Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- –Öffentlicher Teil
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Bebauungsplan Nr. 16 ''Raiffeisenstraße'' in Hamminkeln - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteiligung und zur BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2006/0035 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2006/0035 einen erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist es, die städtebauliche Entwicklung der Flächen nördlich der Raiffeisenstraße sowie die planungsrechtliche Absicherung des Straßenverlaufs und der Nebenanlagen zu regeln.
Die Vorlage beschreibt die Vorgeschichte des Vorhabens, das bereits in den 1990er Jahren Gegenstand von Beratungen war. Damals stand die mögliche Auslagerung eines Gewerbebetriebes im Fokus. Ein im Jahr 2001 gefasster Aufstellungsbeschluss hatte den Bereich bereits auf die gesamte Raiffeisenstraße ausgeweitet. Da eine bisher angestrebte inhaltliche Ausarbeitung in Kooperation mit einem Grundstückseigentümer zu keinem konkreten Planentwurf geführt hat, schlägt die Verwaltung nun vor, das Verfahren auf der Grundlage eines eigenständigen Planentwurfs fortzuführen. Dies soll die städtebauliche Verwertbarkeit der Privatflächen sowie die Abgrenzung zu öffentlichen Verkehrsflächen sicherstellen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen. Zudem wird beantragt, die Verwaltung mit der Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Behördenbeteiligung zu beauftragen, sofern der Rat der Beschlussfassung zustimmt. Die Beratung im Ausschuss ist für den 15. Februar 2006 und die Entscheidung im Rat für den 9. März 2006 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 2Bebauungsplan Nr. 14 ''Sportplatz Brüner Straße'' in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2006/0028 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2006/0028 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 „Sportplatz Brüner Straße“ in Hamminkeln beantragt. Das Ziel ist die planerische Sicherung des Sportplatzgeländes sowie der angrenzenden Wiesenflächen für eine mögliche Folgenutzung, nachdem die Auslagerung der Sportanlage in den Mühlenrott bereits vorbereitet wurde.
Das Gelände umfasst etwa 3,5 Hektar, wovon circa 1,6 Hektar im Eigentum der Stadt stehen. Da die Fläche derzeit im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit Sportzweck ausgewiesen ist, ist eine Änderung des Plans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die Verwaltung prüft verschiedene Nutzungsszenarien. Ein Szenario sieht die Ansiedlung eines Einzelhandelsstandortes vor, wobei die Bewerbung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.200 Quadratmeter und einem Flächenbedarf von rund 6.000 Quadratumfang vorliegt. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, die Verkaufsfläche auf maximal 700 bis 800 Quadratmeter zu begrenzen, um die Zentrumsstruktur nicht zu gefährden.
Alternativ werden eine reine Wohnbebauung oder die Schaffung eines Dorfplatzes in Betracht gezogen. Letzteres könnte auch die südlich der Brüner Straße liegenden Wiesenflächen einbeziehen. Die Finanzierung der notwendigen Investitionen für den neuen Sportstandort soll durch die Verkaufserlöse der städtischen Grundstücke im Bereich des Sportplatzes erfolgen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 29 ''Westtangente Hamminkeln'' - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteiligung und zur BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2006/0036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0036 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 29 „Westtangente Hamminkeln“ sowie die Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung beantragt. Die Westtangente ist als zentraler Bestandteil der verkehrlichen Konzeption für die langfristige Weiterentwicklung der Ortslage Hamminkeln vorgesehen. Das Vorhaben wurde bereits 1996 in den Verkehrsentwicklungsplan aufgenommen und 1998 im Rahmen der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes integriert.
Die Stadt hat im Jahr 1999 einen Einplanungsantrag gestellt, um Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu erhalten. Eine vollständige Förderung ist an den Nachweis des Eigentums an den erforderlichen Grundstücksflächen sowie an die Schaffung von Baurecht gebunden. Da der bisherige freihändige Grunderwerb nur teilweise erfolgreich war, empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Dieses Verfahren ermöglicht der Stadt die notwendigen Abwägungen und dient der Dokumentation der Planungsabsicht. Zudem soll durch die Schaffung von Baurecht die Position der Stadt in weiteren Verhandlungen zum Grunderwerb gestärkt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die konkrete Straßentrasse inklusive der erforderlichen Nebenflächen auf Basis eines vorliegenden Straßenbauentwurfs. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren zu beauftragen.
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- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 4Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ''Elleringdeich'' in Ringenberg Antragsteller: Nicole und Dirk Boland und Karl BuschmannZur Vorlage · 2006/0038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0038 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Elleringdeich“ in Ringenberg vor. Die Antragsteller beabsichtigen, auf einem Grundstück im Bereich zwischen der Hauptstraße und der Straße „Hirschweide“ ein Einfamilienhaus zu errichten.
Der aktuelle Bebauungsplan aus dem Jahr 1965 legt für dieses Gebiet ein reines Wohngebiet mit eingeschossiger Bauweise, einer Dachneigung von 30 Grad und einer Drempelhöhe von 50 cm fest. Zudem ist ein Fußweg als öffentliche Verkehrsfläche vorgesehen, der den Wendehammer der Hirschweide mit der Hauptstraße verbindet. Die Antragsteller beantragen den Wegfall dieses Fußweges, eine Verschiebung der Baugrenzen zur Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche sowie eine Änderung der textlichen Festsetzungen, insbesondere der Dachneigung.
Die Verwaltung stellt fest, dass eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist, da die derzeitige Wegeführung nach aktuellen Kriterien nicht mehr als sinnvoll oder durchsetzbar eingestuft wird. Als Alternative zum vollständigen Wegfall des Fußweges wird eine veränderte Wegeführung entlang der südlichen und westlichen Grundstücksgrenzen in Betracht gezogen. Eine solche Anpassung würde die Nutzbarkeit der Grundstücke verbessern und eine fußläufige Verbindung zum Ortskern ermöglichen. Die Entscheidung über den Wegfall oder die Verlegung des Weges obliegt dem Ausschuss. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zur dritten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 5Erneuerung des Durchlasses ''Hellweg'' in Dingden - EntwurfsbeschlussZur Vorlage · 2006/0030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2006/0030 sieht den Neubau eines Durchlasses am Königsbach im Ortsteil Dingden vor. Das Bauwerk soll die bestehenden Durchlässe „Hellweg“ und „Am Ehrenmal“ ersetzen. Hintergrund der Maßnahme ist der bauliche Zustand der vorhandenen Strukturen, wobei der Durchlass „Hellweg“ aufgrund von Scheitelbrüchen und Setzungen in der Fahrbahndecke bereits für den Kfz- und Lkw-Verkehr gesperrt werden musste. Da eine Sanierung der Bauwerke aufgrund von Rissbildungen, Betonabplatzungen und Unterspülungen der Widerlager als nicht wirtschaftlich eingestuft wird, ist der Abbruch und Ersatz durch ein neues Kreuzungsbauwerk geplant.
Das neue Bauwerk soll aus Stahlbetonrahmenprofilen mit einem Durchmesser von 2,00 m auf 1,50 m bestehen und eine Gesamtlänge von 15,45 m aufweisen, um den Begegnungsverkehr von Gelenkbussen zu ermöglichen. Die Konstruktion umfasst zudem Betonholme für Absturzsicherungen sowie eine Sohle, die etwa 35 cm unter der Gewässersohle liegt. Zur Sicherung gegen Auskolkungen sind Steinschüttungen vorgesehen. Da eine Verlegung in der alten Bachachse nicht möglich ist, wird das neue Bachprofil mäandernd in das Bestandsprofil des Königsbachs eingebunden, um die Zufahrt zu einem Grundstück in der Gemarkung Dingden zu gewährleisten. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf circa 63.000,00 Euro, wofür Mittel im Haushalt bereitgestellt sind. Der Entwurfsbeschluss wurde zur Beratung in den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie in den Rat vorgelegt.
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- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 15.02.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (7. Sitzung)
- 63. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 ''Ringenberger Straße'' in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2006/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“. Gegenstand der Vorlage 2006/0045 ist der Aufstellungsbeschluss für ein Verfahren, das sich auf das Gelände der Spedition Kamps an der Ringenberger Straße bezieht.
Nach aktuellem Planungsrecht ist das betreffende Areal, welches im Bereich der ehemaligen Schreinerei Loskamp liegt, als Mischgebiet festgesetzt. Dies ermöglicht die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, wie etwa Discountern. Die Verwaltung führt aus, dass eine solche Entwicklung zu einer Einzelhandelskonzentration außerhalb des Ortskernes führen könnte, was den bestehenden Stadtmarketing- und Einzelhandelskonzepten widerspricht. Ziel der geplanten Änderung ist es daher, zentrenrelevanten Einzelhandel auf den Flächen des Speditionsgeländes auszuschließen.
Als alternative Nutzung für das Gelände wird eine Wohnbaunutzung vorgesehen. Diese soll sich in das angrenzende Wohngebiet östlich der Ringenberger Straße einfügen. Ein Bedarf an weiteren Mischgebietsflächen wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgestellt, da im Ortskern noch Nutzungspotenziale vorhanden sind. Um die geplante planerische Neuausrichtung abzusichern, ist zudem die Erlassung einer Veränderungssperre vorgesehen. Der Rat der Stadt soll den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB fassen.
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- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 7Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Bereich des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 ''Ringenberger Straße'' in HamminkelnZur Vorlage · 2006/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Bereich des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ vor. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der Planungsziele, die mit der Aufstellung der genannten Bebauungsplanänderung verbunden sind.
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst im Ortsteil Hamminkeln die Grundstücke der Gemarkung Hamminkeln, Flur 4, mit den Flurstücken 1037, 1038, 1039 und 1040. Innerhalb dieses Gebiets sind Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB, wie die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie größere Aufschüttungen oder Abgrabungen, nicht durchführbar. Zudem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Ausnahmen können zugelassen werden, sofern überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten der Sperre baurechtlich genehmigt wurden oder deren Ausführung hätte beginnen dürfen, bleiben von der Regelung unberührt.
Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hamminkeln in Kraft. Sie endet nach zwei Jahren oder sobald die Bebauungsplanänderung für das betroffene Gebiet rechtsverbindlich wird. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird gebeten, den Erlass der Veränderungssperre zu beschließen.
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- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 85. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 ''Ortskern westl. der B 473'' (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2006/0047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2006/0047 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 „Ortskern westl. der B 473“ in Dingden vorgelegt. Der betreffende Bereich umfasst das Gelände der Firma Borgers „Am Stockkamp“.
Nach den aktuellen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes aus dem Jahr 1969 ist das Gelände als Mischgebiet (MI-Gebiet) ausgewiesen, wobei eine zweigeschossige Bebauung entlang der Straße und eine eingeschossige Bebauung im rückwärtigen Grundstücksbereich zulässig ist. Laut der Verwaltung lassen die derzeitigen Anordnungen der überbaubaren Flächen eine wirtschaftliche und nach heutigen Kriterien sinnvolle Folgenutzung der Betriebs- und Lagerflächen kaum zu.
Die Verwaltung strebt daher eine Änderung des Bebauungsplanes an, wobei ein vorhabenbezogenes Bauleitplanverfahren angestrebt wird. Eine städtebauliche Fehlentwicklung wird aufgrund des bestehenden Planungsrechts nicht als Gefahr eingestuft. Der Aufstellungsbeschluss dient als Grundlage, um gegebenenfalls ein Baugesuch zurückstellen zu können. Die Erlassung einer Veränderungssperre wird in der Vorlage als nicht zwingend notwendig bewertet. Der Rat der Stadt soll den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB fassen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 9Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2006/0026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2006/0026 eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Bäder vorgelegt. Die letzte Anpassung der Satzung erfolgte am 13. März 2003. Als Gründe für die Neufassung werden die Erweiterung des Angebots im Hallenbad sowie die allgemeine Preisentwicklung in den vergangenen Jahren angeführt. Bei der Festlegung der neuen Gebühren wurde zudem die Preisgestaltung der Nachbargemeinden mit vergleichbaren Badstätten berücksichtigt.
Der vorliegende Entwurf sieht eine Erhöhung der Eintrittsgebühren für Erwachsene vor. Bei den Einzelkarten steigt der Preis von bisher 2,50 Euro auf 3,00 Euro. Für Geldwertkarten, die zehn Eintritte umfassen, erhöht sich der Zahlpreis von bisher 20,00 Euro auf 25,00 Euro, während der entsprechende Wert der Karte von 25,00 Euro auf 30,00 Euro steigt. Über diese Anpassungen hinaus sind keine weiteren Änderungen an der bestehenden Gebührensatzung vorgesehen.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die beigefügte Gebührensatzung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport am 9. Februar 2006, des Haupt- und Finanzausschusses am 22. Februar 2006 sowie des Rates am 9. März 2006 vorgesehen.
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- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 22.02.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 09.02.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (6. Sitzung)
- 10Vorlage der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2005Zur Vorlage · 2006/0049 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2006/0049 befasst sich mit der Vorlage der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2005. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist nach Abschluss eines Haushaltsjahres der Nachweis über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft im Rahmen einer Jahresrechnung zu erbringen. Diese Rechnung wird durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt.
Die Verwaltung gibt an, dass die Erstellung der Jahresrechnung für das Jahr 2005 voraussichtlich in der achten Kalenderwoche erfolgen wird. Die entsprechenden Ergebnisse sollen den Ratsmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung des Rates am 9. März 2006 zugeleitet werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2005 zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird beantragt, dass der Rat die Jahresrechnung zur Prüfung gemäß § 101 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet. Dieser Ausschuss nutzt für die Durchführung der Prüfung die Dienste des Rechnungsprüfungsamtes.
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Beratungsfolge
- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 11Stellenplan für das Jahr 2006Zur Vorlage · 2006/0048 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2006/0048 zum Stellenplan für das Jahr 2006 sieht eine Reduzierung der Gesamtzahl der Stellen um vier Positionen im Vergleich zum Vorjahr vor. Im Bereich der Beamten verringert sich die Anzahl um eine Stelle, bedingt durch den Ausfall der Leitung des Amtes 22, wobei die Verwaltung eine interne Abdeckung durch organisatorische Änderungen anstrebt. Die vakante Stelle der Beigeordneten bleibt im Plan enthalten.
Im Bereich der tariflich Beschäftigten reduziert sich der Stellenbestand um 3,0 Stellen. Diese Entwicklung resultiert aus der Schließung einer Gruppe in einer kommunalen Kindertageseinrichtung, dem Ausscheiden von zwei Mitarbeitenden aus dem Ruhestand sowie der befristeten Beschäftigung einer ehemaligen Auszubildenden in der ARGE.
Der Entwurf umfasst zudem verschiedene Stellenhebungen. Im Beamtenbereich werden Stellen in der Kämmerei, im Bereich der Öffentlichen Ordnung sowie in den Sozialen Angelegenheiten höherwertig ausgewiesen. Bei den tariflich Beschäftigten sind Aufwertungen in der Hauptverwaltung, der Öffentlichen Ordnung sowie in den Sozialen Angelegenheiten vorgesehen. Zudem werden die Stellen der Bauhof-Mitarbeitenden in einen eigenen Unterabschnitt überführt.
Hinsichtlich der Nachwuchskräfte werden im Jahr 2006 zwei Verwaltungsfachangestellte eingestellt. Die Personalkosten für das Jahr 2006 sind mit 8.600.000 Euro veranschlagt, wobei Erstattungen in Höhe von 365.000 Euro durch die ARGE vorgesehen sind. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig empfohlen.
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- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 12Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2006Zur Vorlage · 2006/0021 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2006/0021 befasst sich mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan einschließlich der Anlagen für das Haushaltsjahr 2006 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplans wurde bereits im Dezember 2005 dem Rat vorgelegt, woraufhin die Fachausschüsse Beratungen durchführten. Die vorliegende Vorlage fasst die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen zusammen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Haushaltsplan 2006 unter Berücksichtigung dieser Änderungen zu beschließen und die geänderte Haushaltssatzung zu erlassen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage sind die Beratungen im Fachbereich Kultur. Hierbei stehen verschiedene Zuschussanträge zur Entscheidung. Für kulturelle Veranstaltungen ist ein Haushaltsansatz von 3.000,00 Euro vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, die Anträge des Kulturkreises Marienthal e.V. zur Durchführung der Marienthaler Abende 2006 sowie zu Veranstaltungen zum 750-jährigen Ortsjubiläum Marienthals sowie den Antrag der Derik-Baegert-Gesellschaft e.V. für die Ringenberger Schlosskonzerte jeweils mit 1.000,00 Euro zu bezuschussen.
Des Weiteren liegen Anträge zur Aktualisierung des Medienbestandes in Büchereien vor. Für das katholische Pfarramt St. Pankratius Dingden schlägt die Verwaltung eine Beihilfe in Höhe von 920,00 Euro vor. Ebenso wird für die katholische Öffentliche Bücherei St. Antonius Loikum ein Zuschuss in Höhe von 230,00 Euro empfohlen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 22.02.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 13Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2005-2009Zur Vorlage · 2006/0041 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2006/0041 befasst sich mit dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2005 bis 2009. Im Rahmen des Entwurfs der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes für das Jahr 2006 wurden neben dem Investitionsprogramm auch die entsprechende Finanzplanung für den genannten Fünfjahreszeitraum vorgelegt.
Die in der Vorlage enthaltenen Inhalte basieren auf den Beratungen der Fachausschüsse, die bis zum 9. Februar 2006 abgeschlossen wurden. Hierzu zählen die Überarbeitungen und Vorschläge des Feuerschutsausschusses, des Bauausschusses sowie des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport. Zudem wurden Änderungen der Verwaltung in die Vorlage eingearbeitet. Die detaillierten finanziellen Auswirkungen und die spezifische Kostenstruktur der Maßnahmen sind dem Haushaltsplanentwurf und dem Investitionsprogramm zu entnehmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 22. Februar 2006 sowie für den Rat am 9. März 2006 vorgesehen.
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- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 22.02.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 14Dezentrale Dienstleistungsangebote des Kreises Wesel; hier: Wahrnehmung von Aufgaben des Zulassungs- und Führerscheinwesens im Bürgerbüro der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2006/0039 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Erweiterung des Dienstleistungsangebots im Bürgerbüro im Bereich des Kfz-Zulassungs- und Führerscheinwesens. Bisher werden die Aufgaben des Straßenverkehrsamtes durch den Kreis Wesel wahrgenommen, wobei im Bürgerbüro der Stadt lediglich die Beantragung und der Umtausch von EU-Führerscheinen möglich sind.
Durch die Schaffung neuer Voraussetzungen seitens des Kreises Wesel sollen nun weitere Leistungen dezentral in Hamminkeln angeboten werden. Dies umfasst die Bearbeitung von Anschriften- und Namensänderungen in Fahrzeugpapieren, die Ausstellung von Ersatzfahrzeugscheinen sowie die vorübergehende Stilllegung von Fahrzeugen. Die Verwaltung geht basierend auf Erfahrungswerten anderer Kommunen von einem jährlichen Fallaufkommen zwischen 800 und 900 Vorgängen aus.
Die Umsetzung der Aufgaben soll auf Grundlage eines Vertragsentwurfs mit dem Kreis Wesel erfolgen, wobei die Stadt und ihre Bediensteten an die Weisungen und die Fachaufsicht des Kreises gebunden sind. Während der Kreis die erforderlichen Sachmittel wie Dienstsiegel und Vordrucke bereitstellt, werden die Personalkosten nicht durch den Kreis übernommen. Eine zusätzliche Technikausstattung ist nicht erforderlich, und die erhobenen Gebühren werden an den Kreis abgeführt. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von einem Jahr befristet und verlängert sich jeweils automatisch, sofern keine Kündigung erfolgt. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Angebots und beantragt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, den Vertragsschluss zu autorisieren.
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- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 22.02.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 15Wahl von Schiedspersonen / stellvertretenden Schiedspersonen (Schiedsfrau/-mann für den Bezirk III - Ortsteil Hamminkeln und Ringenberg
- 16Nachbesetzung von Ausschüssen des Rates hier: Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und SportZur Vorlage · 2006/0051 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2006/0051 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Nachbesetzung eines Sitzes im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers aus dem Ausschuss zum 1. Februar 2006. Durch einen Umzug nach Mülheim erfüllt das betreffende Mitglied die Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß dem Kommunalwahlgesetz in Hamminkeln nicht mehr. Da die Bestellung von Ausschussmitgliedern laut Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Personen dem Rat angehören können, ist der Sitz vakant geworden.
Gemäß der geltenden Rechtslage ist bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, zur Nominierung einer Nachfolge berechtigt. Die Ratsmitglieder wählen die Nachfolge auf Vorschlag dieser Fraktion durch einen Mehrheitsbeschluss. Im vorliegenden Fall ist die FDP-Fraktion vorschlagsberechtigt. Die Verwaltung gibt an, dass die Fraktion nach ihrer Sitzung am 20. März 2006 einen entsprechenden Vorschlag zur Nachbesetzung einreichen wird. Der Rat wird gebeten, die Nachbesetzung des Sitzes im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport auf Basis dieses Vorschlags zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2006 · Rat (12. Sitzung)
- 17Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 18Mitteilungen und Anfragen