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Mitteilungsvorlage

Änderung und Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln

2010/0128

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln legt eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung vor, die auf einer neuen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen basiert. Der Entwurf sieht wesentliche Änderungen im Vergleich zur aktuell gültigen Fassung von 2006 vor.

Ein zentraler Punkt der Neufassung ist die Aufnahme des Steuertatbestands „Sex- und Erotikmessen“ in die Satzung. Obwohl der Verwaltung bekannt ist, dass derartige Veranstaltungen in Hamminkeln bislang nicht stattgefunden haben, wird die Aufnahme des Tatbestands auf Anregung anderer Kommunen vorgeschlagen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Neufassung betrifft das Verfahren für die Steuerfestsetzung bei Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit. Die Verwaltung strebt eine Rückkehr zur vor der letzten Satzungsänderung geltenden Rechtslage an. Ziel ist es, die administrative Handhabung zu vereinfachen, da die bisherige Regelung zur Anzeige des Einspielergebnisses nicht zur erhofften Arbeitserleichterung geführt hat. Zudem wird auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster verwiesen, welches die Bestimmtheit der bisherigen Regelung infrage stellte.

Die Neufassung der Satzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt werden, wobei die Einführung des neuen Steuertatbestands aus verfassungsrechtlichen Gründen erst zum 1. Januar 2011 wirksam wird. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

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