Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürger- und BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2007/0013 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2007/0013 die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung.
Die Grundlage für die Überarbeitung der Planung bildet die Änderung der Regenwasserentwässerung. Da die Versickerung des Regenwassers nun dezentral auf den einzelnen Grundstücken erfolgen soll, entfällt die Notwendigkeit einer zentralen Versickerungsanlage. In der Folge wird die städtebauliche Konzeption angepasst. Während die ursprüngliche Planung eine Riegelbebauung vorsah, sieht das neue Konzept eine Wohnbebauung vor, die sich von der ehemaligen Struktur der Versickerungsfläche löst.
Geplant ist die Errichtung von eingeschossigen Einzel- und Doppelhäusern auf einer Nettobaufläche von knapp 9.000 Quadratmetern. Die verkehrstechnische Erschließung soll über eine Ringstraße von der Neuhardenbergstraße aus erfolgen, die durch drei platzartige Aufweitungen strukturiert ist. Die Bebauung wird in drei Nachbarschaften unterteilt, wobei die Grundstücke so angeordnet werden, dass die Gartenbereiche an eine fußläufige Verbindungsachse angrenzen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Bürger- sowie Behördenbeteiligung auf Basis des vorliegenden Planentwurfs einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 22.02.2007 · Rat (19. Sitzung)
- 01.02.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Saatweide'' in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0015 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0015 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche auf einem Einzelgrundstück am Ende der Straße Saatweide, um eine zusätzliche Baumöglichkeit zu schaffen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die NGW wies auf die Betriebssicherheit von Gasleitungen hin; die Verwaltung stellte fest, dass die im öffentlichen Verkehrsraum befindlichen Leitungen durch die Änderung nicht betroffen sind. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW merkte an, dass Lärmschutzansprüche aufgrund der Autobahnnähe nicht hergeleitet werden können, woraufhin die Verwaltung die Berücksichtigung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Entwurf bestätigte. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl Vorsicht bei Erdarbeiten, was durch einen bereits enthaltenen Standardhinweis im Entwurf abgedeckt ist.
Das Forstamt Wesel äußerte Bedenken gegen die Inanspruchnahme von Waldflächen und die Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen. Die Verwaltung entgegnete, dass die Ersatzaufforstung durch privatrechtliche Vereinbarungen und entsprechende Anträge sichergestellt sei und die Ausgleichsmaßnahmen mit der Unteren Landschaftsschaftsbehörde abgestimmt wurden. Zudem wurde die Planung als effizient begründet, da die Erweiterung des Baufensters auf ein Minimum beschränkt bleibe. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2007 · Rat (19. Sitzung)
- 01.02.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 3Anregung gemäß § 24 GO NW hier: Antrag von Anliegern der Straße ''Im Isselgrund'' auf Durchführung der Fahrbahnreinigung durch die Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2007/0031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit einem Antrag von Anliegern der Straße „Im Isselgrund“, die eine Übernahme der Fahrbahnreinigung durch die Stadt beantragen. Gemäß der Straßenreinigungssatzung vom 2. Juli 2003 ist die als Anliegerstraße klassifizierte Straße derzeit von den Anliegern selbst zu reinigen.
Die Antragstellenden begründen ihr Anliegen mit einer Zunahme des Autoverkehrs durch das Neubaugebiet, was zu einer verstärkten Verschmutzung der Fahrbahn führe. Zudem wird auf die Reinigung der Feldstraße durch die Stadt verwiesen. Im Gegensatz zur Feldstraße, die als Verbindungsstraße zwischen der Pastor-Winkelmann-Straße und der Straße „Kirchweg“ auch Fremdverkehr führt, dient die Straße „Im Isselgrund“ ausschließlich der Erschließung angrenzender Wohnbaugrundstücke und weist keine Bedeutung für den Durchgangsverkehr auf.
Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, dem Antrag nicht zu folgen. Um die Vermeidung eines Präzedenzfalles zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, die bisherige Regelung beizubehalten, wonach die Reinigung der Straße durch die Anlieger zu erfolgen hat. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Februar 2007 und des Rates am 22. Februar 2007 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2007 · Rat (19. Sitzung)
- 08.02.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 4Anträge auf Änderung der Hebesatzsatzung; hier: Herabsetzung des Hebesatzes für die GewerbesteuerZur Vorlage · 2007/0028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben Anträge auf Änderung der Hebesatzsatzung gestellt. Ziel der Anträge ist die Herabsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes von derzeit 410 Prozentpunkten um 20 Prozentpunkte auf 390 Prozentpunkte.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der durchschnittliche Hebesatz vergleichbarer Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei 409 Prozentpunkten liegt. Im Haushaltsplanentwurf 2007 sind Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 9.718.500 Euro veranschlagt. Eine Senkung des Hebesatzes um einen Prozentpunkt entspricht nach Berechnungen der Verwaltung einer Mindereinnahme von etwa 23.704 Euro. Bei einem neuen Hebesatz von 390 Prozentpunkten würde sich der Haushaltsansatz auf 9.244.427 Euro reduzieren, was einem Rückgang der Einnahmen um 474.073 Euro entspräche.
In der Berechnung des Kommunalen Finanzausgleichs wird ein fiktiver Hebesatz von 403 Prozentpunkten unterstellt. Einnahmen, die diesen Wert übersteigen, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich durch die beantragte Senkung das strukturelle Defizit im Verwaltungshaushalt von 611.303 Euro auf 1.085.376 Euro erhöhen würde. Da der Haushaltsausgleich für das Jahr 2007 nur durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage erreicht werden kann, sieht die Verwaltung aufgrund der Vorgaben der Gemeindeordnung zur Sicherung der Aufgabenerfüllung und zur sparsamen Haushaltsführung keinen Spielraum für einen Verzicht auf Einnahmen vor.
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Beratungsfolge
- 22.02.2007 · Rat (19. Sitzung)
- 08.02.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 5Stellenplan für das Jahr 2007Zur Vorlage · 2007/0032 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0032 zum Stellenplan für das Jahr 2007 sieht eine Reduzierung der Gesamtzahl der Stellen um 5,75 Positionen vor. Im Bereich der Beamten verringert sich der Stellenumfang um eine Stelle, während bei den tariflich Beschäftigten ein Rückgang von 4,75 Stellen vorgesehen ist.
Die Veränderungen im Beamtenbereich resultieren aus dem Wegfall einer Stelle in der öffentlichen Ordnung sowie einer Stelle in der Steuerverwaltung. Gleichzeitig wird eine befristete Stelle im Bereich der sozialen Angelegenheiten in eine Beamtenstelle umgewandelt. Zudem sind im Rahmen einer Stellenbewertung mehrere Anhebungen vorgesehen, unter anderem für Positionen in der Schulverwaltung, der öffentlichen Ordnung und der Bauordnung.
Bei den tariflich Beschäftigten begründen unter anderem der Eintritt in den Ruhestand, das Ausscheiden aus Alterssteilzeit oder Kündigungen die Reduzierung. Einzelne Anpassungen betreffen die Stadtkasse, die Abfallbeseitigung sowie den Bereich Bauhof, wo die Übernahme eines ausgebildeten Gärtners in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant ist. Die Reduzierungen bei den Reinigungskräften werden durch die externe Vergabe von Reinigungsleistungen aufgefangen.
Für das Jahr 2007 sind zudem Ausbildungsstellen für Fachkräfte für Abwassertechnik, Verwaltungsfachangestellte, Immobilienkaufleute sowie Erzieher im Anerkennungsjahr vorgesehen. Die kalkulierten Personalkosten belaufen sich auf 8.698.000 Euro, wobei ein Betrag von 415.000 Euro durch die ARGE erstattet wird. Der Rat wird empfohlen, den Stellenplan in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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- 22.02.2007 · Rat (19. Sitzung)
- 6Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2007Zur Vorlage · 2007/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0002 behandelt den Entwurf der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans einschließlich der Anlagen für das Haushaltsjahr 2007. Der Entwurf wurde bereits im Dezember 2006 dem Rat vorgelegt, woraufhin die Fachausschüsse mit der Beratung beauftragt wurden. Die vorliegende Vorlage dient der Beratung von Änderungsvorschlägen im Haupt- und Finanzausschuss.
Neben den allgemeinen Haushaltsmitteln umfasst die Vorlage verschiedene Anträge aus den Ausschüssen. Der Bauausschuss hat Anträge zur Einrichtung einer separaten Haushaltsstelle für den Ausbau der Diersfordter Straße sowie zum Ausbau der Güterstraße an den Haupt- und Finanzausschuss weitergeleitet. Zudem liegt ein Antrag zur Bereitstellung von Mitteln für den Abtransport von Mutterboden und die Verfüllung einer Senke in Mehrhoog vor, um die Errichtung eines Dorfplatzes vorzubereiten.
Im Bereich Kultur liegen Zuschussanträge für kulturelle Veranstaltungen vor, unter anderem für die Marienthaler Abende und Konzertveranstaltungen. Die Verwaltung schlägt vor, die vorhandenen Mittel für diese Zwecke aufzuteilen. Ein weiterer Antrag des Gewerbestammtisch Mehrhoog e.V. zur Förderung des Oktoberfests 2007 sieht eine Erhöhung des entsprechenden Haushaltsansatzes vor. Zudem werden Mittel für die Aktualisierung des Medienbestandes kirchlicher Büchereien zur Beratung vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die Verabschiedung des Haushaltsplans 2007 unter Berücksichtigung der Änderungen empfiehlt.
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- 22.02.2007 · Rat (19. Sitzung)
- 08.02.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 7Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2006-2010Zur Vorlage · 2007/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Entwurfs der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes für das Jahr 2007 wurden das Investitionsprogramm und die dazugehörige Finanzplanung für den Planungszeitraum 2006 bis 2010 vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage dient der Vorbereitung der parlamentarischen Beratung dieser Planung.
Die zuständigen Fachausschüsse haben den Zeitraum bis zum 1. Februar 2007 Zeit, sich mit dem Inhalt des Investitionsprogramms zu befassen. Etwaige von den Fachausschüssen empfohlene Änderungen sollen nach diesem Datum der Verwaltung zugehen, damit diese rechtzeitig zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorliegen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird im Anschluss über die vorliegenden Änderungsvorschläge sowie über die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Anträge beraten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu verabschieden. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 8. Februar 2007 angesetzt, während die abschließende Entscheidung im Rat für den 22. Februar 2007 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 22.02.2007 · Rat (19. Sitzung)
- 08.02.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 8Vorlage der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2006Zur Vorlage · 2007/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2007/0034 dient der Vorlage der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2006 im Rat der Stadt Hamminkeln. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist am Ende eines jeden Haushaltsjahres der Nachweis des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft im Rahmen einer Jahresrechnung zu erbringen. Die Erstellung dieser Jahresrechnung erfolgt durch die Kämmerin, während die Feststellung durch den Bürgermeister erfolgt.
Die entsprechende Jahresrechnung für das Jahr 2006 wurde erstellt und den Sitzungsunterlagen beigefügt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2006 vom Rat zur Kenntnis genommen wird. Im Anschluss an die Kenntnisnahme soll der Rat die Jahresrechnung zur Prüfung gemäß § 101 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleiten. Dieser Ausschuss nutzt für die Durchführung der Prüfung die Dienste des Rechnungsprüfungsamtes. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 22. Februar 2007 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2007 · Rat (19. Sitzung)
- 9Auflösung der Grundschule Ringenberg und Bildung als Teilstandort der Grundschule Hamminkeln nach § 81 Abs. 2 Satz 2, Alternative 2, Schulgesetz NRWZur Vorlage · 2007/0012 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der organisatorischen Neugestaltung der Grundschulstruktur in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Auflösung der Grundschule Ringenberg und deren Überführung in einen Teilstandort der Grundschule Hamminkeln.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der aktuellen und voraussichtlichen Schülerentwicklung. Die Grundschule Ringenberg wird bereits seit längerer Zeit einzügig geführt, wobei die durchschnittlichen Schülerzahlen von etwa 20 Kindern pro Jahrgangsstufe aufgrund der Geburtenzahlen in den kommenden Jahren nicht überschritten werden sollen. Da eine eigenständige Fortführung der Schule unter den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes NRW nicht möglich ist, wird die Zusammenführung als Teilstandort vorgeschlagen. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung des Standorts sowie die Gewährleistung einer ortsnahen Beschulung für die Kinder in Ringenberg.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport dem Rat empfiehlt, die Grundschule Ringenberg aufzulösen und als unselbstständigen Teilstandort der Grundschule Hamminkeln weiterzuführen. Damit einhergehend soll bis zum 31. Juli 2008 aus den bisherigen Bezirken der beiden Schulen ein gemeinsamer Grundschulbezirk gebildet werden. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Bestimmungen des Schulgesetzes NRW.
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- 22.02.2007 · Rat (19. Sitzung)
- 31.01.2007 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (9. Sitzung)
- 10Nachbesetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport; hier: Vertreter der GrundschulenZur Vorlage · 2007/0003 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2007/0003 befasst sich mit der Nachbesetzung eines stellvertretenden beratenden Sitzes im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport des Rates der Stadt Hamminkeln. Grundlage für die Mitwirkung von Schulvertretern in diesem Ausschuss sind die Paragrafen 85 Absatz 2 und 3 des Schulgesetzes NRW. Die Mitwirkung dieser Vertreter ist auf Schulangelegenheiten beschränkt.
Nach der Kommunalwahl 2004 wurde beschlossen, sowohl eine Vertretung der Primarstufe als auch eine Vertretung der Sekundarstufe I als beratende Mitglieder einzubinden. Aufgrund des Ausscheidens eines stellvertretenden Mitglieds der Grundschulen aus dem Ausschuss schlägt das Lehrerkollegium der Grundschulen eine Neubesetzung vor. Konkret soll die Schulleiterin der Ludgerischule Dingden als stellvertretendes beratendes Mitglied für Schulangelegenheiten in den Ausschuss entsandt werden, um die Vertretung für ein bisheriges Mitglied zu übernehmen.
Über diesen Vorschlag der Grundschulen entscheidet der Rat durch Mehrheitsbeschluss gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Bürgermeister nimmt bei dieser Entscheidung gemäß der geltenden Rechtslage nicht am Stimmrecht teil.
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Beratungsfolge
- 22.02.2007 · Rat (19. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben von September bis Dezember 2006Zur Vorlage · 2007/0001 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2007/0001 informiert den Rat über über- und außerplanmäßige Ausgaben, die im Zeitraum von September bis Dezember 2006 angefallen sind. Die entsprechenden Haushaltsüberschreitungen wurden von der Kämmerin genehmigt, wobei die Deckung der zusätzlichen Kosten durch vorhandene Mittel sichergestellt war.
Im Verwaltungshaushalt wurden verschiedene Budgetüberschreitungen verzeichnet. Im Bereich EDV entstanden Mehrausgaben in Höhe von 12.500 Euro durch die Nachberechnung des KRZN für das NKF-Verfahren. Beim Budget Feuerwehren führten Reparaturkosten an der Drehleiter zu einer Überschreitung von 5.040,72 Euro. Im Bereich der offenen Ganztagsschulen beliefen sich die Mehrkosten auf 3.867,05 Euro, da für das Jahr 2006 dreizehn Monate statt der üblichen zwölf Monate abgerechnet wurden. Zudem wurden im Sammelnachweis 4 Kosten in Höhe von 44.791,85 Euro durch erhöhte Stromkosten der Kläranlage sowie durch Fremdvergaben von Reinigungsleistungen an den Objekten Altes Rathaus, Feuerwehr Hamminkeln und Feuerwehr Dingden verzeichnet.
Im Vermögenshaushalt wurden Ausgaben für größere Instandsetzungen an Radwegen, Brücken und Durchlässen in Höhe von 2.681,56 Euro verzeichnet, die auf unvorhergesehene Gefahrenstellen an Wirtschaftswegen zurückzuführen sind. Des Weiteren wurden 3.000 Euro für die Wiederherstellung der Bespielbarkeit des Ascheplatzes an der Brüner Straße sowie 3.300,99 Euro für den Umbau der Bahnhofstraße aufgrund der Schlussrechnung im November 2006 ausgegeben.
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Beratungsfolge
- 22.02.2007 · Rat (19. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen