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Beschlussvorlage

Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Baugesetzbuch für die Diersfordter Straße in Hamminkeln

2008/0047

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Diersfordter Straße. Grundlage für das Vorhaben ist ein Beschluss des Rates vom 20. Juni 2007, der einen Teilausbau der genannten Straße vorsieht.

Nach Angaben der Verwaltung liegt für den mittleren Abschnitt des geplanten Teilausbaus mit dem Bebauungsplan Nr. 13 „Diersfordter Straße“ eine rechtsverbindliche Grundlage vor. Für die nördlichen sowie südlichen Ausbauteile der Diersfordter Straße existiert jedoch kein entsprechendes Bebauungsplanverfahren. Da ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan als Basis für die Ausbauart und die Abrechnung einer Erschließungsstraße dient, ist für die nicht abgedeckten Flächen ein Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB erforderlich.

Im Rahmen dieses Verfahrens ist eine Abwägung über die Art und den Umfang der Verkehrsflächen vorzunehmen. Dabei sind die Belange einzubeziehen, die auch in einem regulären Bauleitplanverfahren berücksichtigt worden wären. Eine entsprechende Begründung zur Herstellung der Erschließungsstraßen, welche den Abwägungsvorgang dokumentiert, liegt der Vorlage bei. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, das Verfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben einzuleiten.

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