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Beschlussvorlage

Dreigleisiger Ausbau der Strecke ABS 46/2 Oberhausen Hbf - Emmerich - Grenze NL, Planfeststellungsabschnitt 2.3 Hamminkeln im Zuge der Betuwe-Linie hier: Planfeststellungsbeschluss und Beratung über die Einleitung eines Klageverfahrens

2026/0218 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 12.08.2026 · Rat (7. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n), 18 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2026/0218 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vom 30. April 2026 für den Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen Hbf – Emmerich – Grenze NL im Abschnitt Hamminkeln. Das Vorhaben umfasst den dreigleisigen Ausbau der Strecke, die Beseitigung schienengleicher Bahnübergänge sowie den Umbau des Bahnhofs Mehrhoog.

Im Rahmen der Planung ist die Schließung mehrerer Bahnübergänge, unter anderem in Butenfeld, Bislicher Straße, Westerfeld, Bergittenstraße, Frietenweg, Kikenheckweg und Wasserstraße, vorgesehen. Die Ersatzmaßnahmen sehen Straßenüberführungen oder den Ausbau von Seitenwegen vor. Dabei bestehen Differenzen bezüglich der Dimensionierung der Straßenüberführung Butenfeld sowie der Einhaltung der Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung ländlicher Wege. Die Stadt Hamminkeln fordert zudem die Sicherstellung der Barrierefreiheit am Bahnhof Mehrhoog sowie die Übernahme von Rettungswegen und Brunnenanlagen in die Baulast. Das Eisenbahnbundesamt hat diese Forderungen weitgehend zurückgewiesen.

Die Verwaltung prüft die rechtliche Situation hinsichtlich einer möglichen Verletzung der kommunalen Planungshoheit, insbesondere aufgrund der fehlenden Streckentieflegung und der eingeschränkten Erschließung des Dorfplatzes. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Bürgermeister zu ermächtigen, Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Beschluss einzureichen. Parallel dazu sollen Verhandlungen über Kreuzungsvereinbarungen und Grunderwerb fortgeführt werden. Die Feuerwehr fordert zudem die verbindliche Berücksichtigung der Löschwasserversorgung in der Ausführungsplanung.

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