Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Bebauungsplan Nr. 14 "Brüner Straße" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0120 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0120 der Fachdienste 61 sieht den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 „Brüner Straße“ in Hamminkeln vor. Das Vorhaben soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst Flächen des ehemaligen Sportplatzes, des Generationenparkes, einer Parkplatzanlage sowie Teile der Brüner Straße und angrenzender Wiesenflächen. Das Plangebiet überlagert einen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 10 „Halfmannsfeld II“, wobei die dort ursprünglich vorgesehene, aber nie realisierte Wallanlage in Wohnbaufläche umgewandelt werden soll.
Die geplante Nutzung sieht die Festsetzung von Allgemeinem Wohngebiet vor, in dem Einzel- und Doppelhäuser von ein- bis zweigeschossiger Bauweise zulässig sind. Die Erschließung soll über die Brüner Straße sowie eine geplante Erschließungsstraße erfolgen. Zudem ist ein Fuß- und Radweg als Teil eines größeren Netzes vorgesehen. Der Generationenpark wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung Spielplatz festgesetzt, während weitere Flächen als öffentliche Grünflächen für eine Baumreihe und eine Obstbaumwiese dienen. Der bestehende Parkplatz wird als öffentliche Verkehrsfläche gesichert.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat die Annahme des Aufstellungsbeschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerbeteiligung durchzuführen und zu prüfen, inwieweit Standards für Niedrigenergie-Häuser in den Festsetzungen des Bebauungsplanes verankert werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 17.09.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 226. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bebauungsplan Nr. 14 "Brüner Straße" in Hamminkeln) - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0122 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0122 der Fachdienste 61 behandelt den erneuten Aufstellungsbeschluss für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamminkeln. Diese Änderung steht in direktem räumlichem Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Brüner Straße“.
Die wesentlichen Inhalte der geplanten Änderung umfassen die Umwandlung einer Grünfläche, die bisher als Sportplatz zweckgebunden war, in eine Wohnbaufläche. Zudem soll die Obstbaumwiese südlich der Brüner Straße als Grünfläche gesichert werden. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst darüber hinaus Grundstücksflächen südlich der Brüner Straße, die von einer Grünfläche in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden sollen. Diese Flächen befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich und sind nicht Teil des Bebauungsplanentwurfes. Durch die Ausweisung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan soll die Grundlage für eine mögliche Wohnbauentwicklung geschaffen werden. Da die Flächen der Obstbaumwiese sowie die Grundstücke zwischen den Hausnummern 13 und 15 in der ursprünglichen landesplanerischen Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf nicht enthalten waren, wird eine erneute Abstimmung mit der Landesplanung angestrebt.
Aufgrund aktueller Anpassungen im Bebauungsplanentwurf, insbesondere hinsichtlich einer Grünfläche östlich einer Parkplatzfläche, ist eine Modifikation der Änderung und ein neuer Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 17.09.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 12 "Westlich Alte Reeser Straße" in Mehrhoog - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0124 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0124 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 „Westlich Alte Reeser Straße“ in Mehrhoog. Der Vorgang wurde zuvor bereits im Planungsausschuss beraten, jedoch aufgrund eines Hinweises einer Fraktion auf zusätzlichen Beratungsbedarf abgesetzt. An der Sachverhaltsdarstellung hat sich seit der letzten Sitzung nichts geändert.
Die Verwaltung hält die Aufstellung eines Bebauungsplanes für erforderlich, um die bauliche Situation vor Ort verbindlich zu regeln. Es wird vorgeschlagen, für den rückwärtigen Bereich, der als Wochenendhausgebiet genutzt werden soll, einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser könnte Festsetzungen zum Art und Maß der baulichen Nutzung treffen, während auf Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und zu öffentlichen Verkehrsflächen verzichtet wird, um die Flexibilität der Standorte und die Erschließung über private Wegeflächen zu erhalten. Ergänzend könnten Festsetzungen zur Sicherung erhaltenswerter Bäume getroffen werden.
Ein im August stattgefundener Ortstermin mit der Unteren Landschaftsbehörde thematisierte den Umgang mit dem vorhandenen Baumbestand. Es wurde Handlungsbedarf hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht festgestellt, wobei artenschutzrechtliche Belange und der Erhalt des Waldcharakters zu berücksichtigen sind.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 17.09.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 407. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Mühlenbergweg" in Brünen - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0125 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mühlenbergweg“ in Brünen vor. Ziel der Änderung ist die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten auf rückwärtigen Grundstücksflächen zur Förderung der Innenentwicklung. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes gingen verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Ämtern ein, die im Rahmen der Abwägung geprüft wurden.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl aufgrund von Hinweisen auf Kampfhandlungen eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel. Die Verwaltung weist bereits im Entwurf auf diesen Sachverhalt hin, weshalb der zuständige Ausschuss eine Berücksichtigung der Anregung im Änderungsverfahren nicht für notwendig erachtet. Bezüglich der Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern und der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen ist der entsprechende Hinweis im Planentwurf enthalten.
Vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr sowie vom Kreis Wesel gingen Hinweise zu Gebäudehöhen und brandschutztechnischen Anforderungen an Grundstückszufahrten ein. Die Verwaltung sieht hierfür keinen unmittelbaren Bedarf im Bebauungsplan, da die Gebäudehöhen begrenzt sind und die Bauordnung im Einzelfall Anwendung findet. Der Landesbetrieb Straßen NRW äußerte Anmerkungen zur Anbindung an die B 70 sowie zu Sichtdreiecken und Lärmschutz. Die Verwaltung stellt fest, dass die wesentlichen Belange bereits berücksichtigt sind oder im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren zu klären sind.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 17.09.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 5Entwurf der Landesregierung zum Gesetz zur Stärkung des Regionalverbandes Ruhr; hier: StellungnahmeZur Vorlage · 2014/0104 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVR). Das Gesetzesvorhaben sieht eine Stärkung des Verbandes vor, unter anderem durch die Erweiterung der Pflicht- und freiwilligen Aufgaben, die Möglichkeit zur Übernahme kommunaler Aufgaben sowie die Einführung einer Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung ab dem Jahr 2020. Zudem ist die Mitgliedschaft der Kreise und kreisfreien Städte künftig gesetzlich festgeschrieben, wodurch die bisherige Kündigungsmöglichkeit entfallen würde.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, sich den Bedenken des Kreises Wesel und der Industrie- und Handelskammer (IHK) anzuschließen. Der Kreis Wesel befürchtet eine Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung durch Kompetenzverlagerungen und eine Entfremdung der Entscheidungsprozesse von der lokalen Ebene. Die IHK weist zudem auf mögliche neue bürokratische Strukturen und eine Verlangsamung von Genehmigungsverfahren hin. Für die Stadt Hamminkeln werden zudem potenzielle Auswirkungen auf die Kreisumlage durch mögliche Umlageerhöhungen des Verbandes angeführt.
Hinsichtlich einer möglichen Kündigung der Mitgliedschaft des Kreises Wesel stellt die Vorlage fest, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine Empfehlung zur Kündigung abgegeben werden kann, da keine verlässlichen Zahlen zur finanziellen und vermögensrechtlichen Auseinandersetzung vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 25.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 6Einrichtung einer Arbeitsgruppe AbfallZur Vorlage · 2014/0146 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0146 der Fachdienste 65 sieht die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema Abfall vor. Hintergrund der Initiative sind die Novelle des Kreislaufwirtschaftgesetzes sowie veränderte Rahmenbedingungen, die die Verwaltung dazu verpflichten, im Jahr 2015 Strategien und Konzepte für die Sammlung von Bioabfall, Baum- und Strauchschnitt sowie verschiedenen Werkstoffen zu entwickeln und umzusetzen. Zudem steht der Auslauf des Entsorgungsvertrages für Restabfall, PPK, Sperrgut, E-Schrott und Problemstoffe im Jahr 2016 an, was eine Neuausschreibung für die Folgejahre ab 2017 erforderlich macht.
Die Betriebsleitung schlägt vor, die Erarbeitung dieser Konzepte durch eine Arbeitsgruppe zu unterstützen, wobei eine Mitwirkung aus dem Vorstandsbereich der Verwaltung vorgesehen ist. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln liegt die Entscheidung über die Einsetzung solcher nicht gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitskreise beim Rat.
Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2014 einstimmig empfohlen, dem Rat die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe zu beantragen. Die Besetzung der Gruppe soll so gestaltet werden, dass jeder Fraktion ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied angehört. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 23. Oktober 2014 über den entsprechenden Beschluss entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 22.10.2014 · Betriebsausschuss (1. Sitzung)
- 7Beratung des "Zukunftsplanes Spielplätze" für die Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0108 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0108 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Beratung des „Zukunftsplanes Spielplätze“ für die Stadt Hamminkeln. Das Konzept basiert auf dem Haushaltsbeschluss 2014 und verfolgt strategische Ziele wie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit, die Gestaltung eines attraktiven Erscheinungsbildes sowie die Anpassung des Angebots an den demografischen Wandel. Das Konzept dient der Verwaltung als Handlungsrichtlinie und als Grundlage für künftige Haushaltsberatungen. Im Rahmen der Erarbeitung fand zudem eine Begehung zur Identifizierung abzubauender Spielplätze statt, deren Ergebnisse in das Dokument eingeflossen sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die finanzielle Situation im Produkt „Bereitstellung von Spielplätze“. Von den für 2014 bereitgestellten 30.000 Euro wurden bereits 20.000 Euro für Beschaffungen genutzt, wobei ein Restbetrag von 10.000 Euro für die Anschaffung eines Spielturms und einer Vogelnestschaukel vorgesehen ist. Zudem liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vor, überplanmäßige Mittel in Höhe von 30.000 Euro für Ersatzbeschaffungen bereitzustellen.
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat die Zustimmung zum vorliegenden Zukunftsplan. Den Antrag auf Bereitstellung der zusätzlichen 30.000 Euro hat der Betriebsausschuss jedoch mit einer Stimmenmehrheit von acht Nein- zu sieben Ja-Stimmen abgelehnt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 22.10.2014 · Betriebsausschuss (1. Sitzung)
- 8Zukunft des Schulstandortes Ringenberg hier: Antrag der Dorfgemeinschaft RingenbergZur Vorlage · 2014/0148 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0148 befasst sich mit der zukünftigen Nutzung des ehemaligen Schulstandortes in Ringenberg. Die Dorfgemeinschaft Ringenberg hat einen Antrag gestellt, die leerstehenden Schulräumlichkeiten abzureißen und das Gelände planungsrechtlich so umzuwidmen, dass Baugrundstücke für junge Familien entstehen können. Der im Gebäude befindliche Kindergarten soll dabei renoviert und erweitert werden.
Die Verwaltung hat die wirtschaftlichen Aspekte einer solchen Maßnahme geprüft. Ein Teilabriss des Gebäudes wird als nicht wirtschaftlich eingestuft, da die geschätzten Abrisskosten und notwendigen Sanierungen, etwa der Heizungsanlage, den potenziellen Erlöse aus Grundstücksverkäufen übersteigen könnten. Ein Gesamtabriss des Komplexes würde ebenfalls zu einem negativen finanziellen Ergebnis führen, wenn die Restbuchwerte und Abrisskosten gegen die Verkaufserlöse gerechnet werden. Zudem wurden Bedenken von Anwohnern bezüglich einer Bebauungsplanänderung registriert.
Als Alternativen zur Umsetzung des Antrags werden eine Umnutzung und Vermietung der Räumlichkeiten, beispielsweise für Büros oder eine Musikschule, sowie eine Veräußerung des Objekts unter Berücksichtigung möglicher Auflagen angeführt. Der Betriebsausschuss hat die Ausführungen zur Umnutzung zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Rat, die Anregung der Dorfgemeinschaft zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Realisierbarkeit verschiedener Folgenutzungsoptionen für den Standort Ringenberg zu prüfen und die Ergebnisse den zuständigen Fachausschüssen vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 22.10.2014 · Betriebsausschuss (1. Sitzung)
- 9Schulsozialarbeit in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0114 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Sicherstellung der Schulsozialarbeit in der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Veränderung der Finanzierungsstruktur, da die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung entfällt. Dies führt dazu, dass die zweckgebundenen Zuweisungen, die bisher die Finanzierung städtischer Stellen im Bereich der Sekundarstufe I ermöglichten, nach dem Sommer 2015 auslaufen.
Derzeit werden an den Hauptschulen und der Realschule Stellen durch das Land Nordrhein-Westfalen finanziert, während die Stellen an den Sekundarstufe-I-Schulen durch städtische Mittel gedeckt sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Aufrechterhaltung des städtischen Angebots zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Familien, insbesondere im Kontext des Bildungs- und Teilhabepakets, geboten ist.
Um die bestehenden Strukturen und die Vernetzung der Hilfsangebote zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor, mit freien Trägern über eine Aufgabenübernahme gegen eine städtische Bezuschussung zu verhandeln. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung damit zu beauftragen, für den Haushalt 2015 entsprechende Mittel ab Sommer 2015 bereitzustellen und Gespräche mit geeigneten Trägern zur künftigen Aufgabenwahrnehmung zu führen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 24.09.2014 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 10Bericht über die Zielerreichungsgrade und Abbildung der Kennzahlen im ersten Halbjahr 2014 des KernhaushaltesZur Vorlage · 2014/0105 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2014/0105 des Vorstandsbereichs II informiert den Rat über die Zielerreichungsgrade und die Abbildung der Kennzahlen des Kernhaushaltes für das erste Halbjahr 2014. Grundlage für diese Berichterstattung ist das im Dezember 2012 vom Rat einstimmig verabschiedete Leitbild „Vision 2030“. Im Zuge der Konkretisierung des Leitbildes im Jahr 2013 wurden durch eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Politik Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung definiert. Dabei wurden auch Anregungen aus der Bürgerbeteiligung berücksichtigt.
Das vom Rat am 16. Oktober 2013 beschlossene Ziel- und Kennzahlensystem wurde in den Haushaltsplan 2014 integriert. Die Struktur umfasst strategische sowie operative Ziele und stellt einen Bezug zum Leitbild her. Gemäß der festgelegten Aufgabenverteilung bestimmt die Politik die Ziele und deren Messbarkeit, während die Verwaltung für die Umsetzung der Maßnahmen und die Dokumentation der Erfolge verantwortlich ist.
Die Berichterstattung über die Zielerreichung ist als fester Bestandteil der Quartalsberichte für das zweite und vierte Quartal vorgesehen. Das System ist als dynamischer Prozess angelegt, der Anpassungen an die praktische Anwendung sowie an die jährlichen Haushalts- und Wirtschaftsplanaufstellungen ermöglicht. Damit soll eine regelmäßige Überarbeitung der Zielformulierungen gewährleistet werden, um den aktuellen politischen Entscheidungsprozess abzubilden. Die Rückmeldungen der Produktverantwortlichen zum ersten Halbjahr 2014 liegen der Vorlage als Anlage bei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 11Einbringung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2014/0144 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Vorlage 2014/0144 den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 zur Beratung vorgelegt. Der Entwurf umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und ist mit einem Lagebericht versehen. Dieser Abschluss dient dazu, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des betreffenden Jahres nachzuweisen und ein Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln.
Der Entwurf wurde durch die zuständige Kämmerei aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Gemäß der geltenden Rechtslage wird der Entwurf nun dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Vor der endgültigen Feststellung durch den Rat ist eine Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen. Es ist beabsichtigt, den Jahresabschluss 2012 in der Ratssitzung am 4. Februar 2015 förmlich festzustellen. Die Vorlage wurde vom Vorstandsbereich II erstellt und für die Sitzung des Rates am 23. Oktober 2014 zur Beratung vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.10.2014 · Rat (3. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen