Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Ringenberger Straße" in Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ vorgelegt. Das betroffene Gebiet umfasst das ehemalige Speditionsgelände im Ortsteil Hamminkeln und umfasst die Flurstücke 1037 bis 1040 in der Flur 4 der Gemarkung Hamminkeln.
Der Rat der Stadt hatte bereits am 23. März 2006 den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst und eine Veränderungssperre errichtet, die seit dem 30. März 2006 rechtsverbindlich ist. Da das Änderungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sieht die Vorlage eine Verlängerung der Sperre um ein Jahr vor, um den Schutz der Planung bis zum Ablauf der Frist zu gewährleisten.
Die vorgeschlagene Satzung regelt, dass im Geltungsbereich keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen. Dies schließt unter anderem Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen sowie größere Aufschüttungen und Abgrabungen ein. Ebenso sind erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken untersagt, sofern keine Ausnahme zugelassen wird. Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und endet nach einem Jahr oder sobald die Bebauungsplanänderung rechtsverbindlich wird. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss zur Verlängerung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008kein Ergebnis hinterlegt
- 23.01.2008kein Ergebnis hinterlegt
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