Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kerschenkamp" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kerschenkamp“. Die Eigentümer der Grundstücke Kerschenkamp 21 bis 29 haben die Änderung beantragt. Der bestehende Bebauungsplan, der seit 1970 rechtsverbindlich ist, legt für das Gebiet Wohnbauflächen mit einer zulässigen Bebauung von bis zu drei Geschossen fest.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Kerschenkamp 21 bis 29, An der Windmühle 8 bis 16 sowie Dohlenstraße 2, die ein zusammenhängendes Baufeld bilden. Während entlang der Straße Kerschenkamp eine dreigeschossige Bauweise vorgesehen ist, sieht der Plan entlang der Straße An der Windmühle eine zweigeschossige Bebauung vor. Die Verwaltung führt aus, dass die vorhandene Bebauung in diesem Bereich überwiegend aus ein- oder zweigeschossigen Gebäuden besteht und die bisherige Ausnutzbarkeit der Flächen nicht ausgeschöpft wurde.
Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der Änderung den Geltungsbereich auf das gesamte Baufeld zwischen den Straßen An der Windmühle und Kerschenkamp auszudehnen. Dabei sollen die Grundstücke unmittelbar entlang der Straße An der Windmühle zweigeschossig bleiben, während alle weiteren Grundstücke auf eine eingeschossige Bebaubarkeit festgesetzt werden sollen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren zu fassen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2008kein Ergebnis hinterlegt
- 23.01.2008kein Ergebnis hinterlegt
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