Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ zu veranlassen. Grund für die erneute Auslegung ist eine Neuregelung des ökologischen Ausgleichs. Die Stadt beabsichtigt, 125.000 Ökopunkte von der Stiftung Büngersche/Dingdener Heide zu erwerben, während 418 Ökopunkte aus einem Altbestand verrechnet werden.
Im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen verschiedener Behörden berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW finden teilweise Berücksichtigung, wobei ein Kreisverkehrsdurchmesser von 40 Metern und der Erhalt von Bestandszufahrten an der Ringenberger Straße vorgesehen sind. Die Untere Landschaftsbehörde wird hinsichtlich der Bewertung der Lindenallee und wasserbehördlicher Erlaubnisse einbezogen. Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer wird aufgrund eines noch ausstehenden Einzelhandelskonzepts nur teilweise berücksichtigt. Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH werden im Entwurf nicht berücksichtigt.
Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der Erschließung und der Nutzbarkeit bestimmter Flurstücke sowie Einwände eines Grundstückseigentümers hinsichtlich möglicher Wertverluste und Lärmimmissionen werden vom Ausschuss nicht zur Berücksierung empfohlen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen in Gewerbeflächen eine Aufwertung darstellt und die Erschließung primär über die Straße Daßhorst erfolgt. Im Bebauungsplanentwurf wird zudem die Breite der Zufahrten pro Gewerbegrundstück auf 6 Meter festgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2010kein Ergebnis hinterlegt
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