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Beschlussvorlage

Auflösung der Grundschule Ringenberg und Bildung als Teilstandort der Grundschule Hamminkeln nach § 81 Abs. 2 Satz 2, Alternative 2, Schulgesetz NRW

2007/0012

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der organisatorischen Neugestaltung der Grundschulstruktur in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Auflösung der Grundschule Ringenberg und deren Überführung in einen Teilstandort der Grundschule Hamminkeln.

Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der aktuellen und voraussichtlichen Schülerentwicklung. Die Grundschule Ringenberg wird bereits seit längerer Zeit einzügig geführt, wobei die durchschnittlichen Schülerzahlen von etwa 20 Kindern pro Jahrgangsstufe aufgrund der Geburtenzahlen in den kommenden Jahren nicht überschritten werden sollen. Da eine eigenständige Fortführung der Schule unter den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes NRW nicht möglich ist, wird die Zusammenführung als Teilstandort vorgeschlagen. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung des Standorts sowie die Gewährleistung einer ortsnahen Beschulung für die Kinder in Ringenberg.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport dem Rat empfiehlt, die Grundschule Ringenberg aufzulösen und als unselbstständigen Teilstandort der Grundschule Hamminkeln weiterzuführen. Damit einhergehend soll bis zum 31. Juli 2008 aus den bisherigen Bezirken der beiden Schulen ein gemeinsamer Grundschulbezirk gebildet werden. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Bestimmungen des Schulgesetzes NRW.

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