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Mitteilungsvorlage

Bebauung am "Weikensee" in Hamminkeln - Sachstandsbericht

2009/0025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 2009/0025 informiert den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung über den aktuellen Sachstand zur Bebauung am Weikensee in Hamminkeln. Gegenstand des Verfahrens sind vier ungenehmigte Wochenendhäuser auf einem Grundstück in der Isselburger Straße.

Mit einer Ordnungsverfügung vom 11. Juli 2007 wurde der Eigentümer zur vollständigen Beseitigung der Gebäude aufgefordert. Eine dagegen erhobene Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde mit Urteil vom 30. Oktober 2008 als unbegründet abgewiesen; das Urteil ist seit Dezember 2008 rechtskräftig.

Vor dem Vollzug der rechtskräftigen Ordnungsverfügung muss die Nutzung der Gebäude gegenüber den tatsächlichen Nutzern untersagt werden, da dies ein Vollstreckungshindernis darstellt. Nach einer Mitteilung des Rechtsbeistandes einer Mieterin liegt keine Nutzung der Gebäude durch diese Person mehr vor. Die Verwaltung hat den Rechtsbeistand des Eigentümers aufgefordert, die Namen und Anschriften der tatsächlichen Nutzer bis zum 5. März 2009 bekanntzugeben. Sollte die Mitteilung ausbleiben, wird die Benennung der Personen gegebenenfalls per Ordnungsverfügung gefordert.

Nach der Identifizierung der Nutzer ist ein Anhörungsverfahren durchzuführen und darauf aufbauend Nutzungsuntersagungen zu erlassen. Dem Eigentümer wird eine Verfügung zur Duldung dieser Maßnahmen zugestellt. Ein Zeitrahmen für das weitere Verfahren ist aufgrund möglicher Rechtsmittel gegen die Nutzungsuntersagungen derzeit nicht festlegbar. Der Ausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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