Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2009/0019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Anpassung der Planungsverfahren für die Bebauungspläne Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ und Nr. 30 „Kreisverkehr Weststraße / Daßhorst / Ringenberger Straße“. Nachdem für beide Vorhaben bereits Aufstellungsbeschlüsse gefasst worden waren, verzögerte sich die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte durch die Erstellung verschiedener Gutachten.
Die Verwaltung schlägt nun vor, den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 31 so zu erweitern, dass die Fläche des Bebauungsplanentwurfes Nr. 30 mit eingeschlossen wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, die formalen Planungserfordernisse in einem einzigen Bebauungsplan zusammenzufassen. Für diese Zusammenführung ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 erforderlich, während der bestehende Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 aufgehoben werden soll.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, diesen erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Beschluss für das Vorhaben Nr. 30 aufzuheben. Zudem wird empfohlen, die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden für den erweiterten Bebauungsplan Nr. 31 zu beauftragen. Die Vorlage ist zur Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 5. März 2009 sowie im Rat am 26. März 2009 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2009 · Rat (32. Sitzung)
- 05.03.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung)
- 23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Saatweide" in Ringenberg - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2009/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die Regelungen zu Stellplätzen aufgrund nachbarlicher Auseinandersetzungen im Vorgartenbereich zu überprüfen. Eine Bestandsaufnahme im Plangebiet ergab, dass von den vorhandenen privaten Stellplätzen und Garagen etwa 20 Flächen nicht den aktuellen textlichen Festsetzungen entsprechen, da sie sich in Vorgartenbereichen oder außerhalb der überbaubaren Flächen ohne bauliche Verbindung zum Haupthaus befinden.
Die Verwaltung hat drei Alternativen zur Prüfung herangezogen: Eine vollständige Überarbeitung des Bebauungsplanes, eine Änderung der textlichen Festsetzungen oder die Beibehaltung des aktuellen Planungsstandes. Eine umfassende Überarbeitung wird aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgelehnt, da dies ein aufwendiges Verfahren mit Umweltbericht und Prüfung von Immissionswerten zur Folge hätte. Eine bloße Änderung der textlichen Festsetzungen zur Zulassung von Stellplätzen in Vorgärten wird als problematisch für das städtebauliche Erscheinungsbild und die Gleichbehandlung der Grundstücke bewertet.
Die Verwaltung empfiehlt daher, auf eine weitergehende Überarbeitung des Bebauungsplanes derzeit zu verzichten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erhaltung der Vorgartenflächen für das Wohngebiet wesentlich ist und derzeit keine dringliche Notwendigkeit für eine Änderung der textlichen Festsetzungen besteht. Dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wird empfohlen, dem Rat der Stadt einen entsprechenden Beschluss zum Aufstellungsbeschluss vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2009 · Rat (32. Sitzung)
- 05.03.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung)
- 3Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gelände der "Feldschlösschen Brauerei" in HamminkelnZur Vorlage · 2009/0026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2009/0026 wurde der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gelände der Brauerei an der Mehrhooger Straße in Hamminkeln vorgelegt. Die Antragsteller, bestehend aus dem Evangelischen Kinderheim Wesel e.V. sowie der Feldschlösschen Kloppert KG, beabsichtigen durch das Verfahren die Schaffung der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der frei werdenden Grundstücksflächen.
Die planungsrechtliche Auseinandersetzung mit der Folgenutzung des Brauereigeländes wird in der Vorlage als fortlaufender Prozess beschrieben. Bereits in den Jahren 2004 und 2006 fanden Beratungen zu städtebaulichen Gesichtspunkten und zur Standortentwicklung statt. Während im Jahr 2004 ein Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Minkelsches Feld 2“ gefasst wurde, entschied der Rat im September 2006, die Sicherstellung der Folgenutzung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu realisieren.
Die Verwaltung stellt fest, dass der vorliegende Antrag der Intention der Stadt entspricht und die beabsichtigte Nutzung mit den Ergebnissen einer zuvor beauftragten Standortstudie übereinstimmt. Da es sich um einen Bebauungsplan zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt, ist keine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Brauereigelände“ zu fassen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2009 · Rat (32. Sitzung)
- 05.03.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung)
- 4Standortanalyse zur Ansiedlung eines Discounter-Marktes in HamminkelnZur Vorlage · 2009/0021 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit einer Standortanalyse zur Ansiedlung eines Discounter-Marktes in Hamminkeln. Die Untersuchung geht auf einen Auftrag aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 12. Juni 2008 zurück, der eine Prüfung möglicher Standorte sowie eine mögliche Gestaltung des Ortseingangs unter Berücksichtigung einer solchen Ansiedlung vorsah.
Die Analyse stützt sich auf das Stadtmarketingkonzept von 2004 sowie das Einzelhandelskonzept von 2005. Beiden Dokumenten liegt die Zielsetzung zugrunde, die Einzelhandelsstrukturen im Ortskern zu stärken und eine Ausuferung des Angebots zu vermeiden. Eine weitere Streuung des Einzelhandels in die Randlagen soll verhindert werden, um Verdrängungseffekte zu vermeiden und die Funktion des Ortsteils als Einzelhandelszentrum zu sichern. Demnach sind Standorte außerhalb des näheren Ortskerns sowie Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. H 24 „Güterstraße“ ausgeschlossen.
Für die verbleibenden potenziellen Standorte wird zwischen Kernstandorten und erweiterten Randlagen unterschieden. Die Standorte A und B im Ortskern befinden sich in Privateigentum und sind derzeit als nicht verfügbar einzustufen. Standort C, der im städtischen Eigentum steht, weist eine geringere Erschließungsgunst auf als die Standorte A und B. In der erweiterten Randlage wird der Standort F (Sportplatz) aufgrund der Lage an der Brüner Straße als vorteilhaft bewertet. Die Verwaltung empfiehlt, Standorte im Ortskern zu priorisieren und die Verfügbarkeit privater Flächen zu prüfen. Als Alternativen werden der Standort Altes Rathaus sowie der Standort F in Betracht gezogen.
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- 05.03.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung)
- 5Bebauungsplan Nr. 15 "Ortskern Brünen Süd" - Antrag der CDU FraktionZur Vorlage · 2009/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit einem Antrag beantragt, im Rahmen des kommunalen Bodenmanagements erneut Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern im Bereich des Bebauungsplans Nr. 15 „Ortskern Brünen Süd“ aufzunehmen. Das Planungsgebiet umfasst den Bereich um den Friedhof.
Nach dem aktuellen Sachstand hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 15 bereits bis Ende 2005 alle erforderlichen Verfahrensschritte durchlaufen. Da jedoch der abschließende Satzungsbeschluss durch den Rat bis Mitte 2006 ausblieb, ist das gesamte Verfahren hinfällig geworden. Aufgrund der aktuellen Rechtslage im Baugesetzbuch ist eine vollständige Neudurchführung des Planverfahrens, einschließlich der Erstellung eines Umweltberichtes, erforderlich.
Der Verzug des Satzungsbeschlusses resultierte aus einer Entscheidung des Planungsausschusses vom November 2005. Damals wurde eine Empfehlung an den Rat nur unter der Bedingung abgegeben, dass eine Einigung mit den Eigentümern bezüglich Grunderwerb und Bodenmanagement erzielt wird. Eine Abfrage der Mitwirkungsbereitschaft durch die Abteilung Liegenschaften im Oktober 2008 ergab, dass seitens der Eigentümer weiterhin keine Kooperationsbereitschaft besteht. Damit sind die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens derzeit nicht gegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag zunächst zurückzustellen. Es soll abgewartet werden, bis die Ergebnisse aller laufenden Verhandlungen im Ortsteil Brünen vorliegen, um im Anschluss im Hauptausschuss darüber zu berichten.
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- 05.03.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung)
- 6Ortsumgehung Brünen - Antrag des SPD-Ortsvereines BrünenZur Vorlage · 2009/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der SPD-Ortsverein Brünen hat mit Schreiben vom 13. Januar 2009 beantragt, eine Ortsumgehung für Brünen in den Bundesstraßenbedarfsplan aufzunehmen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat diesen Antrag in seiner Sitzung vom 5. Februar 2009 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung verwiesen. Zudem wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Begründung des Antrags in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW zu prüfen.
Die Verwaltung hat hierzu bereits am 28. Januar 2009 eine Anfrage an den Landesbetrieb Straßen.NRW gestellt. Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Tagesordnung noch keine abschließende Rückäußerung der zuständigen Stelle vorlag, die für die weitere inhaltliche Bewertung des Antrags als wesentlich eingestuft wird, wurde die Beratung verschoben. Eine erneute Beratung des Antrags ist für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 13. Mai 2009 vorgesehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis nimmt.
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- 26.03.2009 · Rat (32. Sitzung)
- 05.03.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung)
- 7Planung für die Westtangente in Hamminkeln - Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2009/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat beantragt, die Planungen zur Westtangente im Ortsteil Hamminkeln fortzuführen. Konkret wird die Erteilung eines weiteren Planungsauftrags an ein Ingenieurbüro für die Erbringung der Leistungsphase 3, die Entwurfsplanung, angestrebt.
Die Grundlage der bisherigen Planungen reicht bis in das Jahr 1998 zurück, wobei damals die Vorplanung sowie die Erstellung des Einplanungsantrages beauftragt wurden. Im Jahr 1999 erfolgte die Stellung des Einplanungsantrages sowie die Einleitung des notwendigen Grunderwerbs. Der Erwerb der Flächen für den Nordabschnitt, der von der Weststraße bis zum geplanten Kreisverkehr an der Zufahrt zum neuen Sportgelände reicht, ist bereits weit fortgeschritten.
Hinsichtlich der Finanzierung wird darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahme zwar grundsätzlich als förderfähig anerkannt ist, jedoch nach aktuellen Einschätzungen nicht mit der Bereitstellung von Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu rechnen ist. Da das Programm im Jahr 2013 ausläuft und keine Nachfolgeregelung bekannt ist, müsste das Projekt ohne die Aussicht auf Fördermittel weiterverfolgt werden. Eine Fortführung der Planung wird daher an die Voraussetzung geknüpft, dass eine Finanzierung ohne Fördermittel möglich ist. In diesem Fall müsste die bestehende Planung unter Kostengesichtspunkten, beispielsweise durch den Verzicht auf einen Radweg, überprüft werden. Die Verwaltung hat bereits im Jahr 2000 dargelegt, dass ein abschnittsweiser Bau des Nordabschnitts aufgrund dessen Verkehrsfunktion möglich ist.
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- 05.03.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung)
- 8Bebauung am "Weikensee" in Hamminkeln - SachstandsberichtZur Vorlage · 2009/0025 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2009/0025 informiert den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung über den aktuellen Sachstand zur Bebauung am Weikensee in Hamminkeln. Gegenstand des Verfahrens sind vier ungenehmigte Wochenendhäuser auf einem Grundstück in der Isselburger Straße.
Mit einer Ordnungsverfügung vom 11. Juli 2007 wurde der Eigentümer zur vollständigen Beseitigung der Gebäude aufgefordert. Eine dagegen erhobene Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde mit Urteil vom 30. Oktober 2008 als unbegründet abgewiesen; das Urteil ist seit Dezember 2008 rechtskräftig.
Vor dem Vollzug der rechtskräftigen Ordnungsverfügung muss die Nutzung der Gebäude gegenüber den tatsächlichen Nutzern untersagt werden, da dies ein Vollstreckungshindernis darstellt. Nach einer Mitteilung des Rechtsbeistandes einer Mieterin liegt keine Nutzung der Gebäude durch diese Person mehr vor. Die Verwaltung hat den Rechtsbeistand des Eigentümers aufgefordert, die Namen und Anschriften der tatsächlichen Nutzer bis zum 5. März 2009 bekanntzugeben. Sollte die Mitteilung ausbleiben, wird die Benennung der Personen gegebenenfalls per Ordnungsverfügung gefordert.
Nach der Identifizierung der Nutzer ist ein Anhörungsverfahren durchzuführen und darauf aufbauend Nutzungsuntersagungen zu erlassen. Dem Eigentümer wird eine Verfügung zur Duldung dieser Maßnahmen zugestellt. Ein Zeitrahmen für das weitere Verfahren ist aufgrund möglicher Rechtsmittel gegen die Nutzungsuntersagungen derzeit nicht festlegbar. Der Ausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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- 05.03.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen