5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Gewerbegebiet an der Autobahn" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2008/0004 behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Erweiterung eines Hochregallagers der Firma Bonita. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung des Gebiets nördlich des Vöckingsweges bis zur Autobahnauffahrt Richtung Oberhausen sowie die Verlegung des Vöckingsweges.
Im Rahmen der Abwägung wurden zahlreiche Stellungnahmen berücksichtigt. Der Landesbetrieb Straßenbau fordert den Schutz von Entwässerungseinrichtungen, die Vermeidung von Blendung auf der Autobahn sowie die Einhaltung von Werbeverbotszonen. Der Landesbetrieb stimmt dem Wegfall des Vöckingsweges zu, sofern ein etwa 560 Meter langer Radwegabschnitt zurückgebaut und rekultiviert wird. Die Wasserwerke Wittenhorst sowie die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH haben Vorgaben zur Löschwassermenge und zum Schutz von Leitungen gemacht. Die Deutsche Telekom AG fordert die Sicherung der Finanzierung von Leitungsverlegungen und eine frühzeitige Anzeige von Erschließungsmaßnahmen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, auf die planungsrechtliche Festsetzung einer Verkehrsfläche für den Radweg zu verzichten und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf die Eigentumsfläche der Firma Bonita zu reduzieren. Zudem wird die Ergänzung des Umweltberichts um Schutzmaßnahmen für eine Baumreihe sowie die Anpassung der Biotopbewertung der Versickerungsmulde vorgesehen. Ein Vertrag zwischen der Stadt Hamminkeln, der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH sowie der Firma Bonita regelt die Ausgleichsmaßnahmen über einen Ökokonto.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008kein Ergebnis hinterlegt
- 23.01.2008kein Ergebnis hinterlegt
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