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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Havelich" - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinf. Änderungsverfahrens gem. § 13 BauGB

2008/0003

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Havelich“ vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, durch neue textliche Festsetzungen den Gebietscharakter des Wochenendhausgebietes zu wahren und eine Ausweitung der Bauweise zu verhindern. Konkret sollen die Nutzung von Dachgeschossen als Wohnraum sowie der Bau von Kellergeschossen eingeschränkt bzw. unterbunden werden.

Um die Wohnnutzung im Dachgeschoss effektiv zu begrenzen, schlägt die Verwaltung vor, die Definition der Firsthöhe zu modifizieren. Anstatt die Höhe ab der Oberkante des Erdgeschossfußbodens zu messen, soll die Firsthöhe an die Traufhöhe gebunden werden. Bei einer festgesetzten maximalen Differenz von 2,50 Metern zwischen Trauf- und Firsthöhe sowie einer Dachneigung von 15° bis 30° würden die lichten Raumhöhen so gering ausfallen, dass bauordnungsrechtliche Anforderungen für Aufenthaltsräume kaum erfüllbar wären.

Die geplanten Anpassungen umfassen zudem die Festlegung der maximalen Traufhöhe, das Verbot von Drempeln sowie den Ausschluss von Dachaufbauten, Dachgauben und Zwerchgiebeln. Durch die Definition der Unterkante der Gründungsebene soll zudem der Bau von Kellern verhindert werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

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