36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet "Daßhorst Ost" in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0150 befasst sich mit der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes, welche die Erweiterung der gewerblichen Bauflächen des Gewerbegebietes „Daßhorst Ost“ in Hamminkeln sowie den Rückbau von Teilflächen des Gewerbegebietes „An der B70“ in Brünen vorsieht. Im Zentrum der Vorlage steht die Beratung der Stellungnahmen, die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung zwischen Januar und Februar 2010 eingegangen sind, sowie der Beschluss über eine erneute öffentliche Auslegung.
Die Bezirksregierung Düsseldorf und der Kreis Wesel haben keine grundsätzlichen Bedenken geäußert, wobei die Beteiligung bei Genehmigungsverfahren sowie die Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen thematisiert wurden. Da die Stadt Hamminkeln Ökopunkte von der Stiftung Büngersche/Dingdener Heide erwirbt, liegen die Kompensationsmaßnahmen nun in der Dingdener Heide und nicht mehr in den Schutzzonen der Autobahn. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW gab Hinweise zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Autobahn sowie zur Darstellung von Kreisverkehren; der Ausschuss empfiehlt, die Hinweise der Niederlassung Krefeld zu berücksichtigen, lehnt jedoch den Hinweis der Niederlassung Wesel ab.
Weitere Stellungnahmen von der Deutschen Telekom, dem Wasserwerk Wittenhorst sowie den Unternehmen Gelsenwasser Energienetze und der Deutschen Telekom wurden geprüft. Der Ausschuss empfiehlt, die Hinweise zur Trassenführung, zur Wasserversorgung und zu Gasleitungen nicht in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, da diese Belange auf der Ebene der Bebauungspläne oder der späteren Planumsetzung zu berücksichtigen sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2010kein Ergebnis hinterlegt
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