4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 ''Gewerbegebiet am Uhlandsweg'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0243 zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ in Dingden befasst sich mit der geplanten Unterbringung von Flüchtlingen auf einer Gemeinbedarfsfläche. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Im Rahmen der Abwägung werden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt oder zurückgestellt. Die Anregungen des Kreises Wesel zum Schallschutz sowie zur Festsetzung eines dreimeter breiten Laubgehölz-Grünstreifens im Süden sollen übernommen werden. Die Empfehlungen der Bezirksregierung Düsseldorf zur Beteiligung der unteren Denkmalbehörde sowie die Erstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Eine Standortverlegung, wie sie im Zuge der Bürgerbeteiligung angeregt wurde, sowie die Bedenken des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und die Standortprüfung des Kreises Wesel werden nicht berücksichtigt.
Die Einwände der Handwerkskammer Düsseldorf, der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer, des Landesbetriebs Wald und Holz sowie der Gelsenwasser Energienetze GmbH werden im Planungsverfahren nicht als abwägungserheblich eingestuft. Planerisch sind Mischgebietswerte für Lärmimmissionen vorgesehen, wobei die maximale Gebäudehöhe auf 7,50 Meter festgelegt ist. Bezüglich der Bergbaugebiete empfiehlt der Ausschuss, die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg lediglich hinsichtlich der notwendigen Eigentümerbeteiligung zu berücksichtigen. Zur Kompensation von Flächenverlusten ist die Nutzung eines Ökokontos vorgesehen.
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- 01.12.2015kein Ergebnis hinterlegt
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