Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Neubenennung des Teilstückes "Loikumer Straße" (L 896) zwischen Bocholter Straße (L 602) und Isselburger Straße (B 473)Zur Vorlage · 2008/0001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Neubenennung eines Teilstückes der Loikumer Straße (L 896) im Ortsteil Dingden. Der betroffene Abschnitt erstreckt sich von der Ampelkreuzung Isselburger-/Westfalenstraße bis zur Kreuzung Bocholter-/Rheder Straße.
Grund für die vorgeschlagene Änderung ist die aktuelle Benennungssituation, nach der zwei getrennte Straßenzüge denselben Namen tragen. Im Ortsteil existiert zudem ein städtischer Abschnitt der Loikumer Straße, an dem ein Logistikzentrum errichtet wurde. Da für diesen Bereich keine freie Hausnummer verfügbar ist, da die Nummer 13 bereits auf dem Teilstück der L 896 vergeben ist, wird eine Umbenennung angestrebt. Durch die Neubenennung des L 896-Abschnitts soll die Verwechslungsgefahr vermieden und die Nummerierung ermöglicht werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Straßenabschnitt der L 896 in „Hüttemannstraße“ umzubenennen. Damit soll die Notwendigkeit für großflächige Änderungen in den Geschäftsunterlagen der dort ansässigen Gewerbe- und Industriebetriebe umgangen werden, während die Bewohner der betroffenen Gebäude lediglich Anpassungen in privaten Unterlagen vornehmen müssten.
Ein Heimatverein hat alternative Bezeichnungen wie „Werther Straße“ oder „Hüttemannstraße“ vorgeschlagen. Während ein Eigentümer der betroffenen Straße Einspruch gegen die Umbenennung erhoben hat, jedoch im Falle einer Umsetzung die Bezeichnung „Hüttemannstraße“ befürwortet, liegen von weiteren Betroffenen sowie vom zuständigen Straßenbaulastträger keine Einwände vor. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll über den Beschluss zur Umbenennung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 23.01.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Havelich" - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinf. Änderungsverfahrens gem. § 13 BauGBZur Vorlage · 2008/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Havelich“ vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, durch neue textliche Festsetzungen den Gebietscharakter des Wochenendhausgebietes zu wahren und eine Ausweitung der Bauweise zu verhindern. Konkret sollen die Nutzung von Dachgeschossen als Wohnraum sowie der Bau von Kellergeschossen eingeschränkt bzw. unterbunden werden.
Um die Wohnnutzung im Dachgeschoss effektiv zu begrenzen, schlägt die Verwaltung vor, die Definition der Firsthöhe zu modifizieren. Anstatt die Höhe ab der Oberkante des Erdgeschossfußbodens zu messen, soll die Firsthöhe an die Traufhöhe gebunden werden. Bei einer festgesetzten maximalen Differenz von 2,50 Metern zwischen Trauf- und Firsthöhe sowie einer Dachneigung von 15° bis 30° würden die lichten Raumhöhen so gering ausfallen, dass bauordnungsrechtliche Anforderungen für Aufenthaltsräume kaum erfüllbar wären.
Die geplanten Anpassungen umfassen zudem die Festlegung der maximalen Traufhöhe, das Verbot von Drempeln sowie den Ausschluss von Dachaufbauten, Dachgauben und Zwerchgiebeln. Durch die Definition der Unterkante der Gründungsebene soll zudem der Bau von Kellern verhindert werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 23.01.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 35. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Gewerbegebiet an der Autobahn" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2008/0004 behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Erweiterung eines Hochregallagers der Firma Bonita. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung des Gebiets nördlich des Vöckingsweges bis zur Autobahnauffahrt Richtung Oberhausen sowie die Verlegung des Vöckingsweges.
Im Rahmen der Abwägung wurden zahlreiche Stellungnahmen berücksichtigt. Der Landesbetrieb Straßenbau fordert den Schutz von Entwässerungseinrichtungen, die Vermeidung von Blendung auf der Autobahn sowie die Einhaltung von Werbeverbotszonen. Der Landesbetrieb stimmt dem Wegfall des Vöckingsweges zu, sofern ein etwa 560 Meter langer Radwegabschnitt zurückgebaut und rekultiviert wird. Die Wasserwerke Wittenhorst sowie die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH haben Vorgaben zur Löschwassermenge und zum Schutz von Leitungen gemacht. Die Deutsche Telekom AG fordert die Sicherung der Finanzierung von Leitungsverlegungen und eine frühzeitige Anzeige von Erschließungsmaßnahmen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, auf die planungsrechtliche Festsetzung einer Verkehrsfläche für den Radweg zu verzichten und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf die Eigentumsfläche der Firma Bonita zu reduzieren. Zudem wird die Ergänzung des Umweltberichts um Schutzmaßnahmen für eine Baumreihe sowie die Anpassung der Biotopbewertung der Versickerungsmulde vorgesehen. Ein Vertrag zwischen der Stadt Hamminkeln, der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH sowie der Firma Bonita regelt die Ausgleichsmaßnahmen über einen Ökokonto.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 23.01.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 48. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der kath. Kirche" in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zu öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2008/0005 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2008/0005 behandelt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der kath. Kirche“ in Mehrhoog. Die Änderung betrifft Grundstücksflächen im Bereich der Halderner Straße sowie der Bahnhofstraße und dient der Anpassung eines Plans aus den 1960er Jahren an aktuelle planungsrechtliche Gegebenheiten. Hintergrund der Neuregelung ist die Auslagerung eines Landhandelsbetriebes nach Wesel.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden verschiedene Anregungen von Anwohnerinnen und Anwohnern geprüft. Diese reichten von Bedenken bezüglich Lärm, Geruch und Erschließung bis hin zu Vorschlägen für einen Grünstreifen, eine Änderung der Erschließungsstraße oder eine Reduzierung der Firsthöhe auf 8,50 Meter. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zur Anlage eines Grünstreifens zu folgen. Den restlichen Anregungen, wie etwa zur Straßenverlegung oder zur Vergrößerung der Baufenster, wird jedoch nicht gefolgt.
Auch die Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden bewertet. Der Ausschuss empfiehlt, nicht den Forderungen zur Änderung der Erschließungsstraße zur Halderner Straße, der Anhebung der Grundflächenzahl auf 0,4 oder einer optischen Trennung der Baufelder 1 und 2 zu folgen. Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf, des Kreises Wesel und der Deutschen Telekom sind zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorgaben des Landesbetriebes Straßenbau NRW zu Sichtdreiecken sowie der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH bezüglich der Abstände zu Gasleitungen sollen beachtet werden. Der Ausschuss empfiehlt die öffentliche Auslegung der Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
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- 23.01.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 5Bebauungsplan Nr. 16 "Am Schwershof" in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0006 behandelt den Bebauungsplan Nr. 16 „Am Schwershof“ in Mehrhoog, welcher die Abwägungsbeschlüsse sowie den Satzungsbeschluss umfasst. Im Zentrum der Planung steht die Festlegung der Erschließungsstraße mit einer Breite von 10 Metern. Die Verwaltung empfiehlt, diese Breite beizubehalten, um die Erschließungsfunktion und die Bereitstellung von Stellflächen zu gewährleisten. Eine alternative Straßenführung oder eine Reduzierung der Breite wird abgelehnt. Die städtebauliche Konzeption sieht eine zweigeschossige, U-förmige Bebauung in einem Mischgebiet vor, wobei Baufenster entlang der Bahnhofstraße und der Erschließungsstraße geplant sind.
Im Rahmen der Abwägung wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Die Deutsche Telekom AG fordert eine Anzeigepflicht für Erschließungsmaßnahmen, während die Handwerkskammer Düsseldorf die Erweiterung einer Wartungshalle im Rahmen des Bestandsschutzes beantragt hat. Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW haben Hinweise zur Sicherung von Leitungen und zur Anbindung an die L 602 eingebracht. Zudem sind die Vorgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf sowie die Anforderungen der Wehrbereichsverwaltung West bezüglich einer maximalen Gebäudehöhe von 14,50 Metern zu beachten.
Einwendungen von Grundstückseigentümern und Rechtsanwältinnen gegen die Straßenführung oder die Baugrenzen werden nicht berücksichtigt, da die Planung dem Rahmenplan Mehrhoog entspricht. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss zu fassen und die Entwurfsbegründung sowie den Umweltbericht als Entscheidungsgrundlage zu übernehmen.
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- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 23.01.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 6Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Ringenberger Straße" in HamminkelnZur Vorlage · 2008/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ vorgelegt. Das betroffene Gebiet umfasst das ehemalige Speditionsgelände im Ortsteil Hamminkeln und umfasst die Flurstücke 1037 bis 1040 in der Flur 4 der Gemarkung Hamminkeln.
Der Rat der Stadt hatte bereits am 23. März 2006 den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst und eine Veränderungssperre errichtet, die seit dem 30. März 2006 rechtsverbindlich ist. Da das Änderungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sieht die Vorlage eine Verlängerung der Sperre um ein Jahr vor, um den Schutz der Planung bis zum Ablauf der Frist zu gewährleisten.
Die vorgeschlagene Satzung regelt, dass im Geltungsbereich keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen. Dies schließt unter anderem Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen sowie größere Aufschüttungen und Abgrabungen ein. Ebenso sind erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken untersagt, sofern keine Ausnahme zugelassen wird. Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und endet nach einem Jahr oder sobald die Bebauungsplanänderung rechtsverbindlich wird. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss zur Verlängerung zu fassen.
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- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 23.01.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 736. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Baufläche "Daßhorst Ost" in Hamminkeln) - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2008/0008 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Ausweisung zusätzlicher gewerblicher Bauflächen im Bereich „Daßhorst Ost“. Gegenstand der Vorlage sind der erneute Aufstellungsbeschluss sowie die Beschlüsse zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden.
Die geplante Änderung sieht die Schaffung von etwa 4,5 Hektar zusätzlicher Nettobaufläche vor. Während eine Erweiterung nach Norden bereits durch eine frühere Änderung erfolgt ist und eine Erweiterung nach Nordwesten aufgrund von Vorgaben des Bodenmanagements derzeit nicht angestrebt wird, konzentriert sich die Planung auf den Bereich östlich der Straße Daßhorst. Eine Ausweitung nach Osten, etwa im Anschluss an das Feuerwehrgelände, ist aufgrund fehlender Tauschflächen und Bodenmanagement-Vorgaben nicht vorgesehen.
Die Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf hat ergeben, dass für die Ausweisung neuer Gewerbeflächen ein Flächentausch notwendig ist, da kein unmittelbarer zusätzlicher Bedarf festgestellt wurde. Ein entsprechendes Tauschpotential besteht derzeit nur im Ortsteil Brünen, wo Flächen im Bereich der Hanglage sowie eine Teilfläche nördlich des Gewerbegebiets zur Verfügung stehen. Ohne diesen Austausch ist die landesplanerische Zustimmung nicht möglich. Die neue Fläche könnte unter anderem als Auslagerungsstandort für ein Speditionsunternehmen genutzt werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Beteiligungsprozesse einzuleiten.
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- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 23.01.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 8Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kerschenkamp" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGBZur Vorlage · 2008/0009 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kerschenkamp“. Die Eigentümer der Grundstücke Kerschenkamp 21 bis 29 haben die Änderung beantragt. Der bestehende Bebauungsplan, der seit 1970 rechtsverbindlich ist, legt für das Gebiet Wohnbauflächen mit einer zulässigen Bebauung von bis zu drei Geschossen fest.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Kerschenkamp 21 bis 29, An der Windmühle 8 bis 16 sowie Dohlenstraße 2, die ein zusammenhängendes Baufeld bilden. Während entlang der Straße Kerschenkamp eine dreigeschossige Bauweise vorgesehen ist, sieht der Plan entlang der Straße An der Windmühle eine zweigeschossige Bebauung vor. Die Verwaltung führt aus, dass die vorhandene Bebauung in diesem Bereich überwiegend aus ein- oder zweigeschossigen Gebäuden besteht und die bisherige Ausnutzbarkeit der Flächen nicht ausgeschöpft wurde.
Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der Änderung den Geltungsbereich auf das gesamte Baufeld zwischen den Straßen An der Windmühle und Kerschenkamp auszudehnen. Dabei sollen die Grundstücke unmittelbar entlang der Straße An der Windmühle zweigeschossig bleiben, während alle weiteren Grundstücke auf eine eingeschossige Bebaubarkeit festgesetzt werden sollen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren zu fassen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 23.01.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 951. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (Änderung der Vorgaben zur Rohstoffsicherung und Gewinnung)Zur Vorlage · 2008/0028 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2008/0028 befasst sich mit der 51. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der bestehenden Vorgaben im Bereich der Rohstoffsicherung und der Rohstoffgewinnung.
Die Vorlage wurde vom Bürgermeister erstellt und dem Amt für Bauverwaltung, Planung und Umwelt zugeordnet. Der Sachverhalt und die Begründung für die vorgeschlagene Änderung sind in dem Dokument enthalten. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass für das Vorhaben Mittel unter der entsprechenden Haushaltsstelle zur Verfügung stehen.
Die Vorlage war für die Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgesehen, dessen Sitzungstermin auf den 23. Januar 2008 datiert war. Der Status der Vorlage ist als öffentlich gekennzeichnet.
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Beratungsfolge
- 23.01.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen