Erlass eines Verbots von privatem Feuerwerk hier: Antrag der Ortsgruppe Moers/Neukirchen-Vluyn des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband NRW e.V vom 14.09.2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ortsgruppe Moers/Neukirchen-Vluyn des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband NRW e.V. hat mit Schreiben vom 14. September 2026 den Erlass eines Verbotes von privatem Feuerwerk im Stadtgebiet Hamminkeln beantragt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 befasst sich mit der Prüfung dieses Antrags.
Nach den geltenden Bestimmungen der ersten Sprengverordnung ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 grundsätzlich am 31. Dezember und 1. Januar für Personen ab 18 Jahren gestattet. Ein Verbot für bestimmte Bereiche, wie die Nähe von Krankenhäusern, Kinderheimen oder brandempfindlichen Anlagen, ist bereits bundesrechtlich geregelt. Die Stadt Hamminkeln besitzt nach der Verordnung die Möglichkeit, über diese Regelungen hinausgehende Anordnungen für bestimmte Gebiete oder Zeiten zu treffen, wobei eine allgemeine Verordnung für das gesamte Stadtgebiet gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Die Verwaltung prüft im Rahmen der Vorlage, ob im Stadtgebiet konkrete Bereiche existieren, die eine zusätzliche Beschränkung rechtfertigen könnten, sowie ob in der Vergangenheit besondere Einsatzlagen durch Feuerwerk dokumentiert wurden. Derzeit sind der Verwaltung keine entsprechenden Vorkommnisse bekannt. Im Kreis Wesel haben bislang keine Kommunen eine allgemeine Verfügung zum Verbot von Silvesterfeuerwerk erlassen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Antrag zur Kenntnis nimmt und die Angelegenheit als Geschäft der laufenden Verwaltung an den Bürgermeister überträgt.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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