8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der kath. Kirche" in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zu öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2008/0005 behandelt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der kath. Kirche“ in Mehrhoog. Die Änderung betrifft Grundstücksflächen im Bereich der Halderner Straße sowie der Bahnhofstraße und dient der Anpassung eines Plans aus den 1960er Jahren an aktuelle planungsrechtliche Gegebenheiten. Hintergrund der Neuregelung ist die Auslagerung eines Landhandelsbetriebes nach Wesel.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden verschiedene Anregungen von Anwohnerinnen und Anwohnern geprüft. Diese reichten von Bedenken bezüglich Lärm, Geruch und Erschließung bis hin zu Vorschlägen für einen Grünstreifen, eine Änderung der Erschließungsstraße oder eine Reduzierung der Firsthöhe auf 8,50 Meter. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zur Anlage eines Grünstreifens zu folgen. Den restlichen Anregungen, wie etwa zur Straßenverlegung oder zur Vergrößerung der Baufenster, wird jedoch nicht gefolgt.
Auch die Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden bewertet. Der Ausschuss empfiehlt, nicht den Forderungen zur Änderung der Erschließungsstraße zur Halderner Straße, der Anhebung der Grundflächenzahl auf 0,4 oder einer optischen Trennung der Baufelder 1 und 2 zu folgen. Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf, des Kreises Wesel und der Deutschen Telekom sind zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorgaben des Landesbetriebes Straßenbau NRW zu Sichtdreiecken sowie der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH bezüglich der Abstände zu Gasleitungen sollen beachtet werden. Der Ausschuss empfiehlt die öffentliche Auslegung der Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
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- 23.01.2008kein Ergebnis hinterlegt
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