Bauvoranfrage "Neubau von 4 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage“ im Ortsteil Dingden, Ringstraße, ehemaliges Sportplatzgelände, (Az. 63-00522/26-04) hier: Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2026/0219 der Fachdienste 61 befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in der Ringstraße im Ortsteil Dingden. Das Bauvorhaben soll auf einem 5.167 m² großen Grundstück realisiert werden, das ehemals als Sportplatzgelände genutzt wurde. Geplant sind insgesamt 70 Wohneinheiten, wobei die einzelnen Gebäude jeweils 17 oder 18 Einheiten umfassen sollen. Die Gebäudehöhe ist auf bis zu 12,735 m ausgelegt, bei einer Geschossflächenzahl von 1,16.
Das Vorhaben sieht Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. BO8 „Friedhof/Sportplatz“ vor. Dies betrifft insbesondere die zulässige maximale Gebäudehöhe von 11,5 m, die Geschossflächenzahl von maximal 0,8 sowie die Anzahl der Wohneinheiten, die laut Bebauungsplan auf maximal acht pro Gebäude begrenzt ist. Zudem überschreiten Balkone die festgelegten Baugrenzen. Der Nachweis für die erforderlichen Stellplätze wurde erbracht. Der Antragsteller beantragt die Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos“ gemäß § 246e BauGB.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Zustimmung der Gemeinde auf Grundlage von § 36a BauGB zu beschließen. Die Verwaltung spricht sich ebenfalls für eine Zustimmung aus. Die Antragsunterlagen sind öffentlich einsehbar, und die betroffene Öffentlichkeit wurde informiert. Die Vorlage enthält zudem Informationen zur Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung und Lageplänen.
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Beratungsfolge
- 12.08.2026Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n), 14 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en)
- 12.08.2026Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
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