenden Vertrauenspesonen zur Besetzung der Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten

2008/0051

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Vorbereitung der Wahl von Schöffinnen, Schöffen sowie Jugendschöffinnen für die Amtszeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013. Im Zentrum steht dabei die Benennung von Vertrauenspersonen, die durch den Kreistag gewählt werden, um die Wahlausschüsse bei den zuständigen Amtsgerichten zu besetzen.

Die Wahl der Vertrauenspersonen durch den Kreistag ist für den 19. Juni 2008 angesetzt. Voraussetzung für eine Nominierung ist die Ansässigkeit im Amtsgerichtsbezirk Wesel. Auf Anfrage des Landrates muss die Stadt Hamminkeln ihre Vorschläge bis zum 30. April 2008 vorlegen. Der Wahlausschuss wird im Zeitraum vom 16. September bis zum 15. Oktober 2008 zusammenkommen, um die eigentliche Schöffenwahl durchzuführen.

Die Verwaltung hat die Fraktionen des Rates bereits dazu aufgefordert, jeweils eine Person als Vertreter oder Vertreterin für die kommende Amtszeit zu benennen. Der Vorschlag sieht vor, die Besetzung der Vertrauenspersonen analog zur vorangegangenen Wahl zu gestalten, bei der jeweils ein Mitglied aus jeder Fraktion benannt wurde. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Kandidaturen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion, der USD-Fraktion sowie der B’90/Grüne-Fraktion zur weiteren Verwendung durch den Kreistag zu bestätigen.

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