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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GONW hier: Anregungen und Beschwerden der Fa. Gerhard van Clewe GmbH & Co KG im Zusammenhang mit dem Bau der Westtangente in DingdenZur Vorlage · 2010/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2010/0144 befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss mit Anregungen und Beschwerden der Firma Gerhard van Clewe GmbH & Co KG im Zusammenhang mit dem Bau der Westtangente in Dingden. Das Unternehmen teilte mit, dass der Ausbau der Straße „Am Depot“ östlich des Firmengeländes aufgrund der voraussichtlich nicht vorzunehmenden Sperrung des Bahnübergangs „Marien-vreder Straße“ für den Kraftfahrzeugverkehr nicht erforderlich sei. Zudem wurde eine Lösung für eine sichere Querung der neuen Verbindungsstraße zwischen den Betriebsgebäuden des Unternehmens angefordert. Es soll im Ausschuss geprüft werden, ob für diese Querung besondere Umstände oder Gefahren vorliegen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Beschwerde gegen den Ausbau der gesamten Straße „Am Depot“ zurückzuweisen. Die Begründung hierfür ist, dass die Straße für die Abwicklung von Schwerlastverkehr den notwendigen Ausbaustandard in ihrer Gesamtheit benötigt und nicht nur in einzelnen Teilstücken. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahme gemäß der bestehenden Beschlusslage ohnehin durchgeführt wird. Die Anregung zur Herstellung einer sicheren Querungsmöglichkeit zwischen den Betriebsgebäuden wird an den Umwelt- und Planungsausschuss verwiesen.
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Beratungsfolge
- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 2RAL-Gütezeichen ''Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung'' hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2010Zur Vorlage · 2010/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0124 befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion, die Vorbereitungen für die Erlangung des RAL-Gütezeichens „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ zu treffen. Ziel dieser Zertifizierung ist die Verbesserung des Standortfaktors durch messbare Qualitätsstandards in der Verwaltung. Die Zertifizierung basiert auf 13 Güte- und Prüfbestimmungen, die unter anderem die Bearbeitungszeiten von Baugenehmigungen, die Reaktionszeiten auf Anfragen sowie die Auszahlung von Rechnungen an Unternehmen umfassen.
Zur Einhaltung der Kriterien ist die Einführung eines Dokumentationssystems in verschiedenen Fachbereichen, wie der Bauverwaltung, der Kämmerei und der Wirtschaftsförderung, erforderlich. Zudem sind eine regelmäßige Eigenüberwachung sowie eine zweijährliche externe Fremdüberwachung durch die TÜV NORD CERT GmbH vorgesehen. Die finanziellen Verpflichtungen umfassen jährliche Mitgliedsbeiträge in Höhe von 1.500 Euro, eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Kosten für die Überwachung und die Durchführung von Kundenzufriedenheitsanalysen. Die Verwaltung beziffert die durchschnittlichen jährlichen Kosten auf mindestens 16.300 Euro, ohne den zusätzlichen Dokumentationsaufwand der Fachämter einzurechnen.
Zusätzlich weist die Verwaltung auf personelle Anforderungen hin, wobei für die Wahrnehmung der Aufgaben mindestens eine 0,25-Stelle im gehobenen Dienst erforderlich wäre. Aufgrund der hohen finanziellen Belastung und der Schwierigkeit, bestimmte Vorgaben, wie die Bearbeitungsfristen für Baugenehmigungen, verlässlich einzuhalten, empfiehlt die Verwaltung, von der Erlangung des Gütezeichens abzusehen. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, auf die Zertifizierung zu verzichten.
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Beratungsfolge
- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 3Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2010/0127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung vorgelegt. Die letzte Überarbeitung der Gebührentarife erfolgte nach der Euroeinführung im Jahr 2001 durch einen Beschluss des Rates vom 17. Januar 1996.
Die Erarbeitung der neuen Fassung basierte auf der Verwaltungsgebührenmustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW mit Stand Januar 2007 sowie auf dem Abgleich mit den Satzungen benachbarter Kommunen. Der vorliegende Entwurf umfasst eine vollständige Neufassung der Satzung, wobei die Änderungen der Gebührentarife im Vergleich zur bisherigen Fassung in der Sitzungsvorlage detailliert erläutert werden.
Ein Inkrafttreten der neuen Satzung ist zum 1. Januar 2011 vorgesehen. Der Entwurf der gesamten Neufassung ist der Vorlage beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte Fassung der Verwaltungsgebührensatzung zu beschließen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. September 2010 sowie für die Ratssitzung am 6. Oktober 2010 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 4Änderung und Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2010/0128 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln legt eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung vor, die auf einer neuen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen basiert. Der Entwurf sieht wesentliche Änderungen im Vergleich zur aktuell gültigen Fassung von 2006 vor.
Ein zentraler Punkt der Neufassung ist die Aufnahme des Steuertatbestands „Sex- und Erotikmessen“ in die Satzung. Obwohl der Verwaltung bekannt ist, dass derartige Veranstaltungen in Hamminkeln bislang nicht stattgefunden haben, wird die Aufnahme des Tatbestands auf Anregung anderer Kommunen vorgeschlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Neufassung betrifft das Verfahren für die Steuerfestsetzung bei Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit. Die Verwaltung strebt eine Rückkehr zur vor der letzten Satzungsänderung geltenden Rechtslage an. Ziel ist es, die administrative Handhabung zu vereinfachen, da die bisherige Regelung zur Anzeige des Einspielergebnisses nicht zur erhofften Arbeitserleichterung geführt hat. Zudem wird auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster verwiesen, welches die Bestimmtheit der bisherigen Regelung infrage stellte.
Die Neufassung der Satzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt werden, wobei die Einführung des neuen Steuertatbestands aus verfassungsrechtlichen Gründen erst zum 1. Januar 2011 wirksam wird. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 51. Änderung der HundesteuersatzungZur Vorlage · 2010/0129.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Hundesteuersatzung. Hintergrund der Vorlage ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Juni 2010, wonach Kommunen die Hundesteuer nicht über Dauerbescheide festsetzen dürfen. In der Folge soll künftig für jeden Steuerpflichtigen ein jährlicher Steuerbescheid erstellt werden. Hierzu wird eine Anpassung von § 7 Abs. 2 der Satzung vorgeschlagen, um die bisherige Regelung zur Fortzahlung über das Kalenderjahr hinaus bei ausbleibenden Bescheiden zu entfernen.
Zusätzlich schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Hundesteuersätze vor. Die Erhöhung ist auf 1,00 € pro Hund und Monat ausgelegt. Bei einer Umsetzung würde sich das bisherige Steueraufkommen von etwa 165.000 € um circa 33.000 € erhöhen. Die neuen Sätze würden bei 66,00 € für einen Hund, 96,00 € für zwei Hunde und 108,00 € für drei Hunde liegen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Regelung zum Ende der Steuerpflicht. Es wird vorgeschlagen, die Satzung dahingehend zu ergänzen, dass die Steuerpflicht bei einer verspäteten Abmeldung erst mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Meldung endet.
Des Weiteren informiert die Verwaltung über die Planung einer Hundezählung im Stadtgebiet, wobei Kosten zwischen 10.000 € für ein Anschreiben der Bürger und bis zu 20.000 € für eine Fremdvergabe veranschlagt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Hundesteuersatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 6Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005Zur Vorlage · 2010/0132.1 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer. Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. November 2009. Dieses entschied, dass der bisherige Maßstab, der lediglich zwischen bebauten und unbebauten Grundstücksflächen unterschied, nicht mehr zulässig ist. Gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes muss künftig zwischen versiegelten, nicht versiegelten und Waldflächen unterschieden werden.
Aufgrund der fehlenden satzungsrechtlichen Grundlage konnten zu Beginn des Jahres 2010 keine Gebühren für die Umlage des Unterhaltungsaufwandes erhoben werden. Zur Ermittlung der neuen Grundlagen wurden Luftbildaufnahmen zur Identifizierung versiegelter Flächen sowie die Entwicklung eines Bewertungsmodells durch externe Fachunternehmen genutzt. Der umlagefähige Aufwand beläuft sich auf etwa 381.000 Euro.
Die Verwaltung schlägt vor, die Flächenarten mit unterschiedlichen Faktoren zu gewichten: Versiegelte Flächen sollen mit einem Faktor von 9,1, Waldflächen mit einem Faktor von 1 und übrige Flächen mit einem Faktor von 2,5 berechnet werden. Dieser Vorschlag basiert auf dem Modell der beauftragten Ingenieurgesellschaft. Die Satzungsänderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 7Weiterführung der Jugendeinrichtung in HamminkelnZur Vorlage · 2010/0135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die langfristige Übernahme der Trägerschaft für die Jugendeinrichtung im Ortsteil Hamminkeln. Nachdem der Kooperationsvertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde zum 31. Juli 2010 endete, wird die Einrichtung vorerst in kommunaler Trägerschaft weitergeführt. Da eine Übertragung auf den Förderverein Jugendzentrum Hamminkeln e.V. als Träger abgelehnt wurde und die Kosten für externe Träger nach Einschätzung der Verwaltung ähnlich hoch ausfallen würden wie bei einer kommunalen Lösung, wird die Beibehaltung der städtischen Trägerschaft vorgeschlagen.
Für die Übergangsphase wird der Betrieb durch Honorarkräfte und verschiedene Projekte, wie etwa in den Bereichen Musik, Sport oder Internet, sichergestellt. Zudem soll in Abstimmung mit der Real- und Hauptschule ein Nachmittagsbetreuungsangebot für Schüler etabliert werden. Ein Förderantrag für dieses Übergangskonzept wurde an den Kreis Wesel gestellt.
Für die langfristige Planung ab Januar 2011 sieht die Verwaltung die Einstellung von festem pädagogischem Personal vor, darunter eine pädagogische Leitung in Vollzeit sowie eine pädagogische Fachkraft. Die Stadt beabsichtigt, die Jugendarbeit künftig in Bereiche wie offene Jugendarbeit, aufsuchende Arbeit, Beratung und Projektarbeit zu gliedern. Die entsprechenden Mittel sollen im Haushalt 2011 eingeplant werden.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 16.09.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (4. Sitzung)
- 8Einrichtung eines Kinder- und Jugendrates in HamminkelnZur Vorlage · 2010/0136 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2010/0136 liegt ein Antrag zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendforums in Hamminkeln vor. Hintergrund ist ein Schreiben vom 17. Mai 2010, das die Schaffung eines Gremiums zur Förderung der politischen Partizipation junger Menschen fordert. Ziel ist es, die Beteiligung Jugendlicher an Entscheidungsprozessen zu stärken und die Stadt kinder- und jugendfreundlicher zu gestalten.
Die Verwaltung schlägt vor, statt eines gewählten Jugendparlaments ein Forum zu etablieren, das sich an der Struktur der Foren der Lokalen Agenda 21 orientiert. Das Gremium soll aus Vertretungen von weiterführenden Schulen, Jugendeinrichtungen, dem Stadtsportbund, Vereinen sowie Jugendorganisationen politischer Parteien bestehen. Die Altersgrenze für die Teilnehmenden ist auf 14 bis 27 Jahre festgelegt, wobei die Ernennung für eine Dauer von einem Jahr vorgesehen ist.
Das Forum soll ein Rede- und Antwortrecht erhalten, das analog zu den bestehenden Foren geregelt wird. Die administrative Unterstützung sowie die Erarbeitung einer Geschäftsordnung sollen durch die Verwaltung erfolgen. Für die Umsetzung der Projekte wird ein Etat von 1.000 Euro für das Haushaltsjahr 2011 vorgeschlagen. Zusätzlich werden 1.500 Euro für Unterstützungs- und Schulungskosten der Gremienmitglieder veranschlagt. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die Einrichtung des Forums sowie die Bereitstellung der Mittel zu beschließen.
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- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 16.09.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (4. Sitzung)
- 9Anträge auf Übernahme der Eigenanteile bei den Investitionskosten der Kindergärten zum Ausbau der U-3-PlätzeZur Vorlage · 2010/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Übernahme von Eigenanteilen bei den Investitionskosten für den Ausbau von U-3-Plätzen in verschiedenen Kindergärten. Im Zentrum stehen dabei zwei Anträge auf Gewährung von Zuschüssen.
Für die Tageseinrichtung der Evangelischen Kirchengemeinde Hamminkeln an der Mehrhooger Straße wurde bereits in einer vorangegangenen Ratssitzung ein Zuschuss von 20.000,00 € beschlossen. Aufgrund eines erweiterten Ausbauplans, der neben einer neuen Gruppe für unter Dreijährige auch die Aufnahme von sechs weiteren Kindern in eine bestehende Gruppe vorsieht, erhöht sich das gesamte Investitionsaufkommen von 200.000,00 € auf 320.000,00 €. Der Träger beantragt daher eine Erhöhung des kommunalen Anteils von 20.000,00 € auf 32.000,00 €.
Zudem liegt ein Antrag des Kindergartenvereins Ringenberg für Umbaumaßnahmen in der dortigen Einrichtung vor. Hierbei wird ein Zuschuss in Höhe von 8.000,00 € bei Gesamtkosten von 80.000,00 € beantragt, wobei ein entsprechender Förderantrag aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von 72.000,00 € gestellt wurde.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, einen Erhöhungsbetrag von 12.000,00 € für die Evangelische Kirchengemeinde Hamminkeln sowie den Zuschuss von 8.000,00 € für den Kindergartenverein Ringenberg zu beschließen. Die Gewährung der Trägeranteile in Höhe von 10 % erfolgt unter dem Vorbehalt einer 90-prozentigen Co-Finanzierung durch das Land sowie unter Einhaltung der Bindungsfristen gemäß den geltenden Förderrichtlinien.
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- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 16.09.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (4. Sitzung)
- 10Überlegung zur Errichtung einer Mehrgenerationen-Wohnanlage auf dem ehemaligen Sportgelände in Hamminkeln, Brüner Straße hier: Antrag des SPD Ortsvereins HamminkelnZur Vorlage · 2010/0143 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2010/0143 befasst sich mit dem Antrag des SPD-Ortsvereins Hamminkeln, die Errichtung einer Mehrgenerationen-Wohnanlage auf dem ehemaligen Sportgelände an der Brüner Straße zu prüfen. Ziel der Anfrage ist es, festzustellen, in welcher Weise ein solches Projekt realisiert werden kann und ein Konzept für eine sozialverträgliche Umsetzung zu erarbeiten.
Die Prüfung umfasst zwei wesentliche Aspekte: Zum einen soll die Bebauungsplanung dahingehend untersucht werden, ob eine Abkehr von der bisher geplanten Einzel- und Doppelhausbebauung hin zu einer dichteren, mindestens zweigeschossigen Bebauung möglich ist. Zum anderen soll beraten werden, ob die Stadt als Grundstückseigentümerin Teilflächen für dieses Vorhaben bereitstellen und gegebenenfalls durch eine angepasste Kaufpreisgestaltung die Umsetzung unterstützen möchte.
Der aktuelle Planungsstand sieht eine eingeschossige Bauweise vor, die dem Konzept einer Mehrgenerationen-Wohnanlage nicht entspricht. Eine städtebauliche Verdichtung im Bereich des Ortskerns wird jedoch als denkbar eingestuft. Hinsichtlich der Grundstücksveräußerung steht die Frage im Raum, ob über die bereits bestehende allgemeine Kaufpreisreduzierung hinaus weitere Vergünstigungen gewährt werden sollen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Beratung zunächst an die Fachausschüsse für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie für Schule, Jugend, Soziales und Sport zu verweisen, um die planerischen und sozialen Einzelaspekte vorab zu diskutieren. Der Haupt- und Finanzausschuss soll im Anschluss eine abschließende Positionierung entwickeln.
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Beratungsfolge
- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen