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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Beratung über die Einwohnerversammlung am 02.09.2010 zum Bau der Westtangente im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2010/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0147 befasst sich mit der Beratung über die Ergebnisse einer Einwohnerversammlung vom 2. September 2010 zum geplanten Bau der Westtangente im Ortsteil Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist ein Verkehrsgutachten, das im Mai 2010 vorgestellt wurde und den Fraktionen zur abschließenden Entscheidung über die Notwendigkeit des Straßenbauprojekts vorliegt.
Das Gutachten untersucht drei wesentliche Begründungsaspekte für die Maßnahme. Erstens die verkehrliche Anbindung von Infrastruktureinrichtungen wie dem Schul- und Sportzentrum: Hier wird eine Lenkung des außerörtlichen Zielverkehrs sowie eine Entlastung innerörtlicher Hauptstraßenachsen durch Umlenkungseffekte ermöglicht, wobei die Effekte auf einzelnen Straßenzügen variieren können. Zweitens die Erschließung von Siedlungsflächen im Südwesten: Die Westtangente könnte den entstehenden Querverkehr aufnehmen, wobei eine maßgebliche Siedlungsentwicklung in diesem Bereich erst in einer langfristigen Perspektive von 10 bis 20 Jahren zu erwarten ist. Drittens die Entlastung der Ortslage von Durchgangsverkehr: Hier stellt das Gutachten fest, dass der Effekt als sehr gering einzustufen ist, da aktuell kein nennenswerter Durchgangsverkehr durch den Ort feststellbar ist.
Die Planung im Südwesten der Ortslage basiert hinsichtlich der Erschließung auf dem Bau der Westtangente. Trotz der Tatsache, dass die aktuellen prognostizierten Belastungswerte den Bau nicht unmittelbar erfordern, wird das Projekt als notwendige Investition in die zukünftige Entwicklung und Fortführung der Planung betrachtet.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 2Nachbesetzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung und des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und SportZur Vorlage · 2010/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0131 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Nachbesetzung von zwei Ausschüssen nach dem Ausscheiden von zwei sachkundigen Bürgern. Mit Schreiben vom 4. August 2010 haben zwei sachkundige Bürger ihre Sitze im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sowie im stellvertretenden Sitz im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung niedergelegt.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die Ratsmitglieder dazu berechtigt, bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds eine Nachfolge zu wählen. Das Vorschlagsrecht liegt dabei bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. In diesem Fall ist die SPD-Fraktion vorschlagsberechtigt. Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich, wobei der Bürgermeister gemäß den gesetzlichen Vorgaben kein Stimmrecht besitzt.
Die SPD-Fraktion hat für die Neubesetzung der vakanten Positionen Vorschläge unterbreitet. Der Rat wird gebeten, ein ordentliches Mitglied für den Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sowie einen sachkundigen Bürger als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu wählen. Die entsprechende Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 6. Oktober 2010 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 3Neubesetzung wegen Ablaufs der Amtszeit und Nachbesetzung von Gremien der Wasser- und BodenverbändeZur Vorlage · 2010/0125 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Neubesetzung sowie der Nachbesetzung von Gremien der Wasser- und Bodenverbände, da die aktuellen Amtszeiten zum 31. Dezember 2010 ablaufen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Rat die Benennung der Vertreter für die Teilnahme an Gremien von Drittorganisationen, an denen die Stadt beteiligt ist.
Die Neubesetzung umfasst verschiedene Verbände, darunter den Unteren Isselverband Nord, den Raesfelder Isselverband, den Mittleren Issel sowie den Unteren Issel Süd. Bei der Besetzung sind rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, wie etwa das Verbot der gleichzeitigen Mitgliedschaft in Verbandsausschüssen und Vorständen sowie die Anforderung im Verband „Mittlere Issel“, dass mindestens zwei Gewässereigentümer im Vorstand vertreten sein sollen. Zudem ist bei der Bestellung mehrerer Vertreter gesetzlich vorgesehen, dass der Bürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Verwaltung angehören muss.
Neben der Neubesetzung aufgrund auslaufender Amtszeiten ist eine Ersatzbestellung erforderlich. Diese wird notwendig, da ein zuvor entsandtes Ratsmitglied durch die Übernahme eines Vorstandsmandats seinen Sitz im Ausschuss verliert. Die Vorlage enthält detaillierte Vorschläge für die Besetzung der Sitze durch Entsendungs- und Vorschlagsrechte, wobei zwischen der Bestellung von Mitgliedern und Stellvertretern unterschieden wird. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Vertreter erfolgt durch den Rat unter Anwendung der Grundsätze der Verhältniswahl oder durch Mehrheitswahl.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 4Antrag der Stiftung Büngernsche und Dingdener Heide durch Unterzeichnung der Kooperationserklärung das Projekt "Nimm' dir Zeit, Modellregion Dingdener Heide - eine erlebnisreiche Reise durch die Jahrhunderte" ideell zu unterstützen; hier: Genehmigung einZur Vorlage · 2010/0126 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/0126 befasst sich mit der nachträglichen Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die bereits am 8. Juli 2010 durch den Bürgermeister und Ratsmitglieder getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die ideelle Unterstützung des Projekts „Nimm' dir Zeit, Modellregion Dingdener Heide – eine erlebnisreiche Reise durch die Jahrhunderte“. Hierzu wurde eine Kooperationserklärung mit der Stiftung Büngernsche und Dingdener Heide unterzeichnet. Die Dringlichkeit der Entscheidung ergab sich aus der kurzen Einreichungsfrist des Wettbewerbs „Erlebnis.NRW“ des Landes Nordrhein-Westfalen, die am 15. Juli 2010 endete.
Das Projekt verfolgt das Ziel, die historische Landschaftsgeschichte der letzten 700 Jahre durch verschiedene Zeitzonen touristisch aufzuwerten. Geplant sind unter anderem geführte Wanderungen, Radtouren und Kutschfahrten sowie die Einbindung von Besuchen im Heimathaus und im Jakobshaus. Weitere Bestandteile der Initiative sind die Ausbildung von Heideführern, die Nutzung computeranimierter Brillen zur Visualisierung historischer Landschaften sowie Gruppenveranstaltungen zu Themen wie landwirtschaftlichen Praktiken, Schäfer-Erlebnistagen und botanischen Studien.
Mit dem Beitritt zur Kooperation entsteht für die Stadt Hamminkeln keine finanzielle Verpflichtung. Der Rat soll die bereits erfolgte Entscheidung im Rahmen der Sitzung am 6. Oktober 2010 förmlich genehmigen. Die Umsetzung des Projekts sieht zudem eine Zusammenarbeit mit der Akademie Klausenhof vor.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 5Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2010/0127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung vorgelegt. Die letzte Überarbeitung der Gebührentarife erfolgte nach der Euroeinführung im Jahr 2001 durch einen Beschluss des Rates vom 17. Januar 1996.
Die Erarbeitung der neuen Fassung basierte auf der Verwaltungsgebührenmustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW mit Stand Januar 2007 sowie auf dem Abgleich mit den Satzungen benachbarter Kommunen. Der vorliegende Entwurf umfasst eine vollständige Neufassung der Satzung, wobei die Änderungen der Gebührentarife im Vergleich zur bisherigen Fassung in der Sitzungsvorlage detailliert erläutert werden.
Ein Inkrafttreten der neuen Satzung ist zum 1. Januar 2011 vorgesehen. Der Entwurf der gesamten Neufassung ist der Vorlage beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte Fassung der Verwaltungsgebührensatzung zu beschließen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. September 2010 sowie für die Ratssitzung am 6. Oktober 2010 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 6Änderung und Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2010/0128 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln legt eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung vor, die auf einer neuen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen basiert. Der Entwurf sieht wesentliche Änderungen im Vergleich zur aktuell gültigen Fassung von 2006 vor.
Ein zentraler Punkt der Neufassung ist die Aufnahme des Steuertatbestands „Sex- und Erotikmessen“ in die Satzung. Obwohl der Verwaltung bekannt ist, dass derartige Veranstaltungen in Hamminkeln bislang nicht stattgefunden haben, wird die Aufnahme des Tatbestands auf Anregung anderer Kommunen vorgeschlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Neufassung betrifft das Verfahren für die Steuerfestsetzung bei Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit. Die Verwaltung strebt eine Rückkehr zur vor der letzten Satzungsänderung geltenden Rechtslage an. Ziel ist es, die administrative Handhabung zu vereinfachen, da die bisherige Regelung zur Anzeige des Einspielergebnisses nicht zur erhofften Arbeitserleichterung geführt hat. Zudem wird auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster verwiesen, welches die Bestimmtheit der bisherigen Regelung infrage stellte.
Die Neufassung der Satzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt werden, wobei die Einführung des neuen Steuertatbestands aus verfassungsrechtlichen Gründen erst zum 1. Januar 2011 wirksam wird. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 71. Änderung der HundesteuersatzungZur Vorlage · 2010/0129.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Hundesteuersatzung. Hintergrund der Vorlage ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Juni 2010, wonach Kommunen die Hundesteuer nicht über Dauerbescheide festsetzen dürfen. In der Folge soll künftig für jeden Steuerpflichtigen ein jährlicher Steuerbescheid erstellt werden. Hierzu wird eine Anpassung von § 7 Abs. 2 der Satzung vorgeschlagen, um die bisherige Regelung zur Fortzahlung über das Kalenderjahr hinaus bei ausbleibenden Bescheiden zu entfernen.
Zusätzlich schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Hundesteuersätze vor. Die Erhöhung ist auf 1,00 € pro Hund und Monat ausgelegt. Bei einer Umsetzung würde sich das bisherige Steueraufkommen von etwa 165.000 € um circa 33.000 € erhöhen. Die neuen Sätze würden bei 66,00 € für einen Hund, 96,00 € für zwei Hunde und 108,00 € für drei Hunde liegen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Regelung zum Ende der Steuerpflicht. Es wird vorgeschlagen, die Satzung dahingehend zu ergänzen, dass die Steuerpflicht bei einer verspäteten Abmeldung erst mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Meldung endet.
Des Weiteren informiert die Verwaltung über die Planung einer Hundezählung im Stadtgebiet, wobei Kosten zwischen 10.000 € für ein Anschreiben der Bürger und bis zu 20.000 € für eine Fremdvergabe veranschlagt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Hundesteuersatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 8Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005Zur Vorlage · 2010/0132.1 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer. Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. November 2009. Dieses entschied, dass der bisherige Maßstab, der lediglich zwischen bebauten und unbebauten Grundstücksflächen unterschied, nicht mehr zulässig ist. Gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes muss künftig zwischen versiegelten, nicht versiegelten und Waldflächen unterschieden werden.
Aufgrund der fehlenden satzungsrechtlichen Grundlage konnten zu Beginn des Jahres 2010 keine Gebühren für die Umlage des Unterhaltungsaufwandes erhoben werden. Zur Ermittlung der neuen Grundlagen wurden Luftbildaufnahmen zur Identifizierung versiegelter Flächen sowie die Entwicklung eines Bewertungsmodells durch externe Fachunternehmen genutzt. Der umlagefähige Aufwand beläuft sich auf etwa 381.000 Euro.
Die Verwaltung schlägt vor, die Flächenarten mit unterschiedlichen Faktoren zu gewichten: Versiegelte Flächen sollen mit einem Faktor von 9,1, Waldflächen mit einem Faktor von 1 und übrige Flächen mit einem Faktor von 2,5 berechnet werden. Dieser Vorschlag basiert auf dem Modell der beauftragten Ingenieurgesellschaft. Die Satzungsänderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 9Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRWZur Vorlage · 2010/0117.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/0117.1 regelt die Änderung der Fristen für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Hamminkeln gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW. Grundlage der Vorlage sind die in den Sitzungen des Betriebsausschusses im Mai und Juli 2010 erörterten Grundlagen sowie die dort vorgestellte Satzung.
Die Neuregelung sieht vor, dass die Stadt die Prüffristen für Grundstücke innerhalb bestimmter Wasserschutzzonen verkürzt. Für Grundstücke in der Wasserschutzzone IIIA wurde eine Frist bis Ende 2011 und für Grundstücke in der Wasserschutzzone IIIB eine Frist bis Ende 2012 festgelegt.
Für alle anderen Bereiche des Stadtgebietes wird die gesetzliche Möglichkeit genutzt, die ursprünglichen Prüffristen anzupassen. Sofern die Prüfung der privaten Abwasserleitungen zeitlich mit der Prüfung der öffentlichen Kanalisation gekoppelt ist, erfolgt eine Streckung der Fristen bis zum Jahr 2020. Das Stadtgebiet wird hierfür in verschiedene Untersuchungsbereiche unterteilt. Die spezifischen Prüffristen für die einzelnen Abschnitte sind dem Straßenverzeichnis als Anlage zur Satzung zu entnehmen. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Satzung in der vorliegenden Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 10Weiterführung der Jugendeinrichtung in HamminkelnZur Vorlage · 2010/0135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die langfristige Übernahme der Trägerschaft für die Jugendeinrichtung im Ortsteil Hamminkeln. Nachdem der Kooperationsvertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde zum 31. Juli 2010 endete, wird die Einrichtung vorerst in kommunaler Trägerschaft weitergeführt. Da eine Übertragung auf den Förderverein Jugendzentrum Hamminkeln e.V. als Träger abgelehnt wurde und die Kosten für externe Träger nach Einschätzung der Verwaltung ähnlich hoch ausfallen würden wie bei einer kommunalen Lösung, wird die Beibehaltung der städtischen Trägerschaft vorgeschlagen.
Für die Übergangsphase wird der Betrieb durch Honorarkräfte und verschiedene Projekte, wie etwa in den Bereichen Musik, Sport oder Internet, sichergestellt. Zudem soll in Abstimmung mit der Real- und Hauptschule ein Nachmittagsbetreuungsangebot für Schüler etabliert werden. Ein Förderantrag für dieses Übergangskonzept wurde an den Kreis Wesel gestellt.
Für die langfristige Planung ab Januar 2011 sieht die Verwaltung die Einstellung von festem pädagogischem Personal vor, darunter eine pädagogische Leitung in Vollzeit sowie eine pädagogische Fachkraft. Die Stadt beabsichtigt, die Jugendarbeit künftig in Bereiche wie offene Jugendarbeit, aufsuchende Arbeit, Beratung und Projektarbeit zu gliedern. Die entsprechenden Mittel sollen im Haushalt 2011 eingeplant werden.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 16.09.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (4. Sitzung)
- 11Einrichtung eines Kinder- und Jugendrates in HamminkelnZur Vorlage · 2010/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2010/0136 liegt ein Antrag zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendforums in Hamminkeln vor. Hintergrund ist ein Schreiben vom 17. Mai 2010, das die Schaffung eines Gremiums zur Förderung der politischen Partizipation junger Menschen fordert. Ziel ist es, die Beteiligung Jugendlicher an Entscheidungsprozessen zu stärken und die Stadt kinder- und jugendfreundlicher zu gestalten.
Die Verwaltung schlägt vor, statt eines gewählten Jugendparlaments ein Forum zu etablieren, das sich an der Struktur der Foren der Lokalen Agenda 21 orientiert. Das Gremium soll aus Vertretungen von weiterführenden Schulen, Jugendeinrichtungen, dem Stadtsportbund, Vereinen sowie Jugendorganisationen politischer Parteien bestehen. Die Altersgrenze für die Teilnehmenden ist auf 14 bis 27 Jahre festgelegt, wobei die Ernennung für eine Dauer von einem Jahr vorgesehen ist.
Das Forum soll ein Rede- und Antwortrecht erhalten, das analog zu den bestehenden Foren geregelt wird. Die administrative Unterstützung sowie die Erarbeitung einer Geschäftsordnung sollen durch die Verwaltung erfolgen. Für die Umsetzung der Projekte wird ein Etat von 1.000 Euro für das Haushaltsjahr 2011 vorgeschlagen. Zusätzlich werden 1.500 Euro für Unterstützungs- und Schulungskosten der Gremienmitglieder veranschlagt. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die Einrichtung des Forums sowie die Bereitstellung der Mittel zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 16.09.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (4. Sitzung)
- 128. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östlich der B 473 (früher B 473, jetzt L 602) in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0148 behandelt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ in Dingden. Ziel der Änderung ist die Überarbeitung veralteter städtebaulicher Festsetzungen, insbesondere im Bereich der Verkehrsflächen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, verschiedene Anregungen aus der Bürger- und Behördenbeteiligung zu berücksichtigen. Dazu gehören die Erweiterung der überbaubaren Fläche auf Parzelle 549, die Festsetzung einer maximalen Firsthöhe von 9 m für innenliegende Grundstücke sowie eine vertragliche Regelung zur Aufgabe eines Stallgebäudes bei Grunderwerb.
Im Rahmen der Abwägung werden zudem die Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf zum Kampfmittelrisiko sowie die Vorgaben des Landesbetriebs Straßenbau NRW zur Sicherung von Sichtdreiecken und zur Anpassung der Baugrenzen entlang der L 602 übernommen. Die maximale Firsthöhe von 12,50 m über Oberkante Fertigfußboden wird entsprechend der Hinweise der Wehrbereichsverwaltung West in den Entwurf aufgenommen. Bezüglich der Regenwasserversickerung wird die Entwurfsbegründung um einen Hinweis auf die Erlaubnispflicht ergänzt.
Die Stellungnahmen der Thyssengas GmbH zur stillgelegten Gasfernleitung in der Weberstraße sowie die Bedenken der Wehrbereichsverwaltung West hinsichtlich untergeordneter Bauteile sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Anregungen zur Gestaltung der Verkehrsflächen, zur Baugrenze auf Flurstück 640 oder zu Abständen von Gasleitungen werden nicht übernommen. Der Ausschuss empfiehlt die Verabschiedung des Satzungsbeschlusses in der vorliegenden Fassung.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 139. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östlich der B 473 (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0149 behandelt die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ in Dingden. Ziel der Änderung ist die Neuordnung der überbaubaren Flächen zur Ermöglichung einer sachgerechten Bebauung der Parzellen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 9. August bis zum 10. September 2010 gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die im Verfahren abgewogen wurden.
Der Kreis Wesel forderte einen Nachweis über die schadlose Versickerung sowie eine Verträglichkeitsprüfung zum Artenschutz. Ein entsprechendes Versickerungsgutachten wird derzeit erstellt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW empfahl aus Gründen der Verkehrssicherheit eine rückwärtige Erschließung über die Straße „Up de Woort“. Die Verwaltung stellte fest, dass eine Erschließung über diesen Weg für die betroffenen Grundstücke nicht möglich ist und empfiehlt, die Bedenken nicht zu berücksichtigen.
Die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH regte eine frühzeitige Abstimmung der Erschließungsmaßnahmen an, was die Verwaltung als Aufgabe der Grundstückseigentümer im Zuge der Hochbaumaßnahmen einordnet. Die Handwerkskammer Düsseldorf äußerte Bedenken hinsichtlich möglicher Immissionskonflikte mit benachbarten Gewerbebetrieben; die Verwaltung sieht hierin jedoch keine Notwendigkeit, da sich der Gebietscharakter nicht ändert. Die Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu Gasleitungen wurden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 143. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2010/0152 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Es wird vorgeschlagen, den bereits am 24.09.2009 gefassten Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
Grund für diesen Vorschlag ist die Identifizierung neuer Aspekte im Zusammenhang mit der Sicherstellung von Überschwemmungsgebieten (ÜSG). Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ergaben sich Erkenntnisse bezüglich der Flächen des Wolfstranges. Nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel wird die Erweiterung gewerblicher Bauflächen auf Flächen innerhalb des ermittelten Überschwemmungsgebietes als nicht realisierbar eingestuft. Unter Berücksichtigung der ordnungsbehördlichen Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf ist die Ausweisung neuer Bauflächen in diesen Bereichen nicht möglich, wessofern die Flächen als Überschwemmungsgebiet festgesetzt sind.
Der Kreis Wesel hat zudem empfohlen, die gewerbliche Erweiterungsfläche zurückzunehmen und stattdessen eine planungsrechtliche Überplanung des Grüngürtels entlang des Wolfstranges in Erwägung zu ziehen. Da die aktuelle Zweckbindung als Kleingartenfläche aufgrund der Überschwemmungsgefahr in Frage gestellt ist und kein konkreter Bedarf für diese Nutzung erkennbar ist, wird eine ökologische Aufwertung des Niederungsbereichs angeregt. Die Verwaltung schlägt daher die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vor. Nach der förmlichen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes soll geprüft werden, ob eine Änderung der Festsetzungen für die Grünflächen entlang des Wolfstranges erforderlich ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
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- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 15Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0153 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2010/0153 befasst sich mit dem Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7, der ein Gemeinschaftswohnprojekt auf dem Gelände Odendahl in Hamminkeln vorsieht. Nachdem die Entscheidung in einer früheren Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vertagt worden war, liegt nun ein überarbeiteter Antrag des Vorhabenträgers vor.
Die vorliegenden Pläne enthalten Modifikationen an der Größe, Form und dem Erscheinungsbild des geplanten Gebäudes. Um die Befürchtungen der Anlieger der Martin-Luther-Straße hinsichtlich Verschattungseffekten zu berücksichtigen, wurde der Baukörper in Richtung Westen verschoben und die südöstliche Ecke abgeschrägt. Durch eine Streckung des Baukörpers sowie eine Abtreppung der Geschosse soll die optische Massivität reduziert werden. Aus wirtschaftlichen Gründen sieht der Entwurf jedoch weiterhin eine dreigeschossige Bebauung in Teilbereichen vor.
Das Projekt umfasst insgesamt 15 Wohneinheiten, wobei eine Einheit für die Gemeinschaftsnutzung vorgesehen ist. Der Lageplan weist zudem 16 Stellplätze sowie Nebenanlagen für die Müllentsorgung aus. Im Rahmen der anstehenden Sitzungen wird eine Vertretung des Vorhabenträgers die Planung erläutern. Der Ausschuss wird gebeten, bei Befürwortung der Bebauung den Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fassen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 1634. Änderung des Flächennutzungsplanes (Dingden-West) - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2010/0154 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vorlagennummer 2010/0154 befasst sich mit der geplanten Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Dingden-West. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wurde am 28. Juni 2001 gefasst und basierte auf dem Strukturkonzept „Dingden West“, welches eine Neuordnung gewerblicher Bauflächen im westlichen Bereich des Ortsteils vorsah. Ziel der Änderung war die Entflechtung einer Gemengelage durch eine Betriebsverlagerung, die Entwicklung neuer Betriebsflächen sowie die Sicherstellung des Immissionsschutzes für Wohnbebauung durch die Ausweisung von Grünflächen.
Nach aktuellem Sachstand sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit mehr, das Verfahren zur 34. Änderung weiterzuführen. Dies begründet sich unter anderem damit, dass die geplante Betriebsverlagerung bereits vollzogen ist und der vorgesehene Regenwasserbetriebspunkt nun an einer anderen Stelle zwischen der Bahnlinie und der Weberstraße geplant wird. Zudem stehen durch die Realisierung des Gewerbegebietes am Uhlandsweg im Norden von Dingden mittlerweile Flächen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zur Verfügung.
Zusätzlich weist die Verwaltung darauf hin, dass Abstimmungen mit der Bezirksregierung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben haben, dass die Entwicklung neuer Baulandflächen nur durch die Aufgabe bereits genehmigter Flächen möglich ist. Eine landesplanerische Zustimmung zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in gemischte Bauflächen wird daher als unwahrscheinlich eingestuft. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuheben.
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- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 17Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 12 "Freibad" in DingdenZur Vorlage · 2010/0157 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2010/0157 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 12 „Freibad“ in Dingden. Gegenstand der Vorlage ist die Umwandlung eines als Spielplatz ausgewiesenen Grundstücks am Fliederweg in ein Baugrundstück. Der Antrag auf diese Änderung wurde von Bürgerinnen und Bürgern initiiert.
Das betreffende Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zur Turmwindmühle in der Klausenhofstraße, die als Baudenkmal eingetragen ist. Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland sowie auf eine Ortsbesichtigung im Juni 2010. Die Denkmalbehörde vertritt die Auffassung, dass die umliegenden Freiflächen erhalten bleiben müssen, um den für eine Turmwindmühle typischen freien Stand zu bewahren. Bereits in der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes im Jahr 1970 sowie in späteren Planungen wurde auf die Bedeutung der Freihaltung dieser Flächen hingewiesen.
Die Verwaltung stellt fest, dass aufgrund der denkmalpflegerischen Belange und des Fehlens stadtplanerischer Gründe, die für eine Bebauung sprechen, eine Änderung des Bebauungsplanes nicht durchführbar sei. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt daher, dem Antrag nicht stattzugeben und die Änderung des Bebauungsplanes nicht durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 18Nutzung von kommunalen Dachflächen zur Erzeugung von Strom durch SonneneinstrahlungZur Vorlage · 2010/0145.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0145.1 sieht die Installation von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen kommunalen Dachflächen vor. Betroffen sind die Gebäude des Kindergartens Loikum, der Feuerwehr Hamminkeln, der Grundschulen Hamminkeln und Brünen, der Hauptschule Hamminkeln sowie des Freibads Dingden. Ziel der Maßnahme ist die Nutzung der Dachflächen zur Stromerzeugung durch Sonneneinstrahlung.
Die Umsetzung soll bis zum 31. Dezember 2010 erfolgen, um eine prognostizierte Senkung der Einspeisevergütung im Jahr 2011 zu vermeiden. Für das Projekt wird ein außerplanmäßiges Investitionsvolumen von circa 360.000 Euro brutto veranschlagt. Die Finanzierung soll durch nicht in 2010 verbrauchte Mittel aus dem Projekt zur Fertigstellung des Vereinsheims auf dem Sportgelände Mühlenrott gedeckt werden.
Die Verwaltung hat bereits eine Vorprüfung der Dachzustände und der Statik durchgeführt. Die Ausschreibung der Leistungen soll kurzfristig erfolgen, wobei eine Vergabe noch im Oktober 2010 angestrebt wird. Nach vorliegenden Informationen ist die Materialverfügbarkeit für eine zeitnahe Umsetzung gegeben.
Die wirtschaftliche Kalkulation geht bei einer Installation im Jahr 2010 von einem Reinertrag von etwa 200.000 Euro nach 20 Jahren Betrieb aus. Sollte sich die Umsetzung aufgrund der Degressionsrate verzögern, reduziert sich dieser Reinertrag auf etwa 136.336 Euro. Als Unsicherheitsfaktoren für den Zeitplan werden die winterliche Witterung sowie die Abnahme durch den Energieversorger RWE genannt. Der Rat wird gebeten, die Bereitstellung der Mittel zu beschließen und die Verwaltung mit der Ausschreibung zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 19Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 20Mitteilungen und Anfragen