Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/0117.1 regelt die Änderung der Fristen für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Hamminkeln gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW. Grundlage der Vorlage sind die in den Sitzungen des Betriebsausschusses im Mai und Juli 2010 erörterten Grundlagen sowie die dort vorgestellte Satzung.
Die Neuregelung sieht vor, dass die Stadt die Prüffristen für Grundstücke innerhalb bestimmter Wasserschutzzonen verkürzt. Für Grundstücke in der Wasserschutzzone IIIA wurde eine Frist bis Ende 2011 und für Grundstücke in der Wasserschutzzone IIIB eine Frist bis Ende 2012 festgelegt.
Für alle anderen Bereiche des Stadtgebietes wird die gesetzliche Möglichkeit genutzt, die ursprünglichen Prüffristen anzupassen. Sofern die Prüfung der privaten Abwasserleitungen zeitlich mit der Prüfung der öffentlichen Kanalisation gekoppelt ist, erfolgt eine Streckung der Fristen bis zum Jahr 2020. Das Stadtgebiet wird hierfür in verschiedene Untersuchungsbereiche unterteilt. Die spezifischen Prüffristen für die einzelnen Abschnitte sind dem Straßenverzeichnis als Anlage zur Satzung zu entnehmen. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Satzung in der vorliegenden Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010kein Ergebnis hinterlegt
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