Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Beratung über die Einwohnerversammlung am 02.09.2010 zum Bau der Westtangente im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2010/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0147 befasst sich mit der Beratung über die Ergebnisse einer Einwohnerversammlung vom 2. September 2010 zum geplanten Bau der Westtangente im Ortsteil Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist ein Verkehrsgutachten, das im Mai 2010 vorgestellt wurde und den Fraktionen zur abschließenden Entscheidung über die Notwendigkeit des Straßenbauprojekts vorliegt.
Das Gutachten untersucht drei wesentliche Begründungsaspekte für die Maßnahme. Erstens die verkehrliche Anbindung von Infrastruktureinrichtungen wie dem Schul- und Sportzentrum: Hier wird eine Lenkung des außerörtlichen Zielverkehrs sowie eine Entlastung innerörtlicher Hauptstraßenachsen durch Umlenkungseffekte ermöglicht, wobei die Effekte auf einzelnen Straßenzügen variieren können. Zweitens die Erschließung von Siedlungsflächen im Südwesten: Die Westtangente könnte den entstehenden Querverkehr aufnehmen, wobei eine maßgebliche Siedlungsentwicklung in diesem Bereich erst in einer langfristigen Perspektive von 10 bis 20 Jahren zu erwarten ist. Drittens die Entlastung der Ortslage von Durchgangsverkehr: Hier stellt das Gutachten fest, dass der Effekt als sehr gering einzustufen ist, da aktuell kein nennenswerter Durchgangsverkehr durch den Ort feststellbar ist.
Die Planung im Südwesten der Ortslage basiert hinsichtlich der Erschließung auf dem Bau der Westtangente. Trotz der Tatsache, dass die aktuellen prognostizierten Belastungswerte den Bau nicht unmittelbar erfordern, wird das Projekt als notwendige Investition in die zukünftige Entwicklung und Fortführung der Planung betrachtet.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 2Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0153 befasst sich mit dem Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7, der ein Gemeinschaftswohnprojekt auf dem Gelände Odendahl in Hamminkeln vorsieht. Nachdem die Entscheidung in einer früheren Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vertagt worden war, liegt nun ein überarbeiteter Antrag des Vorhabenträgers vor.
Die vorliegenden Pläne enthalten Modifikationen an der Größe, Form und dem Erscheinungsbild des geplanten Gebäudes. Um die Befürchtungen der Anlieger der Martin-Luther-Straße hinsichtlich Verschattungseffekten zu berücksichtigen, wurde der Baukörper in Richtung Westen verschoben und die südöstliche Ecke abgeschrägt. Durch eine Streckung des Baukörpers sowie eine Abtreppung der Geschosse soll die optische Massivität reduziert werden. Aus wirtschaftlichen Gründen sieht der Entwurf jedoch weiterhin eine dreigeschossige Bebauung in Teilbereichen vor.
Das Projekt umfasst insgesamt 15 Wohneinheiten, wobei eine Einheit für die Gemeinschaftsnutzung vorgesehen ist. Der Lageplan weist zudem 16 Stellplätze sowie Nebenanlagen für die Müllentsorgung aus. Im Rahmen der anstehenden Sitzungen wird eine Vertretung des Vorhabenträgers die Planung erläutern. Der Ausschuss wird gebeten, bei Befürwortung der Bebauung den Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fassen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 38. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östlich der B 473 (früher B 473, jetzt L 602) in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0148 behandelt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ in Dingden. Ziel der Änderung ist die Überarbeitung veralteter städtebaulicher Festsetzungen, insbesondere im Bereich der Verkehrsflächen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, verschiedene Anregungen aus der Bürger- und Behördenbeteiligung zu berücksichtigen. Dazu gehören die Erweiterung der überbaubaren Fläche auf Parzelle 549, die Festsetzung einer maximalen Firsthöhe von 9 m für innenliegende Grundstücke sowie eine vertragliche Regelung zur Aufgabe eines Stallgebäudes bei Grunderwerb.
Im Rahmen der Abwägung werden zudem die Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf zum Kampfmittelrisiko sowie die Vorgaben des Landesbetriebs Straßenbau NRW zur Sicherung von Sichtdreiecken und zur Anpassung der Baugrenzen entlang der L 602 übernommen. Die maximale Firsthöhe von 12,50 m über Oberkante Fertigfußboden wird entsprechend der Hinweise der Wehrbereichsverwaltung West in den Entwurf aufgenommen. Bezüglich der Regenwasserversickerung wird die Entwurfsbegründung um einen Hinweis auf die Erlaubnispflicht ergänzt.
Die Stellungnahmen der Thyssengas GmbH zur stillgelegten Gasfernleitung in der Weberstraße sowie die Bedenken der Wehrbereichsverwaltung West hinsichtlich untergeordneter Bauteile sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Anregungen zur Gestaltung der Verkehrsflächen, zur Baugrenze auf Flurstück 640 oder zu Abständen von Gasleitungen werden nicht übernommen. Der Ausschuss empfiehlt die Verabschiedung des Satzungsbeschlusses in der vorliegenden Fassung.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 49. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östlich der B 473 (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0149 behandelt die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ in Dingden. Ziel der Änderung ist die Neuordnung der überbaubaren Flächen zur Ermöglichung einer sachgerechten Bebauung der Parzellen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 9. August bis zum 10. September 2010 gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die im Verfahren abgewogen wurden.
Der Kreis Wesel forderte einen Nachweis über die schadlose Versickerung sowie eine Verträglichkeitsprüfung zum Artenschutz. Ein entsprechendes Versickerungsgutachten wird derzeit erstellt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW empfahl aus Gründen der Verkehrssicherheit eine rückwärtige Erschließung über die Straße „Up de Woort“. Die Verwaltung stellte fest, dass eine Erschließung über diesen Weg für die betroffenen Grundstücke nicht möglich ist und empfiehlt, die Bedenken nicht zu berücksichtigen.
Die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH regte eine frühzeitige Abstimmung der Erschließungsmaßnahmen an, was die Verwaltung als Aufgabe der Grundstückseigentümer im Zuge der Hochbaumaßnahmen einordnet. Die Handwerkskammer Düsseldorf äußerte Bedenken hinsichtlich möglicher Immissionskonflikte mit benachbarten Gewerbebetrieben; die Verwaltung sieht hierin jedoch keine Notwendigkeit, da sich der Gebietscharakter nicht ändert. Die Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu Gasleitungen wurden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 5Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 12 "Freibad" in DingdenZur Vorlage · 2010/0157 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2010/0157 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 12 „Freibad“ in Dingden. Gegenstand der Vorlage ist die Umwandlung eines als Spielplatz ausgewiesenen Grundstücks am Fliederweg in ein Baugrundstück. Der Antrag auf diese Änderung wurde von Bürgerinnen und Bürgern initiiert.
Das betreffende Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zur Turmwindmühle in der Klausenhofstraße, die als Baudenkmal eingetragen ist. Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland sowie auf eine Ortsbesichtigung im Juni 2010. Die Denkmalbehörde vertritt die Auffassung, dass die umliegenden Freiflächen erhalten bleiben müssen, um den für eine Turmwindmühle typischen freien Stand zu bewahren. Bereits in der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes im Jahr 1970 sowie in späteren Planungen wurde auf die Bedeutung der Freihaltung dieser Flächen hingewiesen.
Die Verwaltung stellt fest, dass aufgrund der denkmalpflegerischen Belange und des Fehlens stadtplanerischer Gründe, die für eine Bebauung sprechen, eine Änderung des Bebauungsplanes nicht durchführbar sei. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt daher, dem Antrag nicht stattzugeben und die Änderung des Bebauungsplanes nicht durchzuführen.
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- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 634. Änderung des Flächennutzungsplanes (Dingden-West) - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2010/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vorlagennummer 2010/0154 befasst sich mit der geplanten Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Dingden-West. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wurde am 28. Juni 2001 gefasst und basierte auf dem Strukturkonzept „Dingden West“, welches eine Neuordnung gewerblicher Bauflächen im westlichen Bereich des Ortsteils vorsah. Ziel der Änderung war die Entflechtung einer Gemengelage durch eine Betriebsverlagerung, die Entwicklung neuer Betriebsflächen sowie die Sicherstellung des Immissionsschutzes für Wohnbebauung durch die Ausweisung von Grünflächen.
Nach aktuellem Sachstand sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit mehr, das Verfahren zur 34. Änderung weiterzuführen. Dies begründet sich unter anderem damit, dass die geplante Betriebsverlagerung bereits vollzogen ist und der vorgesehene Regenwasserbetriebspunkt nun an einer anderen Stelle zwischen der Bahnlinie und der Weberstraße geplant wird. Zudem stehen durch die Realisierung des Gewerbegebietes am Uhlandsweg im Norden von Dingden mittlerweile Flächen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zur Verfügung.
Zusätzlich weist die Verwaltung darauf hin, dass Abstimmungen mit der Bezirksregierung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergeben haben, dass die Entwicklung neuer Baulandflächen nur durch die Aufgabe bereits genehmigter Flächen möglich ist. Eine landesplanerische Zustimmung zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in gemischte Bauflächen wird daher als unwahrscheinlich eingestuft. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuheben.
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- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 736. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet "Daßhorst Ost" in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Beschluss zur erneuten öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2010/0150 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2010/0150 befasst sich mit der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes, welche die Erweiterung der gewerblichen Bauflächen des Gewerbegebietes „Daßhorst Ost“ in Hamminkeln sowie den Rückbau von Teilflächen des Gewerbegebietes „An der B70“ in Brünen vorsieht. Im Zentrum der Vorlage steht die Beratung der Stellungnahmen, die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung zwischen Januar und Februar 2010 eingegangen sind, sowie der Beschluss über eine erneute öffentliche Auslegung.
Die Bezirksregierung Düsseldorf und der Kreis Wesel haben keine grundsätzlichen Bedenken geäußert, wobei die Beteiligung bei Genehmigungsverfahren sowie die Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen thematisiert wurden. Da die Stadt Hamminkeln Ökopunkte von der Stiftung Büngersche/Dingdener Heide erwirbt, liegen die Kompensationsmaßnahmen nun in der Dingdener Heide und nicht mehr in den Schutzzonen der Autobahn. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW gab Hinweise zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Autobahn sowie zur Darstellung von Kreisverkehren; der Ausschuss empfiehlt, die Hinweise der Niederlassung Krefeld zu berücksichtigen, lehnt jedoch den Hinweis der Niederlassung Wesel ab.
Weitere Stellungnahmen von der Deutschen Telekom, dem Wasserwerk Wittenhorst sowie den Unternehmen Gelsenwasser Energienetze und der Deutschen Telekom wurden geprüft. Der Ausschuss empfiehlt, die Hinweise zur Trassenführung, zur Wasserversorgung und zu Gasleitungen nicht in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, da diese Belange auf der Ebene der Bebauungspläne oder der späteren Planumsetzung zu berücksichtigen sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zu beschließen.
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- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 8Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Beschluss zur erneuten öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2010/0151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ zu veranlassen. Grund für die erneute Auslegung ist eine Neuregelung des ökologischen Ausgleichs. Die Stadt beabsichtigt, 125.000 Ökopunkte von der Stiftung Büngersche/Dingdener Heide zu erwerben, während 418 Ökopunkte aus einem Altbestand verrechnet werden.
Im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen verschiedener Behörden berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW finden teilweise Berücksichtigung, wobei ein Kreisverkehrsdurchmesser von 40 Metern und der Erhalt von Bestandszufahrten an der Ringenberger Straße vorgesehen sind. Die Untere Landschaftsbehörde wird hinsichtlich der Bewertung der Lindenallee und wasserbehördlicher Erlaubnisse einbezogen. Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer wird aufgrund eines noch ausstehenden Einzelhandelskonzepts nur teilweise berücksichtigt. Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH werden im Entwurf nicht berücksichtigt.
Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der Erschließung und der Nutzbarkeit bestimmter Flurstücke sowie Einwände eines Grundstückseigentümers hinsichtlich möglicher Wertverluste und Lärmimmissionen werden vom Ausschuss nicht zur Berücksierung empfohlen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen in Gewerbeflächen eine Aufwertung darstellt und die Erschließung primär über die Straße Daßhorst erfolgt. Im Bebauungsplanentwurf wird zudem die Breite der Zufahrten pro Gewerbegrundstück auf 6 Meter festgelegt.
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- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 93. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2010/0152 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Es wird vorgeschlagen, den bereits am 24.09.2009 gefassten Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
Grund für diesen Vorschlag ist die Identifizierung neuer Aspekte im Zusammenhang mit der Sicherstellung von Überschwemmungsgebieten (ÜSG). Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ergaben sich Erkenntnisse bezüglich der Flächen des Wolfstranges. Nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel wird die Erweiterung gewerblicher Bauflächen auf Flächen innerhalb des ermittelten Überschwemmungsgebietes als nicht realisierbar eingestuft. Unter Berücksichtigung der ordnungsbehördlichen Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf ist die Ausweisung neuer Bauflächen in diesen Bereichen nicht möglich, wessofern die Flächen als Überschwemmungsgebiet festgesetzt sind.
Der Kreis Wesel hat zudem empfohlen, die gewerbliche Erweiterungsfläche zurückzunehmen und stattdessen eine planungsrechtliche Überplanung des Grüngürtels entlang des Wolfstranges in Erwägung zu ziehen. Da die aktuelle Zweckbindung als Kleingartenfläche aufgrund der Überschwemmungsgefahr in Frage gestellt ist und kein konkreter Bedarf für diese Nutzung erkennbar ist, wird eine ökologische Aufwertung des Niederungsbereichs angeregt. Die Verwaltung schlägt daher die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vor. Nach der förmlichen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes soll geprüft werden, ob eine Änderung der Festsetzungen für die Grünflächen entlang des Wolfstranges erforderlich ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2010 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 10Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 "Friedhof/Sportplatz" in DingdenZur Vorlage · 2010/0155 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2010/0155 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 „Friedhof/Sportplatz“ in Dingden vor. Die Antragsteller beantragen, die im Bebauungsplan festgesetzte Einschossigkeit in eine nicht zwingend zweigeschossige Bauweise zu ändern. Hintergrund des Vorhabens ist der geplante Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses am Postweg, um im Dachgeschoss eine zweite Wohneinheit für Familienangehörige zu schaffen. Die aktuellen Entwürfe für diesen Umbau würden die derzeit geltende Geschossigkeit überschreiten. Dem Antrag liegen Einverständniserklärungen von mehreren Nachbarn bei.
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die beantragte Änderung auf die Grundstücke entlang des Postweges zwischen der Krechtinger Straße und der Straße Am Schienenberg beziehen soll. Der Bebauungsplan stammt aus den 1960er Jahren und weist in diesem Bereich bisher eine einheitliche, eingeschossige Baustruktur auf.
Die Verwaltung stellt fest, dass für das betreffende Grundstück eine Ausnutzung des Dachgeschosses aufgrund der festgesetzten Dachneigung von 48 Grad möglich ist und keine planerische Härte vorliegt, die den Umbau unmöglich machen würde. Zudem sieht die Verwaltung keine städtebauliche Notwendigkeit für eine Änderung des Bebauungsplanes, da eine Anpassung der Festsetzungen auch Auswirkungen auf andere Flächen im Geltungsbereich des Plans hätte. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt daher, dem Antrag nicht stattzugeben.
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- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 11Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB im Bereich der Unterbauerschaft in Brünen - SachverhaltsmitteilungZur Vorlage · 2010/0156 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2010/0156 informiert über den aktuellen Stand zur Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB im Bereich der Unterbauerschaft in Brünen. Im Rahmen dieser Planung wurde nach einem Beschluss des Rates vom 30. Juni 2010 eine erneute öffentliche Auslegung der Satzung durchgeführt, welche im Zeitraum vom 9. August bis zum 10. September 2010 stattfand.
Die Verwaltung berichtet, dass während dieser Auslegungsphase Stellungnahmen eingegangen sind, über die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung beraten werden sollen. Dabei wurde festgestellt, dass der Kreis Wesel neue Bedenken geäußert hat, die in der vorangegangenen ersten Offenlage nicht vorgetragen wurden. Da diese Einwände einen neuen Sachverhalt darstellen, der Auswirkungen auf die Abgrenzung und den Inhalt der Satzung haben kann, ist eine eingehende Erörterung mit der Kreisverwaltung vorgesehen. Aufgrund der Notwendigkeit dieser Abstimmung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Beschlussfassung im Ausschuss erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen