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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Festlegung einer Wertgrenze gemäß § 4 IV 2 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW)Zur Vorlage · 2008/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Festlegung einer Wertgrenze gemäß den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW). Grundlage der Vorlage ist der Paragraph 4 Absatz 4 Satz 2 der Verordnung, welcher vorschreibt, dass Investitionen, die über einer vom Rat festgelegten Grenze liegen, als Einzelmaßnahmen auszuweisen sind.
Diese Differenzierung der Darstellung ist für die Struktur der Teilfinanzpläne relevant. Durch die Ausweisung als Einzelmaßnahmen wird ersichtlich, welche Gesamtsummen für eine Investition veranschlagt werden müssen, welche Beträge bereits bereitgestellt wurden und in welcher Höhe Verpflichtungsermächtigungen bestehen. Eine solche Darstellung dient der Information über die bisherige kameralistische Haushaltsführung.
Die Festlegung dieser Grenzen ist im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement für die Kernverwaltung ab dem Jahr 2009 sowie für den Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, eine Wertgrenze in Höhe von 25.000,00 Euro sowohl für den Kernhaushalt als auch für den Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln festzulegen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, diesen Vorschlag anzunehmen, sodass Investitionen oberhalb dieses Betrages künftig einzeln auszuweisen sind.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 14.02.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 2Neubesetzung von Ausschüssen des RatesZur Vorlage · 2008/0026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2008/0026 befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzes im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport. Hintergrund der Vorlage ist der Verzicht eines sachkundigen Bürgers auf sein Mandat in diesem Ausschuss, welcher durch eine Erklärung vom 8. Januar 2008 erfolgte.
Aufgrund dieses Ausscheidens ist die Wahl einer Nachfolge durch die Ratsmitglieder erforderlich. Die SPD-Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, hat für die Neubesetzung eine Person vorgeschlagen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Ratsmitglieder die vorgeschlagene Person zur Stellvertreterin im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport wählen. Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist für die Sitzung des Rates am 27. Februar 2008 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 3Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2009Zur Vorlage · 2008/0025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0025 wird die Bildung des Wahlausschusses für die anstehende Kommunalwahl 2009 vorbereitet. Da die laufende Wahlperiode des Rates am 20. Oktober 2009 endet, ist die Einrichtung dieses Gremiums erforderlich. Zu den Kernaufgaben des Wahlausschusses gehören die Einteilung des Gemeindegebiets in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.
Der Ausschuss wird unter dem Vorsitz des Wahlleiters gebildet und soll laut Beschlussvorschlag zehn Beisitzer umfassen. Die Zusammensetzung der Beisitzer orientiert sich im Falle einer fehlenden Einigung im Rat am d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Die Vorlage legt dar, wie sich die Sitzverteilung nach diesem Verfahren unter Berücksichtigung der Fraktionsstärke gestalten würde, wobei bei identischen Höchstzahlen ein Losentscheid durch den Bürgermeister vorgesehen ist.
Der konkrete Beschlussvorschlag sieht eine Besetzung des Ausschusses mit zehn Beisitzern vor, wobei die Verteilung der Sitze auf die Fraktionen der CDU, SPD, FDP, USD und B’90/Die Grünen im Dokument festgeschrieben ist. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 27. Februar 2008 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 4Auswirkungen des Sanierungsplanes für die West LB auf die Träger kommunaler SparkassenZur Vorlage · 2008/0042 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nummer 2008/0042 informiert die Verwaltung den Rat der Stadt Hamminkeln über die Auswirkungen des Sanierungsplanes für die West LB auf die Träger kommunaler Sparkassen. Die Vorlage wurde im Februar 2008 erstellt und war für die Beratung im Rat zum Termin am 27. Februar 2008 vorgesehen.
Der Inhalt der Mitteilung befasst sich mit den finanziellen und strukturellen Folgen, die sich aus dem Sanierungsplan der West LB für die beteiligten kommunalen Sparkassen-Träger ergeben. Eine detaillierte Aufstellung der finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt wurde in der Vorlage nicht konkret ausgewiesen, da unter den entsprechenden Haushaltsstellen keine zusätzlichen Einnahmen oder Mittel als verfügbar deklariert wurden. Die Vorlage dient der Information der politischen Gremien über die bestehenden Zusammenhänge zwischen der Sanierung des Kreditinstituts und der Position der kommunalen Träger.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 5Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Dingden)
- 6Stellenplan für das Jahr 2008Zur Vorlage · 2008/0041 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2008/0041 zum Stellenplan für das Jahr 2008 sieht für den Kernhaushalt und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GBH eine Veränderung der Beschäftigungsverhältnisse vor. Im Bereich der Beamten erhöht sich die Anzahl der Stellen im Saldo um eine Position. Dies resultiert aus der Neuausweisung von zwei Stellen in der Kämmerei und der Hauptverwaltung für Kräfte, die im Herbst 2008 ihre Fachhochschulausbildung abschließen, sowie der Streichung einer Stelle in der Bauordnung. Dieser Anstieg wird als vorübergehend eingestuft, da im Jahr 2009 Stellen durch Ausscheiden von Beamten entfallen werden.
Bei den Tarifbeschäftigten ist eine Reduzierung um 0,25 Stellen vorgesehen. Während in der Bauordnung eine Stelle der Entgeltgruppe 10 neu geschaffen und in der Orts- und Regionalplanung eine 0,75-Stelle der Entgeltgruppe 10 eingerichtet wird, werden Stellen in der Rechnungsprüfung und der Hochbauverwaltung gestrichen.
Zudem umfasst der Entwurf verschiedene Stellenhebungen in den Bereichen Rechnungsprüfung, Kämmerei, Liegenschaften, Jugendhilfe, Gleichstellung, Hochbauverwaltung, Hauptverwaltung sowie Bürgerhallen.
Der Stellenplan sieht zudem die Aufnahme von Ausbildungsstellen für Inspektor-Anwärter, Fachangestellte für Bäderbetriebe, Gärtner sowie einen Praktikanten im Sozial- und Erziehungsdienst vor. Die kalkulierten Personalkosten belaufen sich auf 8.770.000 Euro, wobei Erstattungen der ARGE in Höhe von 316.000 Euro vorgesehen sind. Der Entwurf wurde im Verwaltungsvorstand unter Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten beraten.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung) — einstimmig angenommen
Ergebnis: einstimmig angenommen - 7Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2008Zur Vorlage · 2008/0032 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0032 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der Anlagen für das Haushaltsjahr 2008 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplanes, der von der Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits im Dezember 2007 dem Rat vorgelegt. In der Zwischenzeit konnten die Fraktionen den Entwurf beraten.
Die Fachausschüsse sind bis zum 26. Februar 2008 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs beauftragt. Die Vorlage fasst die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen zusammen. Neben den Änderungen, die in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallen, sind auch Anträge beigefügt, die den Kulturbereich betreffen.
Zusätzlich wurden vom Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport Anträge zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet. Diese umfassen Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der USD-Fraktion zur Bereitstellung von Mitteln für die Familienförderung. Des Weiteren liegen Anträge der SPD-Fraktion vor, die ein kostenloses letztes Kindergartenjahr sowie die Übernahme des Elternanteils für das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ zum Gegenstand haben. Der Antrag zur Familienförderung der Grünen-Fraktion wird in der Sitzung noch inhaltlich konkretisiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die Verabschiedung des Haushaltsplans 2008 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen und die Erlassung der geänderten Haushaltssatzung empfiehlt.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 14.02.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 8Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2008 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2008/0033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2008/0033 befasst sich mit dem Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2008 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung GBH der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Wirtschaftsplans wurde bereits in der Ratssitzung vom 17. Dezember 2007 vorgelegt. Seitdem hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu beraten.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht vor, dass die zuständigen Fachausschüsse den Entwurf bis einschließlich 26. Februar 2008 prüfen. Die im Dokument enthaltenen Änderungen, welche von der Verwaltung sowie den Ausschüssen vorgeschlagen wurden, sind in der Vorlage zusammengefasst.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Wirtschaftsplan für die Einrichtung GBH für das Jahr 2008 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen. Damit verbunden ist die Erlassung der entsprechend angepassten Haushaltssatzung. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 14. Februar 2008, für den Betriebsausschuss am 26. Februar 2008 und für den Rat am 27. Februar 2008 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 14.02.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 9Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2007-2011Zur Vorlage · 2008/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0034 wurde das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2007 bis 2011 zur Beratung vorgelegt. Die Vorlage ist Bestandteil des Entwurfs der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes für das Jahr 2008.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die Finanzplanung für den Zeitraum von 2007 bis 2011. Die zuständigen Fachausschüsse hatten die Aufgabe, das Investitionsprogramm bis zum 26. Februar 2008 zu prüfen. In der vorliegenden Vorlage sind die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen enthalten.
Der Haupt- und Finanzausschuss sollte über diese Änderungsvorschläge sowie über die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Anträge beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 14. Februar 2008, für den Betriebsausschuss am 26. Februar 2008 und für den Rat am 27. Februar 2008 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 14.02.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 10Vorlage der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2007Zur Vorlage · 2008/0036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2008/0036 befasst sich mit der Vorlage der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2007. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist am Ende eines jeden Haushaltsjahres der Nachweis des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft im Rahmen einer Jahresrechnung zu erbringen. Die Erstellung der Jahresrechnung erfolgt durch die Kämmerin, während die Feststellung durch den Bürgermeister erfolgt. Die Vorlage des Dokuments an den Rat muss spätestens bis zum 31. März des Folgejahres geschehen.
Die Jahresrechnung für das Jahr 2007 wurde erstellt und den Sitzungsunterlagen beigefügt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2007 vom Rat zur Kenntnis genommen wird. Zudem wird beantragt, die Jahresrechnung zur Prüfung gemäß den entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Dieser Ausschuss nutzt für die Durchführung der Prüfung die Dienste des Rechnungsprüfungsamtes. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 27. Februar 2008 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 113. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Havelich" - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinf. Änderungsverfahrens gem. § 13 BauGBZur Vorlage · 2008/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Havelich“ vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, durch neue textliche Festsetzungen den Gebietscharakter des Wochenendhausgebietes zu wahren und eine Ausweitung der Bauweise zu verhindern. Konkret sollen die Nutzung von Dachgeschossen als Wohnraum sowie der Bau von Kellergeschossen eingeschränkt bzw. unterbunden werden.
Um die Wohnnutzung im Dachgeschoss effektiv zu begrenzen, schlägt die Verwaltung vor, die Definition der Firsthöhe zu modifizieren. Anstatt die Höhe ab der Oberkante des Erdgeschossfußbodens zu messen, soll die Firsthöhe an die Traufhöhe gebunden werden. Bei einer festgesetzten maximalen Differenz von 2,50 Metern zwischen Trauf- und Firsthöhe sowie einer Dachneigung von 15° bis 30° würden die lichten Raumhöhen so gering ausfallen, dass bauordnungsrechtliche Anforderungen für Aufenthaltsräume kaum erfüllbar wären.
Die geplanten Anpassungen umfassen zudem die Festlegung der maximalen Traufhöhe, das Verbot von Drempeln sowie den Ausschluss von Dachaufbauten, Dachgauben und Zwerchgiebeln. Durch die Definition der Unterkante der Gründungsebene soll zudem der Bau von Kellern verhindert werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 23.01.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 125. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Gewerbegebiet an der Autobahn" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2008/0004 behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Erweiterung eines Hochregallagers der Firma Bonita. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung des Gebiets nördlich des Vöckingsweges bis zur Autobahnauffahrt Richtung Oberhausen sowie die Verlegung des Vöckingsweges.
Im Rahmen der Abwägung wurden zahlreiche Stellungnahmen berücksichtigt. Der Landesbetrieb Straßenbau fordert den Schutz von Entwässerungseinrichtungen, die Vermeidung von Blendung auf der Autobahn sowie die Einhaltung von Werbeverbotszonen. Der Landesbetrieb stimmt dem Wegfall des Vöckingsweges zu, sofern ein etwa 560 Meter langer Radwegabschnitt zurückgebaut und rekultiviert wird. Die Wasserwerke Wittenhorst sowie die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH haben Vorgaben zur Löschwassermenge und zum Schutz von Leitungen gemacht. Die Deutsche Telekom AG fordert die Sicherung der Finanzierung von Leitungsverlegungen und eine frühzeitige Anzeige von Erschließungsmaßnahmen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, auf die planungsrechtliche Festsetzung einer Verkehrsfläche für den Radweg zu verzichten und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf die Eigentumsfläche der Firma Bonita zu reduzieren. Zudem wird die Ergänzung des Umweltberichts um Schutzmaßnahmen für eine Baumreihe sowie die Anpassung der Biotopbewertung der Versickerungsmulde vorgesehen. Ein Vertrag zwischen der Stadt Hamminkeln, der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH sowie der Firma Bonita regelt die Ausgleichsmaßnahmen über einen Ökokonto.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 23.01.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 13Bebauungsplan Nr. 16 "Am Schwershof" in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0006 behandelt den Bebauungsplan Nr. 16 „Am Schwershof“ in Mehrhoog, welcher die Abwägungsbeschlüsse sowie den Satzungsbeschluss umfasst. Im Zentrum der Planung steht die Festlegung der Erschließungsstraße mit einer Breite von 10 Metern. Die Verwaltung empfiehlt, diese Breite beizubehalten, um die Erschließungsfunktion und die Bereitstellung von Stellflächen zu gewährleisten. Eine alternative Straßenführung oder eine Reduzierung der Breite wird abgelehnt. Die städtebauliche Konzeption sieht eine zweigeschossige, U-förmige Bebauung in einem Mischgebiet vor, wobei Baufenster entlang der Bahnhofstraße und der Erschließungsstraße geplant sind.
Im Rahmen der Abwägung wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Die Deutsche Telekom AG fordert eine Anzeigepflicht für Erschließungsmaßnahmen, während die Handwerkskammer Düsseldorf die Erweiterung einer Wartungshalle im Rahmen des Bestandsschutzes beantragt hat. Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW haben Hinweise zur Sicherung von Leitungen und zur Anbindung an die L 602 eingebracht. Zudem sind die Vorgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf sowie die Anforderungen der Wehrbereichsverwaltung West bezüglich einer maximalen Gebäudehöhe von 14,50 Metern zu beachten.
Einwendungen von Grundstückseigentümern und Rechtsanwältinnen gegen die Straßenführung oder die Baugrenzen werden nicht berücksichtigt, da die Planung dem Rahmenplan Mehrhoog entspricht. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss zu fassen und die Entwurfsbegründung sowie den Umweltbericht als Entscheidungsgrundlage zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 23.01.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 14Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Ringenberger Straße" in HamminkelnZur Vorlage · 2008/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ vorgelegt. Das betroffene Gebiet umfasst das ehemalige Speditionsgelände im Ortsteil Hamminkeln und umfasst die Flurstücke 1037 bis 1040 in der Flur 4 der Gemarkung Hamminkeln.
Der Rat der Stadt hatte bereits am 23. März 2006 den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst und eine Veränderungssperre errichtet, die seit dem 30. März 2006 rechtsverbindlich ist. Da das Änderungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sieht die Vorlage eine Verlängerung der Sperre um ein Jahr vor, um den Schutz der Planung bis zum Ablauf der Frist zu gewährleisten.
Die vorgeschlagene Satzung regelt, dass im Geltungsbereich keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen. Dies schließt unter anderem Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen sowie größere Aufschüttungen und Abgrabungen ein. Ebenso sind erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken untersagt, sofern keine Ausnahme zugelassen wird. Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und endet nach einem Jahr oder sobald die Bebauungsplanänderung rechtsverbindlich wird. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss zur Verlängerung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 23.01.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 1536. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Baufläche "Daßhorst Ost" in Hamminkeln) - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2008/0008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Ausweisung zusätzlicher gewerblicher Bauflächen im Bereich „Daßhorst Ost“. Gegenstand der Vorlage sind der erneute Aufstellungsbeschluss sowie die Beschlüsse zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden.
Die geplante Änderung sieht die Schaffung von etwa 4,5 Hektar zusätzlicher Nettobaufläche vor. Während eine Erweiterung nach Norden bereits durch eine frühere Änderung erfolgt ist und eine Erweiterung nach Nordwesten aufgrund von Vorgaben des Bodenmanagements derzeit nicht angestrebt wird, konzentriert sich die Planung auf den Bereich östlich der Straße Daßhorst. Eine Ausweitung nach Osten, etwa im Anschluss an das Feuerwehrgelände, ist aufgrund fehlender Tauschflächen und Bodenmanagement-Vorgaben nicht vorgesehen.
Die Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf hat ergeben, dass für die Ausweisung neuer Gewerbeflächen ein Flächentausch notwendig ist, da kein unmittelbarer zusätzlicher Bedarf festgestellt wurde. Ein entsprechendes Tauschpotential besteht derzeit nur im Ortsteil Brünen, wo Flächen im Bereich der Hanglage sowie eine Teilfläche nördlich des Gewerbegebiets zur Verfügung stehen. Ohne diesen Austausch ist die landesplanerische Zustimmung nicht möglich. Die neue Fläche könnte unter anderem als Auslagerungsstandort für ein Speditionsunternehmen genutzt werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Beteiligungsprozesse einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 23.01.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 16Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kerschenkamp" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGBZur Vorlage · 2008/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kerschenkamp“. Die Eigentümer der Grundstücke Kerschenkamp 21 bis 29 haben die Änderung beantragt. Der bestehende Bebauungsplan, der seit 1970 rechtsverbindlich ist, legt für das Gebiet Wohnbauflächen mit einer zulässigen Bebauung von bis zu drei Geschossen fest.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Kerschenkamp 21 bis 29, An der Windmühle 8 bis 16 sowie Dohlenstraße 2, die ein zusammenhängendes Baufeld bilden. Während entlang der Straße Kerschenkamp eine dreigeschossige Bauweise vorgesehen ist, sieht der Plan entlang der Straße An der Windmühle eine zweigeschossige Bebauung vor. Die Verwaltung führt aus, dass die vorhandene Bebauung in diesem Bereich überwiegend aus ein- oder zweigeschossigen Gebäuden besteht und die bisherige Ausnutzbarkeit der Flächen nicht ausgeschöpft wurde.
Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der Änderung den Geltungsbereich auf das gesamte Baufeld zwischen den Straßen An der Windmühle und Kerschenkamp auszudehnen. Dabei sollen die Grundstücke unmittelbar entlang der Straße An der Windmühle zweigeschossig bleiben, während alle weiteren Grundstücke auf eine eingeschossige Bebaubarkeit festgesetzt werden sollen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren zu fassen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008 · Rat (25. Sitzung)
- 23.01.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 17Bericht zum Sachstand Betuwe-Linie
- 18Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 19Mitteilungen und Anfragen