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Beschlussvorlage

Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 12 "Freibad" in Dingden

2010/0157

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2010/0157 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 12 „Freibad“ in Dingden. Gegenstand der Vorlage ist die Umwandlung eines als Spielplatz ausgewiesenen Grundstücks am Fliederweg in ein Baugrundstück. Der Antrag auf diese Änderung wurde von Bürgerinnen und Bürgern initiiert.

Das betreffende Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zur Turmwindmühle in der Klausenhofstraße, die als Baudenkmal eingetragen ist. Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland sowie auf eine Ortsbesichtigung im Juni 2010. Die Denkmalbehörde vertritt die Auffassung, dass die umliegenden Freiflächen erhalten bleiben müssen, um den für eine Turmwindmühle typischen freien Stand zu bewahren. Bereits in der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes im Jahr 1970 sowie in späteren Planungen wurde auf die Bedeutung der Freihaltung dieser Flächen hingewiesen.

Die Verwaltung stellt fest, dass aufgrund der denkmalpflegerischen Belange und des Fehlens stadtplanerischer Gründe, die für eine Bebauung sprechen, eine Änderung des Bebauungsplanes nicht durchführbar sei. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt daher, dem Antrag nicht stattzugeben und die Änderung des Bebauungsplanes nicht durchzuführen.

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